Minimierung von Steuer­risiken bei Finan­zierungs­­leistungen im Konzern/Gesell­schafter­fremdfinanzierung

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zuletzt aktualisiert am 7. August 2019 | Lesedauer ca. 5 Minuten

 

Konzerninterne grenzüberschreitende Finanzierungstransaktionen

In den letzten Jahren kann ein steigender Anteil der Innenfinanzierung in deutschen Konzernen beobachtet werden. Im gleichen Zeitraum haben sich die Verbindlichkeiten gegenüber Kredit­institute kaum erhöht.

 

 

Abbildung 1: Anteil der Innenfinanzierung im Deutschen Unternehmen in Mrd. Euro; Quelle: Deutsche Bundesbank

 

Die Verrechnungspreise gelten als ein Instrument der potenziellen Gewinnverlagerung von Hoch­steuer- in Niedrig­steuerländer. Alle Arten der konzerninternen Finanzierungsverhältnisse – insb. in international-tätigen Konzernen – werden von Finanzverwaltungen im Rahmen von Betriebs­prüfungen genauer untersucht.

 

Neben nationalen Gesetzen werden auch international detaillierte Richtlinien und Argumen­tations­stützen von lokalen und internationalen Organisationen entwickelt. Einen wichtigen Beitrag leis­tet die „Organisation for Economic Cooperation and Development” (OECD). Die OECD veröffent­lichte bspw. am 3. Juli 2018 einen Diskussions­entwurf zur Behandlung von Finanz­transaktionen. Dabei handelt es sich um den sog. „BEPS ACTIONS 8 – 10” (BEPS – Base Erosion and Profit Sha­ring), der sich mit konzerninternen Finanz­trans­aktionen aus­­einandersetzt und das Ziel hat internationale Richtlinien und Standards zu setzen. Dabei werden v.a. folgende Arten von Finanztransaktionen untersucht:

  • Intra-group loans (dt. Gesellschafterdarlehen)
  • Cash Pooling
  • Hedging
  • Financial Guarantees (dt. Finanzgarantien)
  • Captive Insurance (dt. Eigenversicherung)

 

Darüber hinaus hat die OECD im Jahr 2017 ihre Verrechnungspreisrichtlinien veröffentlicht, die allgemeine Grundsätze zum Fremdvergleich und zur Dokumentation eines Fremdvergleichs bein­haltet. Die OECD-Richtlinien finden eine breite PraxisaAnwendung sowohl von Beratern als auch von Betriebsprüfern. Eine Reihe von Ländern orientiert sich stark an den von OECD entwickelten Kon­zepten und Best Practices um eigene Richtlinien und Gesetze zu entwickeln.

  

 

Die Fremdüblichkeit als zentraler Punkt

Eine besondere Rolle bei der Bestimmung der Fremdüblichkeit einer Finanzierung im Konzern spielt die Kapitalstruktur des Darlehensnehmers. Dementsprechend spielt die Zuordnung von Fremd- und Eigenkapital bei einer Transaktion eine wichtige Rolle. Es wird streng auf die Fremdüblichkeit der Kapitalstruktur geachtet und ob der Finanzierungsnehmer auch in der Lage ist, den Kapitaldienst zu erfüllen.

 

Erst nach einer eindeutigen Zuordnung des eingebrachten Kapitals unter Berücksichtigung der wirt­schaftlichen Notwendigkeit der Kapitalaufnahme, erfolgt die Analyse und Bestimmung eines fremdüblichen Zinssatzes für den Fremdkapitalanteil. Dabei sind eine Reihe von wichtigen Kriterien zu beachten, wie z.B.

  • Zeitpunkt der Darlehensvergabe;
  • Laufzeit des eingebrachten Kapitals;
  • Art und Zweck der Finanzierung (sehr kurzfristig beim Cash Pooling; eher langfristig bei Gesellschafterdarlehen);
  • Sicherheiten und Bonität des Schuldners (in der Praxis oft im sog. „Credit Rating” des Finanzierungsempfängers und des Konzerns ausgedrückt);
  • Währung des Darlehens und die daraus entstehenden Wechselkursrisiken und -chancen sowie ggf. Kurssicherungskosten;
  • Refinanzierungskosten (bei Weitergabe der Finanzierung im Konzern);
  • Sonstige Umstände der Kreditgewährung und Kapitalmarktentwicklungen.

 

Darüber hinaus muss sichergestellt werden, dass alle nationalen Vorschriften berücksichtigt worden sind (z.B. Zinsschranke). Sie geben oft auch die maximale Fremdkapitalausstattung vor – ungeachtet der Anwendung von Verrechnungspreiseregelungen.

 

Obwohl der Kreditvertrag als Ausgangspunkt der Analyse dient, sind Finanztransaktionen vor dem Hintergrund der tatsächlichen Laufzeit und dem Zweck zu analysieren. Die Auswahl des richtigen Analyseansatzes bedarf der vollständigen Analyse des Finanzierungsinstruments.

 

Benchmarking-Methoden („Comparable Uncontrolled Price”)

Die meistbekannten Methoden des Benchmarkings im Rahmen der innerbetrieblichen Finanzierung sind die Preisvergleichsmethode und Kostenaufschlagsmethode. Sie sind auch die Methoden die im internationalen Kontext ein hohes Maß an Anerkennung gewonnen haben.

