Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in der Gesundheits- und Sozialwirtschaft

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Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, das am 01.01.2023 in Deutschland Inkraft trat, verpflichtet Unternehmen dazu, ihre Lieferketten auf mögliche Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden zu überprüfen. Die Gesundheits- und Sozialwirtschaft, die einen immer größeren Anteil an der deutschen Wirtschaft ausmacht, ist von diesem Gesetz besonders betroffen.

 

Die Gesundheits- und Sozialwirtschaft umfasst eine Vielzahl von Akteuren, wie beispielsweise Hersteller von medizinischen Geräten, Pharmaunternehmen oder auch Krankenhäuser. Diese Unternehmen sind in der Regel in globalen Lieferketten eingebunden und beziehen Rohstoffe, Zwischenprodukte und Fertigprodukte aus verschiedenen Ländern.

 

Die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards in diesen Lieferketten ist oft schwer zu überprüfen und zu gewährleisten. Beispielsweise kann es vorkommen, dass Rohstoffe unter menschenunwürdigen Bedingungen abgebaut oder verarbeitet werden. Auch Umweltverschmutzungen durch unzureichende Abfallentsorgung oder den Einsatz von schädlichen Chemikalien sind in vielen Ländern keine Seltenheit.

 

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz soll dazu beitragen, diese Probleme zu lösen. Unternehmen werden verpflichtet, ihre Lieferketten inklusive des eigenen Geschäftsbetriebs auf mögliche Risiken zu überprüfen und Maßnahmen zu ergreifen, um diese zu minimieren oder auszuschließen. So sollen beispielsweise verbindliche Verhaltenskodizes für Lieferanten eingeführt werden und regelmäßige sowie anlassbezogene Überprüfungen der Lieferkette stattfinden

 

Insgesamt ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ein wichtiger Schritt in Richtung einer verantwortungsvollen und nachhaltigen Wirtschaft. Unternehmen werden dazu angehalten, ihrer sozialen und ökologischen Verantwortung gerecht zu werden und damit einen Beitrag zu einer besseren Welt zu leisten.

 

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