Neue außergerichtliche Konfliktlösungen in Spanien

PrintMailRate-it

veröffentlicht am 6. Dezember 2021 | Lesedauer ca. 3 Minuten



Dieses neue ADR-Verfahren wird dann vor den Zivilgerichten zwingend vorgeschrieben, was bedeutet, dass die Parteien vor der Einreichung einer Klage in Zivil- oder Handelsangelegenheiten eines der neuen geeigneten Verfahren zur Streitbeilegung in Anspruch nehmen müssen. Diese Voraussetzung gilt als erfüllt, wenn der Gegenstand der Verhandlungen mit dem Streitgegenstand übereinstimmt (auch wenn die Ansprüche in Bezug auf den Streitgegenstand unterschiedlich sein können).

 
Der Anwendungsbereich des neuen ADR-Verfahrens erstreckt sich vorerst auf Zivil- und Handels­angelegen­heiten, mit Ausnahme von Arbeits-, Straf- und Insolvenzverfahren sowie von Verfahren, bei denen eine der Parteien eine öffentliche Einrichtung ist.

 
Die bekanntesten Methoden der alternativen Streitbeilegung sind derzeit die Mediation und die Schiedsverfahren; dieser Gesetzentwurf widmet jedoch den größten Teil seiner Artikel den neuen Maßnahmen:

 

Private Schlichtung

Unter privater Schlichtung versteht man, dass jede natürliche oder juristische Person, die zur Verteidigung ihrer Interessen rechtliche Schritte einzuleiten beabsichtigt, eine Person mit technischem oder juristischem Fachwissen in diesem Bereich beauftragen kann, die notwendigen Verhandlungen zu führen, um eine gütliche Einigung zwischen den Parteien zu erzielen.

 
Die Streitigkeit kann von den Parteien im gegenseitigen Einvernehmen oder auf Antrag einer der Parteien einem privaten Schlichtungsverfahren unterworfen werden.

 
Es ist jedoch zu betonen, dass bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um die Funktion des Schlichters ausüben zu können, insbesondere Folgende:

  • Eintragung und aktive Mitgliedschaft in einem der Berufsverbände der Rechtsanwälte, Notare, Grundbuchbeamten sowie in einem anderen gesetzlich anerkannten Berufsverband.
    Es kann sich auch um eine Person handeln, die als Mediator eingetragen ist, oder um eine Person, die einer ordnungsgemäß zugelassenen Mediationseinrichtung angehört.
  • Unparteiisch sein

 

Die Hauptaufgabe des Schlichters besteht darin, den Parteien mögliche Lösungen vorzuschlagen und als Schlichter die von den Parteien erzielte Vereinbarung zu unterzeichnen. Wird keine Einigung erzielt, muss der Schlichter eine Bescheinigung über den erfolglosen Schlichtungsversuch ausstellen, damit die Parteien das entsprechende Gerichtsverfahren einleiten können.

 

Unabhängige Expertenmeinung

Der Gesetzentwurf sieht ferner vor, dass die Parteien zur Beilegung von Streitigkeiten in gegenseitigem Einvernehmen einen unabhängigen Gutachter ernennen können, der ein unverbindliches Gutachten über den Gegenstand der Streitigkeit erstellt.

 
Die Streitigkeit kann von den Parteien im gegenseitigen Einvernehmen einem unabhängigen Gutachter vorgelegt werden, bevor ein Gerichtsverfahren eingeleitet wird oder auch während des Gerichtsverfahrens.  Mit anderen Worten: Anders als bei der privaten Schlichtung muss die unabhängige Expertenmeinung von beiden Parteien einvernehmlich in Auftrag gegeben werden.

 
Die Parteien stellen dem unabhängigen Gutachter alle Informationen und Unterlagen zur Verfügung, die er für sein Gutachten benötigt, wobei darauf hinzuweisen ist, dass diese Informationen vertraulich sind und unter das Berufsgeheimnis des unabhängigen Gutachters fallen.

 
Sobald der unabhängige Gutachter ein Gutachten erstellt hat, müssen die Parteien entscheiden, ob sie die Schlussfolgerungen des unabhängigen Dritten akzeptieren wollen oder nicht.

 
Der unabhängige Gutachter erstellt die zugehörige Vereinbarung, wenn die Parteien das Gutachten akzeptieren. Andernfalls muss er eine Bescheinigung ausstellen, aus der hervorgeht, dass die Parteien versucht haben, eine Einigung zu erzielen, um die im vorliegenden Gesetzesentwurf geforderte Anforderung zu erfüllen.

 

Vertrauliches verbindliches Angebot

Diese Maßnahme sieht vor, dass jede Person, die der anderen Partei ein vertrauliches, verbindliches Angebot zur Beilegung einer Streitigkeit macht, verpflichtet ist, die eingegangene Verpflichtung einzuhalten, sofern die andere Partei das Angebot akzeptiert. Bei der Ausarbeitung dieses vertraulichen und verbindlichen Angebots ist ein Rechtsbeistand obligatorisch, sofern der Streitwert 2.000 € übersteigt.

 
Es ist wichtig zu betonen, dass das verbindliche Angebot vertraulich ist und dass die Annahme desselben unwiderruflich ist.

 
Für die Annahme oder Ablehnung des Angebots ist eine Frist von 1 Monat ab Erhalt des Angebots vorgesehen. Wird das Angebot ausdrücklich abgelehnt oder nicht innerhalb der gesetzlich vorge­schriebenen Frist angenommen, kann der Antragssteller vor Gericht klagen, da er die Zulässigkeits­voraussetzungen erfüllt hat.


Im Gegensatz zu den anderen oben genannten Maßnahmen sieht der Gesetzentwurf in Bezug auf das vertrauliche verbindliche Angebot einen Sonderfall der Verurteilung zu Prozesskosten vor. Das heißt, wenn das Angebot von der Gegenpartei nicht angenommen wurde und die ergangene Gerichtsentscheidung im Wesentlichen dem Inhalt des nicht angenommenen Angebots entspricht, kann der Antragsteller eine Befreiung der Zahlung oder eine Ermäßigung des Zahlungsbetrags beantragen, indem er die Unterlagen des Angebots vorlegt. 

 

An die heutige Zeit angepassten Änderungen

Zusammenfassend ist es ein Novum, dass solche Vereinbarungen rechtskräftig werden, d.h. denselben Wert haben, den die Parteien erhalten würden, wenn sie ihren Rechtsstreit vor Gericht ausgetragen hätten, so dass die Parteien zu einem späteren Zeitpunkt keine Klage in derselben Angelegenheit einreichen können.

 
Sind die Vereinbarungen vollstreckbar, müssen diese notariell beurkundet oder gerichtlich genehmigt werden.

 
Sollten die Parteien gegen die Bestimmungen solcher Vereinbarungen vorgehen wollen, so ist nur die Nichtigkeitsklage gegen die Verträge möglich.

 
All diese Maßnahmen verbessern die Justizverwaltung und entsprechen den Empfehlungen der Europäischen Union, die diese als ein Element bei der Bewertung der Qualität der Justizsysteme vorsieht. Ebenso wird die spanische Justiz in Bezug auf Qualität und Effizienz innerhalb der europäischen und internationalen Standards angesiedelt, wie im EU-Justizanzeiger 2022 dargelegt.

Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu