Insolvenzrecht sowie Beratung bei Insolvenzverfahren und Restrukturierung

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Im Zusammenhang mit Unternehmenskrisen ist Rödl & Partner sowohl im Rahmen eines formalen Insolvenzverfahrens als auch außer­gericht­lich für alle Beteiligten tätig. Wir arbeiten bei der Beratung bei Insolvenzverfahren inter­national und interdisziplinär mit verschiedenen nationalen und inter­nationalen Experten, insbesondere aus den Bereichen Gesellschaftsrecht, Distressed M&A, Arbeitsrecht, Bank- und Finanzrecht, Kapitalmarktrecht sowie Steuer­recht zusammen.
 

Wen wir zu Insolvenzverfahren und Restrukturierung beraten 

Wir beraten insbesondere die Geschäftsführung des insolvenzbedrohten Unternehmens, gesicherte und ungesicherte Gläubiger, Kunden und Lieferanten genauso wie die Insolvenzverwaltung zu allen Fragen des Insolvenzrechts. Im Rahmen von übertragenden Sanierungen beraten wir sowohl auf der Käufer- wie auch auf der Verkäuferseite. Bei der Sanierung von Unternehmen beraten wir im Zusammenhang mit der Erstellung von Insolvenzplänen (auch im Rahmen des Schutz­schirm­ver­fahrens) sowie bei der Eigenverwaltung.
 

Unsere umfassende individuelle Beratung im Insolvenzrecht

Unsere Kernkompetenzen in der Beratung im Insolvenzrecht sind:

Beratung der Geschäftsführung

Vermeidung/Reduzierung von Haftungsrisiken, Vermeidung/Reduzierung von strafrechtlichen Risiken, Begleitung bei der Insolvenzantragstellung, Begleitung im Insolvenzerfahren
 

Beratung von Gläubigern

Verfolgung und Durchsetzung von Ansprüchen im Insolvenzverfahren, Geltendmachung von Sicherungsrechten, z.B. Eigentumsvorbehalte, insolvenzoptimierte Vertragsgestaltung, Beratung im Zusammenhang mit Gläubigerpools
 

Beratung von Kunden und Lieferanten, insbesondere mit Blick auf besondere Branchen wie etwa Automotive:

Rechtliche Begleitung der laufenden Vertragsbeziehung in der Insolvenz bzw. im Insolvenz­eröffnungs­ver­fahren

 

Beratung in Krisensituationen, insbesondere mit Blick auf die Branche der Gesundheitswirtschaft und Non-Profit Organisationen

Rechtliche Begleitung der beteiligten Akteure in der Gesundheitswirtschaft (z.B. Krankenhäuser, Alten-Pflegeheime, Stiftungen, Ärzte, Apotheker, MVZ, Insolvenzverwalter etc.). im Rahmen von Krisen- und Insolvenzsituationen. Dies umfasst u.a. die Unterstützung der Unternehmen der Gesundheitswirtschaft bei außergerichtlichen Sanierungen zur Vermeidung von Insolvenzverfahren aber auch - im Falle der Unvermeidbarkeit eines Insolvenzantrags – die Unterstützung bei der Durchführung und Begleitung von branchenspezifischen Insolvenzplan- und Eigen­ver­waltungs­ver­fahren und/oder entsprechender Unter­nehmens(ver)käufe

 

Beratung von Insolvenzverwaltern

Gutachterliche Stellungnahmen, Feststellung und (gerichtliche) Durchsetzung von Ansprüchen der Insolvenzmasse, insbesondere aus Insolvenz­anfech­tung, insolvenzspezifisches Arbeitsrecht, Begleitung von Distressed M&A Transaktionen

 

Insolvenzsteuerliche Unterstützung von Insolvenzverwaltern, Eigenverwaltern sowie Steuerberatern und Wirtschaftsprüfer

Unterstützung bei allen Fragen des Insolvenzsteuerrechts (z.B. Erstellung von Gutachten zur Frage der Behandlung insolvenzsteuerrechtlicher Sachverhalte, Einholung verbindlicher Auskünfte zur Vermeidung der Entstehung von Sanierungsgewinnen, tatsächliche Verständigungen, Übernahme der Insolvenzbuchhaltung sowie Unterstützung bei Betriebsprüfungen und Steuerstreitverfahren)
 

Insolvenzstrafrecht

Beratung und Verteidigung bei Insolvenzverschleppung, Bankrott, Verletzung der Buch­führungs­pflicht, Gläubiger- und Schuldnerbegünstigung („klassische” Straf­tat­bestände aus dem StGB) sowie gutachterliche Stellungnahmen zu steuerlichen Themen

 

Rechtliche Begleitung von Restrukturierungsmassnahmen

Debt Equity Swap, Insolvenzpläne, Eigenverwaltung, Schutzschirmverfahren, Rang­rück­tritts­verein­barungen, Patronatserklärungen, Stundungs- und Erlassvereinbarungen, außergerichtliche Vergleiche, insolvenzspezifisches Arbeitsrecht
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