Betriebliche Altersversorgung

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Die betriebliche Altersversorgung gewinnt auch und gerade in wirtschaftlich volatilen Zeiten als wesentlicher Teil der Gesamtvergütung zunehmend an Bedeutung. Besonders im Wettbewerb um Fach- und Führungskräfte ist sie oftmals ein entscheidender Faktor. Zugleich finden sich Unternehmen mit ihren Versorgungswerken in einem immer stärker reglementierten rechtlichen und steuerlichen Rahmen wieder.
 
Durch die individuelle Abstimmung auf die Bedürfnisse und Ziele des Unternehmens wird die Betriebsrente attraktiv und zum Erfolgsfaktor für das Unternehmen und für seine Mitarbeiter. Rödl & Partner berät und begleitet Sie und Ihr Unternehmen sowohl bei der steuerlichen Optimierung als auch bei der arbeitsrechtlichen Gestaltung Ihrer Pensionszusage und der betrieblichen Altersversorgung Ihrer Mitarbeiter. 
 
Unsere Leistungen im Bereich der betrieblichen Altersversorgung sind:
  • Implementierung, Modernisierung oder Schließung von Versorgungswerken
  • Aufdeckung von wirtschaftlichen und rechtlichen Risiken bestehender Altersversorgungsmodelle
  • Arbeitsrechtliche und steuerliche Optimierung neuer und bestehender Zusagen
  • Abfindung und Übertragung von Anwartschaften (Portabilität)
  • Umsetzung des gesetzlichen Anspruchs auf Entgeltumwandlung
  • Umfassende Beratung von Gesellschafter-Geschäftsführern hinsichtlich ihrer Alterssicherung innerhalb und außerhalb des Anwendungsbereichs des Betriebsrentengesetzes
  • Bilanzielle Ausgliederung der Pensionsrückstellungen
  • Due Diligence, Lösungen bei Unternehmensnachfolgen und -transaktionen
  • Rechtliche wie wirtschaftliche Beratung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Anpassungsprüfung gem. § 16 BetrAVG
  • Prozessführung
  • Verhandlung mit dem Pensionssicherungsverein (PSVaG)

 

Kontakt

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Dr. Michael S. Braun

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth)

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