Datenschutz für Kommunen

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​Die Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) gilt nicht nur für Unternehmen, sondern auch für den öffentlichen Sektor. Auch Jahre nach dem Inkrafttreten der DS-GVO ist eine vollständige Umsetzung jedoch noch eine kommunale Dauerbaustelle.

Dies liegt nicht zuletzt an fehlenden personellen und zeitlichen Ressourcen. Hinzu kommt, dass sowohl Gesetzgebung und Rechtsprechung im Datenschutzrecht als auch die technischen Gegebenheiten stets im Wandel sind. Eine laufende und intensive Auseinandersetzung mit dem Thema „Datenschutz” ist daher zwingend erforderlich, um etwaigen Überarbeitungsbedarf frühzeitig zu erkennen. Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte beraten Sie umfassend in allen Phasen der Umsetzung bzw. bei Anpassungsbedarf. Die praktische Handhabung haben wir dabei stets im Blick.

 

Unsere Leistungen für Sie:

  • Rechtswirksame Umsetzung der Vorgaben der DS-GVO
  • Anpassung, Aktualisierung und Erstellung der relevanten datenschutzkonformen Dokumente
  • Prüfung und Gestaltung von Auftragsverarbeitungsverträgen sowie sonstigen datenschutzrechtlichen Verträgen
  • Gutachterliche Stellungnahmen zu datenschutzrechtlichen Fragen und Sachverhalten
  • Projektbezogene Rechtsberatung und individuelle Fragestellungen des täglichen Geschäfts, z.B. Auskunftsersuchen
  • Umsetzung des Datenschutzes in Verbindung mit Social Media
  • Inhouse Schulungen
  • Kommunikation mit Datenschutzaufsichtsbehörden
  • Prozessvertretung bei Datenschutz-Verfahren
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