Omnibus-Initiative verzögert Nachhaltigkeitsberichterstattung – Was das für Krankenhäuser bedeutet

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​​​​​​​​​​veröffentlicht am 31. Juli 2025


Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) will die Europäische Union die Transparenz und Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsinformationen verbessern. Auch Krankenhäuser, die als große Kapitalgesellsch​aften im Sinne des HGB gelten, wären ab dem Geschäftsjahr 2025 zur umfassenden Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet gewesen. Mit dem sogenannten „Omnibus-I“-Paket und der Stop-the-Clock-Initiative hat die EU-Kommission im Jahr 2025 nun jedoch substanzielle Änderungen auf den Weg gebracht. Diese sehen unter anderem eine deutliche Einschränkung des Anwendungsbereichs, verschobene Fristen und vereinfachte Anforderungen vor. Der Artikel beleuchtet die Auswirkungen auf berichtspflichtige Krankenhäuser und bewertet Chancen und Risiken der Initiative.

Die CSRD (Richtlinie (EU) 2022/2464) erweitert den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen deutlich. Krankenhäuser, die in der Rechtsform einer großen Kapitalgesellschaft (z. B. gGmbH oder AG) geführt werden und mindestens zwei der folgenden drei Merkmale erfüllen, unterlagen ursprünglich ab dem Geschäftsjahr 2025 der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung:
  • Bilanzsumme > 20 Mio. EUR
  • Nettoumsatzerlöse > 40 Mio. EUR
  • Durchschnittlich > 250 Beschäftigte

Diese Unternehmen sollten einen umfassenden Nachhaltigkeitsbericht nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) veröffentlichen – integriert im Lagebericht, prüfungspflichtig und digital zugänglich.

Am 26. Februar 2025 legte die EU-Kommission das „Omnibus-I“-Paket vor (Europäische Kommission, 2025). Die Schwellenwerte für die Berichtspflicht wurde hierdurch deutlich angehoben, sodass zukünftig nur noch Unternehmen betroffen wären, welche mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen:
  • Bilanzsumme > 25 Mio. EUR
  • Nettoumsatzerlöse > 50 Mio. EUR
  • Durchschnittlich > 1.000 Beschäftigte


Die Berichtspflicht wird zudem auf wesentliche Inhalte (Kernthemen wie Klimakrise, Menschenrechte und Governance) reduziert. Ergänzend werden für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) freiwillige ESRS- Standards eingeführt. 

Darauffolgend trat am 16. April 2025 eine „Stop-the-Clock“-Verordnung in Kraft, welche die Berichterstattungspflicht für große Unternehmen (Welle 2) auf das Geschäftsjahr 2027 (Veröffentlichung 2028) verschiebt.

Krankenhäuser können in mehrfacher Hinsicht von diesen Neuerungen profitieren. Insbesondere kleinere Häuser fallen aufgrund der neuen Schwellenwerte nun aus dem Anwendungsbereich der CSRD, wodurch die regulatorische Belastung deutlich sinkt. Die Verschiebung der Berichtspflicht um zwei Jahre gibt Kliniken die Möglichkeit, intern Datenstrukturen und Zuständigkeiten aufzubauen und die erforderlichen Prozesse für ESG-Daten (Umwelt, Soziales, Governance) langfristig zu entwickeln.

Ein weiterer Vorteil ergibt sich daraus, dass die Krankenhäuser vorerst keine branchenspezifischen Anforderungen umsetzen müssen – ein erheblicher Vorteil angesichts der Komplexität des Klinikbetriebs mit einem hohen Energieverbrauch, hohen Emissionen, immensem Abfallaufkommen sowie den sozialen Herausforderungen.

Kliniken, welche aufgrund der Omnibus-Initiative nun keiner Berichtspflicht mehr unterliegen, können die neue Freiwilligkeit nutzen, um auf strategischer Basis erste Nachhaltigkeitsberichte zu erstellen, z. B. zur Kommunikation mit Stakeholdern oder zur Vorbereitung künftiger Berichtspflichten (z. B. bei Ausschreibungen oder öffentlichen Fördermitteln).

Konträr zu den genannten Vorteilen, welche die Omnibus-Initiative mit sich bringt, sind auch negative Aspekte zu nennen. So kann die Einschränkung des Kreises der berichtspflichtigen Krankenhäuser dazu führen, dass diese für ihre erheblichen Umwelt- und Sozialauswirkungen keine Verantwortung im Sinne der transparenten Nachhaltigkeitsberichterstattung mehr übernehmen. Dies ist besonders deshalb als kritisch anzusehen, da Krankenhäuser – die selbst von den Folgen des Klimawandels betroffen sind (erhöhtes Patientenaufkommen durch klimabedingte Erkrankungen) –​ durch ihren Ressourcenverbrauch und CO2-Emissionen maßgeblich zum Klimawandel beitragen.

Zudem kann die selektive Berichterstattung dazu führen, dass Kliniken lediglich über positive Sachverhalte berichten und kritische Themen ausklammern, wodurch das Risiko für das sogenannte „Greenwashing“ steigt.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass trotz der Tatsache, dass viele Krankenhäuser von den regulatorischen Entlastungen profitieren, der gesellschaftliche, politische und ökonomische Druck hin zur ökologischen Transformation jedoch hoch bleibt. Die Omnibus-Initiative bietet die Chance, die verbleibende Zeit bis zum tatsächlichen Eintreten der Berichtspflicht sinnvoll zu nutzen und die notwendigen Prozesse und Strukturen professionell aufzubauen, ohne eine Überforderung durch Überregulierung. Dennoch bleibt eine strategische Auseinandersetzung mit Klima-, Umwelt- und Sozialthemen auch unabhängig von regulatorischem Druck essenziell.

Gern stehen wir Ihnen bei der Umsetzung der gesetzlich geforderten Berichterstattung, der Beratung bei Schaffung interner Strukturen oder der freiwilligen Berichterstattung als kompetenter Partner zu Seite. Sprechen Sie uns einfach an!​





Quellen:

Europäische Kommission (2025): Omnibus-I-Paket vom 26. Februar 2025. https://finance.ec.europa.eu/news/omnibus-package-2025-04-01_en​

Europäische Kommission (2025): Stop-the-Clock-Verordnung vom 16. April 2025. https://www.roedl.com​

Rat der EU (2025): CSRD-Anpassungen und Sektorstandard-Verzicht. https://www.lexology.com/library/detail.aspx?g=2e16a159-80d1-4cc6-b5ea-29c3d3d4d9fa​

Reuters (2025): EU setzt Berichtsschwellen hoch. https://www.reuters.com


AUTOREN

Christoph Rolff Ronny Oechsner


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