EU verschärft Lieferkettengesetz

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veröffentlicht am 15. Dezember 2023


Der Rat und das Europaparlament haben sich am 14.12.2023 auf eine Regelung zum europäischen Lieferkettengesetz geeinigt. Die Einigung geht weiter als das deutsche Lieferkettengesetz und betrifft Unternehmen schon ab 500 Mitarbeitenden und einem weltweiten Nettoumsatz von 150 Mio. Euro. Für Nicht-EU Unternehmen gilt sie, wenn sie innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten der Richtlinie einen Nettoumsatz von 300 Mio. Euro in der EU erwirtschaften.

Das deutsche Lieferkettengesetz, was nun an die Vorgaben angepasst werden muss, verpflichtet seit 2023 Unternehmen ab 3.000 Mitarbeitenden, ab 2024 Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden zur Einhaltung von Sorgfaltspflichten für Menschen- und Umweltrechte entlang der Lieferkette.

Künftig haben die betroffenen Unternehmen auch mit zivilrechtlichen Sanktionen zu rechnen: Betroffene, einschließlich Gewerkschaften und zivilgesellschaftlicher Organisationen, können innerhalb von fünf Jahren Ansprüche geltend machen. Das bisherige deutsche Gesetz sah dieses nicht vor.

Die Einigung muss vom Parlament und den EU-Staaten noch bestätigt werden. In Deutschland wurden bereits Gegenstimmen laut, die weitere Entwicklung bleibt daher abzuwarten.

Zu den Einigungen, der weiteren Entwicklung und den Folgen für das deutsche Lieferkettengesetz und seine betroffenen Unternehmen aus der Gesundheits- und Sozialwirtschaft berichten wir ausführlich im nächsten Newsletter.

Sie haben Fragen zum Lieferkettengesetz? Sprechen Sie uns gerne an!



AUTORINNEN

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​Pauline Rauch

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Norman Lenger-Bauchowitz, LL.M.

Mediator & Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachberater für Restrukturierung & Unternehmensplanung (DStV e.V.)

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