Anpassung der Marktrisikoprämie durch den FAUB des IDW: Implikationen für die Rechnungslegung

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​​​​​​​​​​​​​​​​veröffentlicht am 25. September 2025 | Lesedauer ca. 3 Minuten 

 
Der Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat seine Empfehlungen für die Markt­risiko­prämie aktualisiert. Daraus ergeben sich unter anderem potentielle Auswirkungen für Bewertungen im Kontext der Rechnungslegung nach HGB und IFRS.
 


Hintergrund der Anpassung

Der FAUB des IDW hat am 22. September 2025 seine Empfehlung für die anzunehmende Bandbreite der Marktrisikoprämie nach unten angepasst. Anlass hierfür ist auch die Entwicklung der Kapitalmärkte in den vergangenen Jahren: Seit 2022 ist ein deutlicher Anstieg des Basiszinssatzes zu beobachten und im Jahr 2025 hat sich das Zinsniveau weiter erhöht. Gleichzeitig sind die impliziten Renditeerwartungen am Aktienmarkt im laufenden Jahr gesunken. In der Gesamtschau der relevanten Entwicklungen kommt der FAUB zu dem Ergebnis, dass eine Anpassung der bisherigen Empfehlungen sachgerecht ist.

Neue Empfehlung für die Marktrisikoprämie

Der FAUB empfiehlt nun eine Marktrisikoprämie
  • ​​v​or persönlichen Steuern: von 5,25 % bis 6,75 % (zuvor 6,00 % bis 8,00 %);
  • nach persönlichen Steuern: von 4,50 % bis 5,75 % (zuvor 5,00 % bis 6,50 %).
​Die Anpassung spiegelt das aktuelle Marktumfeld wider und orientiert sich an einer Annäherung an historische Marktrisikoprämien.

Implikationen für die Rechnungslegung nach IFRS und HGB

Die geänderte Bandbreite für die Marktrisikoprämie kann direkte Auswirkungen auf alle Bewertungsanlässe entfalten, bei denen die Eigenkapitalkosten über das Capital Asset Pricing Model (CAPM) abgeleitet werden. Hierfür stellt die Marktrisikoprämie – neben dem risikolosen Basiszinssatz und dem Beta-Faktor – eine zentrale exogene Inputgröße dar. So wirkt sich diese Anpassung potentiell auch auf verschiedene Bewertungsanlässe im Kontext der Rechnungslegung nach HGB und IFRS aus.

Zentrale Anwendungsbereiche dafür bestehen insbesondere in (Goodwill) Impairment Tests nach IAS 36 sowie auch in der Beteiligungsbewertung nach HGB unter Berücksichtigung von IDW RS HFA 10​. Sofern sich die niedrigere Bandbreite für die MRP in niedrigeren Eigenkapitalkosten und letztlich in einem niedrigeren Diskontierungszinssatz im Bewertungsmodell ausdrückt, resultieren relativ höhere Barwerte, was letztlich zu verringertem Druck im Wertminderungstest führen kann. Daraus können seltenere Abwertungen oder – je nach Bilanzierungssachverhalt – die Aufholung bereits vorgenommener Wertminderungen resultieren.

Zu beachten ist jedoch, dass sich in den letzten Jahren das generelle Zinsniveau wieder erhöht hat und somit auch höhere risikolose Basiszinssätze anzusetzen sind. Die konkreten Auswirkungen sind insofern stets einzelfallspezifisch vor dem Hintergrund des jeweiligen Bewertungsmodells sowie mit Blick auf das Äquivalenzprinzip auch im Kontext der Risikostruktur im Zahlungsstrom zu würdigen.

Fazit und Handlungsempfehlungen

Die vom FAUB gesenkte Empfehlung für die Marktrisikoprämie ist zukünftig bei allen Bewertungsanlässen zu berücksichtigen. Dies kann ceteris paribus potentiell zu niedrigeren Kapitalkosten und damit zu höheren Barwerten in den jeweiligen Bewertungskalkülen führen. Dies könnte im Einzelfall das Risiko von Wertminderungen senken oder gar zu Wertaufholungen führen. Unternehmen sollten die individuellen Auswirkungen der neuen Empfehlungen auf ihre Bewertungsmodelle im Sinne einer sachgerechten Bewertung und Rechnungslegung zeitnah und gegebenenfalls gemeinsam mit externen Expertinnen und Experten analysieren sowie entsprechend dokumentieren.​

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