Grenzüberschreitende Lieferungen: Neue Vereinfachungsregelung für Konsignationslager in Deutschland

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​veröffentlicht am 23. April 2018

 

Nachdem bisher in Deutschland weder nach Gesetz noch Verwaltungsauffassung für sogenannte Inbound-Fälle und grenzüberschreitende Lieferungen über ein deutsches Konsignations- oder Auslieferungslager umsatzsteuerliche Vereinfachungen zur Vermeidung einer Registrierung für Umsatzsteuerzwecke ausländischer Unternehmer vorgesehen waren, gibt es diesbezüglich nun eine Änderung.

 

  

Änderung der Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung

  

1. Hintergrund und bisherige umsatzsteuerliche Konsequenzen
1.1. Vorangehende aktuelle BFH-Rechtsprechung
1.2. Schreiben des dBMF
2. Künftige umsatzsteuerliche Folgen
3. Praxishinweise
3.1. Vermeidung einer umsatzsteuerlichen Registrierungspflicht
3.2 Umsatzsteuerliche Risiken bei Nichtanwendung der deutschen Verwaltungsauffassung
3.3. Rechnungsstellung und Deklaration
3.4. Zeitliche Anwendbarkeit
4. Ausblick
5. Konsignationslager im österreichischen UStG
Auf den Punkt gebracht

  

    

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