Steuerberatung für den Öffentlichen Sektor

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Banner Steuerberatung für den Öffentlichen Sektor

​Öffentlich-rechtliche Körperschaften werden in Deutschland zunehmend durch den Steuergesetzgeber und die Anforderungen der Finanzverwaltung belastet.
  
Gerade in Zeiten, in denen die Haushalte eng gestrickt sind, sollten weitere steuerliche Belastungen so weit wie möglich vermieden werden.  Eine sinnvolle Steuergestaltung und eine zutreffende Deklaration helfen, Steuerfallen zu vermeiden.
  

Unsere Leistungen für Sie:

Umsatzsteuer

  • Steuerliche Analyse und Gestaltungsberatung im Zuge der Neueinführung des § 2b UStG, u.a.:

Tätigkeits- und Vertragsinventur zur Bestimmung der Steuerbarkeit der Leistungen nach § 2b UStG

Bestimmung des optimalen Zeitpunkts zum Umstieg auf das neue Recht

Steueroptimale Gestaltung von Investitionsentscheidungen zur Nutzung von Vorsteuerpotenzialen

Schulung der Mitarbeiter in den Anforderungen des neuen Umsatzsteuerrechts

  • Formulierung verbindlicher Anfragen an das Finanzamt
  • Erstellung der Umsatzsteuerjahreserklärung
  • Vertretung gegenüber dem Finanzamt im laufenden Betrieb und bei Betriebsprüfungen

  

Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer

  • Argumentationsunterstützung bei der Einordnung von Tätigkeiten in hoheitliche oder gewerbliche Tätigkeiten
  • Formulierung verbindlicher Anfragen an das Finanzamt
  • Erstellung der Ertragssteuererklärungen
  • Vertretung gegenüber dem Finanzamt im laufenden Betrieb und bei Betriebsprüfungen

  

Interkommunale Zusammenarbeit und Ausgliederung wirtschaftlicher Betätigungen

  • Steueroptimale Gestaltung von Zusammenschlüssen und Unternehmenstransaktionen
  • Lösung von Fragen zum steuerlichen Querverbund
  • Beratung im Gebührenrecht
  • Umsatzsteuerliche Optimierung unter Beachtung des § 2b UStG wenn angesagt
  • Formulierung verbindlicher Anfragen an das Finanzamt

   

Kapitalertragsteuer

  • Gestaltung zur Vermeidung verdeckter Gewinnausschüttungen
  • Berechnung der Rücklagen und Dokumentation der Voraussetzungen für deren Bildung
  • Reduzierung der Belastungen durch gezielte Verwendung des steuerlichen Einlagenkontos oder
  • Gestaltung eines sogenannten „kleinen steuerlichen Querverbundes”

  

E-Bilanzen

  • Entscheidung, ob eine E-Bilanz erstellt werden muss
  • Übermittlung der Unternehmensdaten an das Finanzamt unter Verwendung der benötigten Taxonomie

 
Bei unseren Steuerberatern im Bereich der Besteuerung des öffentlichen Sektors stehen kreative, pragmatische und lösungsorientierte Gestaltungen zu Gunsten des Mandanten eindeutig im Vordergrund.

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