Aktueller Brennpunkt: Aktionsplan der Bundesregierung zum Verbraucherschutz im Finanzmarkt vom 22. Mai 2014

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Am 22. Mai 2014 wurde der Aktionsplan der Bundesregierung zum Verbraucherschutz im Finanzmarkt vorgestellt. Dieser Plan gliedert sich in zwei Hauptbereiche auf: Zum einen das sogenannte „Maßnahmenpaket zur Verbesserung des Schutzes von Kleinanlegern” sowie zum anderen zusätzliche Maßnahmen zur Umsetzung der weiteren verbraucherpolitischen Vorhaben des Koalitionsvertrages im Finanzmarkt. In diesem Beitrag soll eine Auswahl an wichtigen geplanten Neuerungen aus dem Maßnahmenpaket dargestellt werden.
 

Partiarische Darlehen und Nachrangdarlehen als Vermögensanlagen

Zum Zweck eines effektiveren Anlegerschutzes sollen künftig auch einige solcher Anlagen dem Vermögensanlagengesetz unterfallen, „die sich bei wirtschaftlicher Betrachtung als gleichwertig zu den bereits erfassten Anlagen darstellen”. Hierzu zählen nach dem Maßnahmenpaket insbesondere partiarische Darlehen und Nachrangdarlehen.
 

Ergänzungen der Anforderungen an die Prospekte für Vermögensanlagen

Eine verstärkte Transparenz von Finanzprodukten bzw. Offenlegung der zugehörigen Risiken soll durch Zusatzanforderungen für Prospekte für Vermögensanlagen erreicht werden. So soll etwa insbesondere zur Vermeidung von „Schneeballsystemen” eine Angabe bereits begebener, noch laufender Vermögensanlagen im Prospekt eingeführt werden, um Anlegern Informationen darüber zu geben, ob eine neue Vermögensanlage ggf. dazu verwendet wird, früher eingegangene Verpflichtungen zu bedienen.
 

Verbesserte Anlegerinformation – ad hoc-Mitteilungen

Ein weiteres Maßnahmenbündel zielt darauf ab, durch eine verbesserte Informationspolitik Anleger in den Stand zu versetzen, die mit einer Vermögensanlage verbundenen Risiken besser einschätzen zu können.
 
Verkaufsprospekte für Vermögensanlagen sollen daher künftig maximal zwölf Monate gültig sein, um zu gewährleisten, dass Anlegern beim Erwerb Informationen vorliegen, die nicht älter als ein Jahr sind. Weiterhin ist geplant, die Vorgaben für Nachträge näher zu konkretisieren. Zwingend in Nachträge aufzunehmen wären damit Geschäftsvorfälle, wie etwa eine drohende Insolvenz, die zumindest für das laufende Geschäftsjahr erhebliche Auswirkungen auf die Fähigkeit des Anbieters zur Erfüllung seiner Pflichten gegenüber Anlegern beinhalten. Ergänzend werden die aufsichtsbehördlichen Möglichkeiten zur Durchsetzung der Nachtragspflichten ausgebaut.
 
Für die Phase nach Vertriebsschluss einer Vermögensanlage sieht das Maßnahmenpaket folgendes Novum vor: Für die Restlaufzeit einer Vermögensanlage soll der Anbieter künftig zur Abgabe von ad hoc-Mitteilungen verpflichtet sein. In solchen Mitteilungen müssten alle Tatsachen veröffentlicht werden, die die Fähigkeit des Anbieters zur Rückzahlung und/oder zur Zinszahlung beeinträchtigen können.
 

„Leitplanken für den Vertrieb”

Die als „Leitplanken” bezeichneten Vorgaben dienen insbesondere der Einschränkung von aggressiven Vermarktungsformen, um insbesondere zu verhindern, dass für gewisse Anleger objektiv ungeeignete Anlagen systematisch an diese vertrieben werden.
 
Zum Schutz unerfahrener Anleger soll etwa Werbung für Vermögensanlagen grundsätzlich nur noch in solchen Medien zulässig sein, „deren Schwerpunkt auf der Darstellung von wirtschaftlichen Sachverhalten liegt”, weswegen entsprechend bei den Lesern gewisse Vorkenntnisse vorausgesetzt werden können. Um diese Vorgaben wirksam abzusichern, ist geplant, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht weitere Kompetenzen zu einem Einschreiten gegen Missstände bei der Werbung für Vermögensanlagen einzuräumen.
 
Auch sollen Anleger in Zukunft bei Direktvertrieb das Vermögensanlagen-Informationsblatt, welches einen „verschärften Hinweis auf Risiken” enthalten muss, unterschreiben.
 

Erweiterung des Aufsichtsinstrumentariums

Komplettiert werden die vorgenannten Maßnahmen durch zugehörige Erweiterungen der aufsichtsbehördlichen Kompetenzen, etwa zusätzlichen Befugnissen zur Veröffentlichung von Warnhinweisen.

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Sebastian Schüßler

Rechtsanwalt, Leiter Taskforce Digitale Transformation Geschäftsfeld Rechtsberatung

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