VAE: Verlängerung der Frist für die obligatorische Arbeitslosenversicherung

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veröffentlicht am 11. Oktober 2023 | Lesedauer ca. 2 Minuten

 

Gemäß dem Bundesgesetz Nr. 13 von 2022 über die Arbeitslosenversicherung sind Arbeitnehmer im öffentlichen und privaten Sektor verpflichtet, sich für die Arbeits­losen­versicherung zu registrieren. Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind Investoren, Geschäftsinhaber, die ihr Geschäft selbst besitzen und führen, Haus­halts­hilfen, Zeitarbeiter, Personen unter 18 Jahren und Rentner, die wieder in den Arbeits­markt eintreten. Die Arbeitslosenversicherung ist Teil der Sozialversicherung und bietet finanzielle Unterstützung für Arbeitnehmer im Falle einer Arbeitgeberkündigung. Zweck der Arbeitslosenversicherung ist dabei die Sicherung des Lebensunterhalts der Arbeitslosen bei gleichzeitiger Sicherstellung einer wettbewerbsfähigen Wirtschaft, um internationale Fachkräfte in den Vereinigten Arabischen Emiraten anzuziehen und zu halten.

   

 

  

Die ursprüngliche Umsetzungsfrist bis zum 30. Juni 2023 wurde nun bis zum 1. Oktober 2023 verlängert. Ab dem 1. Oktober 2023 unterliegen Arbeitnehmer ohne Registrierung oder Beitragsleistung einer Strafe eine Strafe von 400 AED seitens Arbeitsministerium (MOHRE). Die zuständige Behörde hat eine konsequente Durchsetzung im Falle von Verstößen der Registrierungspflicht angekündigt.
 
Nach Angaben des MOHRE haben seit dem 1. Januar 2023 bereits mehr als 5,7 Millionen Arbeitnehmer die Arbeitslosenversicherung abgeschlossen. Das verantwortliche Ministerium hat bereits mehrfach zur Regis­trie­rung aufgefordert, um die anschließenden Verhängung von Strafen zu vermeiden.
 

Voraussetzungen für die Zahlung von Arbeitslosenleistungen und den Anmeldeprozess

Artikel 5 des Bundesgesetzes Nr. 13 von 2022 definiert die Anspruchsvoraussetzungen für die Auszahlung der Arbeitslosenversicherung. Um einen Anspruch auf Entschädigung zu haben, muss der betroffene Angestellte dabei mindestens 12 Monate lang ununterbrochen in die Versicherung eingezahlt haben. Der Versicherte erhält die Entschädigung für bis zu drei Monate. Zur Berechnung der Entschädigung wird das Grundgehalt der letzten sechs Monaten vor dem Eintritt der Arbeitslosigkeit um 40 Prozent reduziert, sodass der arbeitslose Personen Anspruch auf 60 Prozent des regulären monatlichen Grundgehalts hat. Arbeitgeber können ihre Angestellten ohne zusätzliche Kosten einschreiben. Der Anspruch erlischt hingegen, wenn der Versicherte die Vereinigten Arabischen Emirate dauerhaft verlässt oder eine anderweitige Beschäftigung aufnimmt.
 
Es sollte beachtet werden, dass diese Vorschriften keine Anwendung auf Arbeitnehmer finden, die freiwillig durch Arbeitnehmerkündigung aus ihren Arbeitsverhältnissen ausscheiden oder aus disziplinarischen Gründen entlassen werden.
 
Der Arbeitnehmer kann frei wählen, ob der Beitrag monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich einge­zahlt wird. Der Antrag auf Arbeitslosenleistungen muss innerhalb von 30 Tagen nach Eintritt der Arbeitslosig­keit gestellt werden. Das ausgewählte Versicherungsunternehmen hat innerhalb eines Zeitraums von zwei Wochen Zeit die Versicherungsleistung auf das Konto des Versicherten zu überweisen. Arbeitnehmer können sich über die Website und die App des ILOE-Versicherungspools sowie über etwaige, durch das MOHRE bekanntgegebene Kanäle registrieren.
 

Höhe der Arbeitslosenleistung

Im Rahmen der zu leistenden Beiträge erfolgt folgende Unterscheidung:
 
Bei einem Grundgehalt von bis zu 16.000 AED pro Monat, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, einen monatlichen Beitrag von 5 AED zu leisten. Die Obergrenze der im Eintritt der Arbeitslosigkeit auszuzahlenden Versicher­tengrenze beträgt dabei 10.000 AED.
 
Wenn das monatliche Grundgehalt mehr als 16.000 AED beträgt, beträgt der monatliche Beitrag hingegen 10 AED, bei einer maximalen Versichertenleistung von 20.000 AED.

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