Singapurs endgültiger Abschied von der Steueroase

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Bis 2009 stand Singapur auf der „Grauen Liste” der Organisation für Entwicklung und Zusammenarbeit (OECD). Dort sind Länder aufgeführt, die in Steuerfragen nicht ausreichend mit anderen Ländern kooperieren. Nicht ganz zu Unrecht wurde Singapur daher von manchen als „Steueroase” bezeichnet. Dies soll nun endgültig der Vergangenheit angehören. Als einer der wichtigsten Finanzplätze der Welt kann sich Singapur dem internationalen Kampf gegen Steuerhinterziehung nicht verschließen. Singapur hat daher in diesem Jahr insbesondere zwei Maßnahmen ergriffen, die für internationale Anleger Auswirkungen haben. Zum einen soll der Informationsaustausch in Steuerangelegenheiten erleichtert werden, zum anderen wird Steuerhinterziehung als Geldwäschedelikt behandelt. 
 
Seitdem Singapur 2009 erklärte, dem den OECD-Standard betreffenden Informationsaustausch in Steuerangelegenheiten entsprechen zu wollen, wurden einige bilaterale Steuerabkommen angepasst bzw. neu abgeschlossen. Wie und in welcher Tiefe steuerrelevante Informationen zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden, richtet sich bisher nach den Bestimmungen des jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) – mit ein Grund dafür, dass Deutschland auf eine Nachbesserung des diesbezüglich veralteten DBA mit Singapur aus dem Jahr 2004 drängte. Laut Presseberichten vom Herbst 2012 verständigte man sich auf eine erhebliche Ausweitung des Informationsaustausches zwischen Singapur und Deutschland. Die genaue Vereinbarung ist allerdings bisher nicht bekannt und es gilt weiterhin das DBA aus 2004. 
 
Durch eine am 18. Juli 2013 vorgeschlagene Gesetzesänderung (Income Tax Amendment Bill) will Singapur nun den Informationsaustausch vertiefen und auf den neuen OECDStandard anheben. Dies gilt dann für alle DBA, die Singapur abgeschlossen hat, unabhängig davon, ob sie bereits eine Informationsaustauschklausel nach OECD-Standard enthalten oder nicht. Einzige Voraussetzung ist die reziproke Anwendung im jeweils anderen Abkommensstaat. 
 
Nicht nur der Umfang des Informationsaustausches wird erweitert, auch das Verfahren soll vereinfacht werden. Bisher war eine Entscheidung des High Court zur Offenlegung von geschützten Informationen, etwa solchen, die unter das Bankgeheimnis fallen (Banking Act oder Trust Companies Act), notwendig. Durch die Gesetzesänderung sollen künftig sämtliche im Zuge eines Informationsaustauschverfahrens erfragte Informationen ohne Gerichtsbeschluss direkt durch Anordnung der Steuerbehörde offengelegt werden können. Die entsprechenden Bestimmungen des Bankgeheimnisses werden insoweit aufgeweicht. Das Gesetz stellt auch klar, dass sich der Informationsaustausch auch auf (im Ausland erhobene) Steuern bezieht, die es in Singapur nicht gibt, wie etwa die Kapitalertragssteuer. 
 

Steuerhinterziehung auch als Geldwäsche geahndet

Am 29. Mai dieses Jahres hat Singapur neben Österreich, Luxemburg und anderen Staaten die OECD-Konvention über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen unterzeichnet. Dadurch, sowie durch die oben beschriebene Gesetzesänderung, wird Singapur mit nun über 80 Ländern Informationen in Steuerangelegenheiten austauschen (bisher waren es knapp 40). Mit den USA will Singapur ein spezielles Abkommen abschließen, wonach Finanzinformationen von USBürgern in regelmäßigen Abständen direkt an die US-Steuerbehörden geliefert werden können. 
 
Ein weiterer Meilenstein im Kampf gegen internationale Steuerhinterziehung ist die seit 1. Juli 2013 in Kraft getretene Gesetzesänderung zu den Geldwäschetatbeständen. Geldwäsche ist die Einschleusung von Geld in den Finanzkreislauf, welches durch eine Vortat illegal erwirtschaftet worden ist; so z. B. Gewinne aus Drogen- und Waffenhandel. Schwere Steuerhinterziehung ist nun in die Liste der für Geldwäsche relevanten Straftaten aufgenommen worden. Eine schwere Steuerhinterziehung liegt in Singapur z. B. dann vor, wenn sie bereits dreimal begangen oder entsprechende Bücher gefälscht wurden (Steuerbetrug), um die Zahlung von Steuern zu umgehen. In Deutschland fällt Steuerhinterziehung in konkreten Fällen schon seit Längerem unter den Geldwäschetatbestand. 
 
Die neuen Bestimmungen treffen insbesondere die Banken in Singapur. Sie haben sich zu vergewissern, dass die ihnen anvertrauten Vermögen entsprechend versteuert worden sind. Wie weit diese Verpflichtung genau reicht, ist nicht ganz klar. Die Monetary Authority of Singapore hat alle Banken aufgefordert, ihre bereits bestehenden Konten auf Vermögen illegaler Herkunft zu untersuchen und bis Juni 2013 entsprechende Meldungen abzugeben. Gemeldet werden sollten dabei sämtliche Risikokonten. Als solche sollten auch Konten gelten, deren Inhaber ihren Wohnsitz in Europa haben. Weitere Indikatoren für Risikokonten könnten z. B. komplexe Unternehmensstrukturen ohne tatsächliche geschäftliche Interessen in Singapur sein. Singapur ist eben ein internationaler Finanzplatz und keine Steueroase!
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