DAVIT Panel: Die Datenschutzgrundverordnung: Datenschutzgestaltung durch Technik

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Das Thema „Datenschutzgrundverordnung” (DSGVO) beschäftigt derzeit viele Unternehmen. Denn durch die verschärften Regelungen der DSGVO, die am 25. Mai 2016 in Kraft trat und bis zum 25. Mai 2018 umgesetzt werden muss, haftet die Geschäftsleitung eines Unternehmens nicht nur bei vorsätzlichem Handeln, sondern bereits bei einem fahrlässigen Verstoß gegen die Datensicherheit.
 

Neben drastisch erhöhten Bußgeldern drohen bei Verstößen gegen die DSGVO auch diverse gerichtliche und behördliche Konsequenzen durch die Datenschutzaufsichtsbehörden sowie Schadensersatzansprüche durch Betroffene. Daher sollten Unternehmen die Regeln der DSGVO ernst nehmen und deren Grundsätze auch IT-technisch umsetzen. Mit der DSGVO hat die Einhaltung des Datenschutzes durch Technik eine neue und erheblich wichtigere Bedeutung erlangt als bisher. Es ist dringend zu empfehlen, die Regeln der DSGVO und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) bereits bei der Konzeptionierung neuer IT zu beachten und in die entsprechenden Systeme zu implementieren.
 

Der Vortrag zeigt neben allgemeinen Neuerungen der DSGVO schwerpunktmäßig die Bedeutung der technischen Absicherung und somit der IT-Sicherheit zur Einhaltung des Datenschutzes auf.​
 

Das Video zum Vortrag: 


 

  Der vollständige Vortrag als PDF-Datei »   
 

zuletzt aktualisiert am 04.11.2016

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Dr. Michael S. Braun

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth)

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