Unternehmertestament: Das Lebenswerk nicht gefährden

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Die Regelung der Nachfolge ist eine der zentralen Herausforderungen für Familienunternehmen. Sie sollte nicht als lästige Pflicht betrachtet werden, sondern liegt vielmehr im ureigenen Interesse des Unternehmers. Eine wichtige Rolle spielt dabei das Testament. 
 
Von Prof. Dr. Christian Rödl
 
Im Kontext einer ganzheitlichen Nachfolgegestaltung spielt das Unternehmertestament eine wichtige Rolle. Es kommt dann zum Tragen, wenn der Inhaber die Nachfolge nicht oder nur teilweise zu Lebzeiten regeln kann beziehungsweise noch nicht regeln will. Basis der Gestaltung des Unternehmertestaments ist eine umfassende Bestandsaufnahme der Situation des Unternehmers, seiner Familie und des Unternehmens. Dies beginnt mit persönlichen Fragen, etwa nach dem steuerrechtlich wichtigen ständigen Wohnsitz sowie dem davon mitunter abweichenden, aber ebenso wichtigen gewöhnlichen Aufenthaltsort. Entsprechende Angaben sind für alle engeren Familienmitglieder, die für die Erbfolge eine Bedeutung haben, zu erfassen, einschließlich noch lebender Eltern, Lebenspartner, früherer Ehegatten sowie ehelicher oder unehelicher Kinder. Hieraus sollte sich ein klares Bild der potenziellen Erben und deren jeweiliger Ansprüche an den Erblasser ergeben. Im nächsten Schritt erfolgt die Erfassung und, bei Bedarf, Bewertung des Privat- und Betriebsvermögens. Drittens sollte der Unternehmer alle Verträge zusammenstellen und prüfen, die mit Dritten abgeschlossen wurden. Wichtig sind natürlich auch Angaben zu bereits erfolgten Schenkungen oder anderen Vermögensübertragungen. Zu guter Letzt sind etwaige frühere letztwillige Verfügungen sowie bereits bestehende Vollmachten zu überprüfen. Der Aufwand, den eine solche Bestandsaufnahme erfordert, darf keinesfalls unterschätzt werden. Der ohne testamentarische Regelung im Ernstfall drohende Verlust oder die Beeinträchtigung des Lebenswerks sollte hier den Leitgedanken bilden, ferner das Ziel, Familie und Angehörige abzusichern.
 

Gibt es einen Kronprinzen?

Ist das Fundament des Unternehmertestaments gelegt, werden die Vorstellungen für eine gelungene Nachfolgeregelung ermittelt. Gibt es einen Kronprinzen oder stehen mehrere Nachfolger zur Verfügung, deren Rechte und Pflichten untereinander geregelt werden müssen? Sollen nicht unternehmerisch tätige Nachfolger in die Vermögenssubstanz des Unternehmens mit eingebunden oder anderweitig versorgt werden? Welche Rolle spielt der Ehegatte, wie ist seine Versorgung sicherzustellen? In Betracht kommen hier beispielsweise die Übergabe des Eigentums an der Wohnimmobilie, die finanzielle Versorgung durch eine Betriebsrente oder Lebensversicherungen. Weiterhin ist zu klären, welchen Bindungen Nachfolger und Ehegatte hinsichtlich des ererbten Vermögens unterliegen sollen. Häufig wird es sinnvoll sein, eine Testamentsvollstreckung anzuordnen. Schließlich müssen aus der Vielzahl der rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten diejenigen umgesetzt werden, die die Wünsche des Inhabers optimal mit den zuvor ermittelten Rahmenbedingungen in Einklang bringen. Dazu zählen etwa der Versorgungsbedarf von Angehörigen, Pflichtteilsrechte weichender Erben und wirtschaftliche Zusammenhänge einzelner Vermögensbestandteile. Hier sind kreative Ideen gefragt, eventuell kommt der Einsatz einer Holdinggesellschaft, von stillen Beteiligungen, eines Nießbrauchs oder von Rentenverpflichtungen in Betracht.
 

Steuerlichen Super-Gau vermeiden

Damit beginnt dann auch die Phase der Vorbereitung der Struktur des Unternehmens auf die Nachfolge. Ein entscheidender Aspekt sind dabei die steuerlichen Auswirkungen. So kann beispielsweise die gewünschte unterschiedliche Vererbung von Unternehmen und betrieblichen Immobilien zu einem steuerlichen Super-Gau führen, wenn hierdurch Sonderbetriebsvermögen und Mitunternehmeranteil oder Besitz- und Betriebsunternehmen getrennt werden: Aufdeckung und Besteuerung sämtlicher stiller Reserven wären die Folge. Auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaft- und Schenkungsteuer auf Betriebsvermögen vom Dezember 2014 ist in diesem Kontext genau zu prüfen. Je nach Gestaltung könnte eine vorgezogene Übertragung des Unternehmens nach dem alten Recht mit den Möglichkeiten zur Verschonung von der Erbschaftsteuer noch attraktiv sein. Mit der Erstellung des Testaments ist der Unternehmer aber nicht aus der Pflicht. Vielmehr gilt es, die getroffenen Regelungen regelmäßig zu überprüfen. Neue Lebensumstände des Unternehmers können ebenso Anpassungen notwendig machen wie Gesetzesänderungen oder Neuerungen in der Rechtsprechung. Zu einer ganzheitlichen Nachfolgeregelung gehört flankierend auch die Erteilung von Vorsorgevollmachten für überraschende Krankheitsfälle. Auch die Erteilung einer transmortalen oder postmortalen Vollmacht ist für eine Übergangszeit nach dem Todesfall sinnvoll.
 
Diser Beitrag ist in der Februar-Ausgabe der Zeitschrift DIE NEWS - Magazin für Familienunternehmen erschienen. Hier können Sie den Beitrag als  PDF-Datei lesen.
 
Weitere Informationen zu DIE NEWS unter www.familienunternehmer-news.de
 
 
zuletzt aktualisiert am 28.10.2015
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