Climate Change & Renewables

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Herausforderungen und Chancen für unsere Mandanten

Mit dem Maßnahmenpaket „Fit for 55“ hat sich die Europäische Union das ehrgeizige Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2030 die Netto-Treibhausgasemissionen im Vergleich zum Jahr 1990 um mindestens 55 Prozent zu reduzieren. Bis zum Jahr 2050 soll Europa klimaneutral werden.

Die EU-Mitgliedstaaten haben zuletzt einer Reihe von Gesetzesvorhaben zugestimmt. So soll etwa mit der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (Red III) der Anteil der Erneuerbaren Energien am Brutto­strom­ver­brauch auf mindestens 42,5 Prozent, möglichst aber auf 45 Prozent bis zum Jahr 2030 angehoben werden. Umwelt- und Klimaschutz prägen die Gesetzgebung auf europäischer ebenso wie auf natio­naler Ebene – sei es im Bereich der Lieferketten oder auch im Gefahrstoffrecht, im Kreis­lauf­wirt­schafts­recht oder im Natur- und Arten­schutz­recht.

Nachdem das Bundesverfassungsgericht mit seinem am 29. April 2021 veröffentlichten Beschluss das Bun­des­kli­ma­schutz­ge­setz von 2019 in Teilen für verfassungswidrig erklärt hatte, wurden mit der sodann beschlosse­nen Novelle des Klimaschutzgesetzes bereits im Sommer 2021 auch die nationalen Klimaziele deutlich ver­schärft. Deutschland soll bereits bis zum Jahr 2045 klimaneutral werden. Bis 2030 sollen die Treib­haus­gas­emi­ssio­nen um 65 Prozent gegenüber 1990 gesenkt werden.

Ein zentrales Hemmnis für die Umsetzung bedeutsamer Infrastrukturvorhaben sind nach wie vor Planungs- und Genehmigungsverfahren, die regelmäßig aufgrund ihrer Komplexität und Dauer den beschleunigten Ausbau ebenso blockieren wie verwaltungsgerichtliche Klageverfahren.

Unsere rechtliche Beratungsleistung auf einen Blick

Rödl & Partner berät im Bereich Energie- und Umweltrecht zu allen rechtlichen Fragen rund um die Erneuer­ba­ren Energien, das erforderliche Planungs- und Genehmigungsrecht und die relevanten rechtlichen Rahmen­be­dingungen des Umweltrechts und begleitet seine Mandanten in gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren.

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