Vereinigte Arabische Emirate: 1 Jahr Value Added Tax – FTA zieht positive Zwischenbilanz

PrintMailRate-it

​veröffentlicht am 6. Februar 2019 / Lesedauer: ca. 3 Minuten
von Omar Samir und Fabian Schiefner, Rödl & Partner Dubai

 
Nunmehr ein Jahr ist es her, seit die VAE mit Wirkung zum 1. Januar 2018 erstmalig im gesamten Bundesgebiet eine Umsatzsteuer mit einem Regelsteuersatz von 5 Prozent eingeführt haben. Anlässlich des ersten Jahrestages der auf ein gemeinsames Abkommen der Mitgliedstaaten des „Gulf Cooperation Councils” (GCC) zurückgehenden Value Added Tax (VAT) hat die für ihre Erhebung und Einziehung im Jahr 2016 eigens gegründete Federal Tax Authority (FTA) mit ihrem Sitz in Abu Dhabi nun in einer unlängst veröffentlichten Pressemitteilung auf das vergangene (Steuer-)Jahr zurückgeblickt und dabei eine überaus positive Bilanz gezogen.
 

 
VAT-Einführung erfolgreich durchgeführt

Der Pressemeldung zufolge haben sich im Laufe des ersten Jahres nach Implementierung des Umsatzsteuer­systems insgesamt bereits mehr als 296.000 Unternehmen und Unternehmensgruppen für die Erhebung der Umsatzsteuer registriert, nachdem die Federal Tax Authority diesbezüglich mehr als insgesamt 453.500 Anfragen zu beantworten hatte. Nach Angaben der FTA ist die Anzahl steuerpflichtiger Personen, die sich in nur kurzer Zeit nach Einführung der VAT in den VAE im Einklang mit den insbesondere durch das Federal Decree-Law No. (8) of 2017 on Value Added Tax kodifizierten steuerrechtlichen Vorgaben befindet, damit bereits zu diesem Zeitpunkt bemerkenswert hoch und auch aktuell weiter ansteigend.
 
Zurückgeführt wird das einerseits vor allem auf das online jederzeit zugängliche Serviceportal der FTA, das steuerpflichtigen Personen 7 Tage die Woche rund um die Uhr die papierlose Anmeldung für die Erhebung der Umsatzsteuer ermöglicht. Darüber hinaus habe die FTA mit zahlreichen Informationsfilmen und E-Learning-Programmen, insgesamt 90 organisierten Seminaren und Workshops sowie mit insgesamt 30 veröffentlichten „VAT-Guides”, 50 bereitgestellten Infografiken und 136 öffentlich zugänglich gemachten Erklärungen nach eigenen Angaben wesentlich zur Sensibilisierung und zur Stärkung des Steuer­bewusst­seins bei steuer­pflichtigen Unternehmen beigetragen. Vor diesem Hintergrund geht die FTA in ihrer Pressemitteilung vor allem mit Blick auf die bereits in diesem frühen Stadium zu verzeichnende hohe Übereinstimmungsrate mit den steuerlichen Vorschriften davon aus, dass es den VAE insgesamt gelungen ist, die ihrem Wirtschaftssystem bis zum Zeitpunkt ihrer Implementierung fremde Umsatzsteuer erfolgreich einzuführen und auf diese Weise den Grundstein für ein Steuersystem zu legen, das im internationalen Vergleich höchsten Anforderungen und Standards gerecht wird.
 

Stetige (Weiter-)Entwicklung innerhalb des ersten Jahres

Die seitens der Steuerbehörde zum Jahrestag der VAT veröffentlichte Pressemitteilung macht allerdings auch deutlich, dass das Umsatzsteuersystem in den VAE zwar mit Erfolg eingeführt wurde, es sich aber gleichwohl weiterhin in der Entwicklung befindet. Deutlich wird das insbesondere darin, dass das zum 1. Januar 2018 implementierte Umsatzsteuersystem bereits im ersten Jahr stetig um neue Mechanismen und Verfahren erweitert wurde. So wurde z.B. erst zum Ende des vergangenen Jahres –  im November 2018 – ein neuer Mechanismus eingeführt, der es Touristen und Besuchern in den VAE nun unter gewissen Voraussetzungen ermöglicht, die bei Einkäufen in den VAE entrichtete VAT nachträglich rückerstattet zu bekommen. Darüber hinaus wurde das Umsatzsteuersystem der VAE im Laufe des ersten Jahres ebenfalls um eine ähnliche Rückerstattungsmöglichkeit für ausländische Unternehmen ergänzt, wonach es diesen unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt ist, von ihnen in den VAE entrichtete Umsatzsteuerbeträge zurückzuverlangen, sofern in der nationalen Rechtsordnung ihres Landes eine vergleichbare Rückerstattungsmöglichkeit auch für VAE-Unternehmen vorgesehen ist. Die Einführung der beiden Rückerstattungsmechanismen gehört der Presse­mitteilung der FTA zufolge zu den wichtigsten Entwicklungen, die das noch junge Umsatzsteuersystem der VAE während des ersten Jahres nach seiner Einführung erfahren hat.
 

Ausblick für 2019

Für das anstehende Jahr 2019 kündigt die FTA in ihrer Pressemitteilung für das hiesige Umsatzsteuersystem einen weiteren erheblichen Schritt nach vorn an. Ziel der Steuerbehörde ist es, an die positive Zwischenbilanz des ersten Jahres anzuknüpfen und das im vergangenen Jahr eingeführte Steuersystem auch im zweiten Jahr kontinuierlich weiterzuentwickeln.
 
Gelingen soll das unter anderem durch einen weiteren Ausbau und die kontinuierliche Verbesserung der behördlichen Steuerverwaltung. Auch die strategische Zusammenarbeit mit anderen Staats- und Regierungsbehörden wie z.B. mit dem „Ministry of Economy” oder der „Federal Customs Authority”, die nach Angaben der FTA zur erfolgreichen Einführung der Umsatzsteuer in den VAE erheblich beigetragen haben, soll künftig noch weiter intensiviert werden. Daneben sind ausweislich der Pressemitteilung auch für das Jahr 2019 seitens der FTA zahlreiche Informationskampagnen vorgesehen, um das Bewusstsein steuerpflichtiger Unternehmen in Bezug auf die Einhaltung (umsatz-)steuerrechtlicher Anforderungen weiter zu stärken. Insgesamt soll hierdurch die Anzahl steuerpflichtiger Unternehmen, die sich im Einklang mit den gesetzlich vorgeschriebenen umsatzsteuerrechtlichen Anforderungen befindet, im Vergleich zum ersten Jahr nach Einführung der VAT noch weiter gesteigert und dadurch wiederum eine noch höhere Übereinstimmungsrate erreicht werden.
 

Fazit

Die im vergangenen Jahr erfolgte Einführung des Umsatzsteuersystems in den VAE ist in den Augen der FTA mit Erfolg durchgeführt worden. Es ist schon jetzt eine hohe Übereinstimmungsrate zu verzeichnen. Insgesamt geht aus der herausgegebenen Pressemitteilung aber auch deutlich hervor, dass die Steuerbehörde auch künftig bestrebt ist, eine noch höhere Übereinstimmungsrate zu gewährleisten und in diesem Zusammenhang vor allem jegliche Formen von Steuerumgehung oder -Steuerhinterziehung entschieden zu bekämpfen. Unternehmen sollten für die Umsatzsteuer daher nach wie vor erheblich sensibilisiert sein und aktuelle Entwicklungen im Auge behalten.

Deutschland Weltweit Search Menu