 

Preisvergleichsmethode [eng. „Comparable Uncontrolled Price Method” (CUP)]

  • Interner Preisvergleich

Der interne Vergleich basiert auf Transaktionen, die zwischen den Unternehmen im Konzern vollzogen wurden. Im Kontext der Finanztransaktionen und insb. der Gesellschafterdarlehensvergabe nicht von der Methodik des internen Preisvergleichs abgedeckt, sind hingegen Bankdarlehen, welche von Konzernunternehmen aufge­nommen werden. Sie sind i.d.R. nicht mit einem Gesellschafterdarlehen vergleichbar. Banken sind bspw. ge­setz­lich verpflichtet Rücklagen zu bilden (Banken haben Renditeerwartungen, welche die Höhe der Rücklagen mitabdecken müssen), müssen sich an einer Reihe von gesetzlichen Vorschriften halten und verfolgen eine Ge­schäfts­strategie, die dem Prinzip der sicheren und gewinnbringenden Geldanlage folgt.

 

Auch wegen der teilweise schlechteren Vergleichbarkeit interner Finanztransaktionen und wegen des Fehlens solcher Transaktionen ist häufig im Rahmen der Verrechnungspreisanalyse von Finanztransaktionen auf den exter­nen Preisvergleich zurückzugreifen.

 

  • Externer Preisvergleich

Bei Anwendung des externen Preisvergleichs werden grundsätzlich Finanztransaktionen zwischen konzern­fremden Kapitalmarktteilnehmern analysiert. Die Daten für den externen Fremdvergleich stammen aus Daten­banken (z.B. Bloomberg), die stichtagsrelevante Kapitalmarktdaten beinhalten. Eine gute Vergleichsbasis für Gesell­schafterdarlehen bieten z.B. die Renditen von vergleichbaren Unternehmensanleihen. Kriterien zur Sicher­­­stellung der Vergleichbarkeit sind u.a. vergleichbares Ausfallrisiko welches i.d.R. über ein Kreditrating oder ein Kreditscoring gemessen wird sowie Funktion und Branchenzugehörigkeit der einzelnen Emittenten.

 

Kostenaufschlagsmethode [cost plus-method (C+)]

Die Kostenaufschlagsmethode im Kontext der Innerbetrieblichen Finanzierung findet oft bei der Analyse von Cash Pools oder bei der Weitergabe von Bankdarlehen im Konzern Anwendung. Sie geht von den tatsächlichen Kosten, die im Rahmen einer Finanzierung entstehen, aus. Die entstandenen Kosten werden oft mit einem fremd­­üblichen Gewinnaufschlag (cost plus mark-up) angepasst. Der mark-up hängt von den Funktionen und Risiken der Gesellschaft, die das Kapital im Konzern verteilt, ab.

 

I.d.R. sind eine Reihe von Anpassungsrechnungen vorzunehmen, um eine höhere Vergleichbarkeit zwischen den Finanztransaktionen – sowohl innerhalb als auch außerhalb des Konzerns – zu gewährleisten. Insbesondere die folgenden Vergleichbarkeitskriterien sind zu untersuchen und ggf. Adjustierungen vorzunehmen:

  • Laufzeit der Finanzierung
  • Zeitpunkt der Darlehensvergabe/Emissionszeitpunkt
  • Liquidität der Darlehen im Vergleich zu den beobachtbaren Finanztransaktionen
  • Geographischer Schwerpunkt der vergleichbaren Schuldner
  • Währungsäquivalenz
  • Besicherung /Sicherheiten und Rang der Finanzierung
  • Rating des Finanzierungsemfängers

 

Ausschlaggebend – insb. für den CUP – ist das Credit Rating (bzw. die Kreditwürdigkeit) des Finanzierungs­nehmers. Dieses ist je nach Fallkonstellation entweder anhand des Konzernrating (ggf. mit Anpassungen, i.d.R. dem sog. „down notching”) oder anhand eines Stand alone Ratings abzuleiten. Dabei ist i auch ein möglicher (impliziter) Konzernrückhalt bei der Bestimmung des relevanten Credit Rating einzubeziehen. Er spielt bei der Be­preisung von Garantiegebühren (Sicherheitsentgelten bei Finanzgarantien) eine wichtige Rolle.

 

Häufig verfügt der Konzern bzw. das betroffene Gruppenunternehmen jedoch über kein externes Rating, so dass das Ausfallrisiko über ein internes Rating oder über Ratingtools bestimmt werden muss. Trotz einge­schränk­ter Transparenz – oft wird der Logarithmus für die Berechnung des Ratings als eine „Black Box” be­zeich­­net – gelten am Markt verfügbare Rating bzw. „Credit Score Tools” als objektiv und genießen eine breite Ak­zeptanz sowohl bei der OECD als auch bei nationalen Behörden.

 

Das Rating wird i.d.R. in Abhängigkeit von Finanzkennzahlen, Branchenzugehörigkeit und Standort (Land) ermittelt. Dabei sollen die Finanzkennzahlen die Ertrags- und Vermögenslage des Finanzierungsempfängers möglichst nahe zum Stichtag der Transaktion abbilden. Zu beachten ist, dass historische Kennzahlen nicht immer die beste Vergleichs- und Analyse-Basis bieten, da die Finanzierungsstruktur bspw. bei Unter­nehmens­zukäufen nach einer Transaktion oft stark abweichend ist. Dies gilt insb. bei „Leveraged” oder „Manage­ment Buy Outs” (LBO bzw. MBO).

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