ESMA-Update: „Questions and Answers“ zur Anwendung der AIFM-Richtlinie

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Ende Juni und Juli 2014 hat die ESMA (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde) ihre sogenannten „Questions and Answers” zu Anwendungsfragen im Hinblick auf die AIFM-Richtlinie weiter aktualisiert, um so gemeinsame Aufsichtskonzepte bzw. Verfahren bei der Anwendung der AIFM-Richtlinie und den zugehörigen Umsetzungsmaßnahmen in den Mitgliedstaaten zu fördern – siehe unser Artikel im Fonds-Brief direkt 26. Februar 2014
 
Mit den aktuell in englischer Sprache abrufbaren „Questions and Answers” beantwortet die ESMA Fragen, die sowohl von der Öffentlichkeit als auch von aufsichtsbehördlicher Seite zu praktischen Anwendungsfällen in Bezug auf die AIFM-Richtlinie gestellt werden. 
 
Aktuell werden in den „Questions and Answers” der ESMA Fragen zu folgenden Themengebieten angesprochen:
 
  • Vergütungsregelungen
  • Notifizierung von AIF
  • Meldeverpflichtungen gegenüber zuständigen Aufsichtsbehörden nach Maßgabe von Artikel 3, 24 und 42 der AIFM-Richtlinie
  • Notifizierung von AIFM
  • Markets in Financial Instruments Directive (MiFID) – Dienstleistungen nach Maßgabe von Artikel 6 Absatz 4 der AIFM-Richtlinie
  • Verwahrstelle
  • Berechnung von Leverage-Einsatz
 
Die vorliegenden Aktualisierungen betreffen zu einem Großteil Meldeverpflichtungen und inhaltliche Konkretisierungen der technischen Meldeverfahren, die in vielen Fällen für geschlossene AIF nur mittelbare Auswirkungen haben dürften. Daneben werden aber auch im Rahmen der Konzeption und der Umsetzung von AIF-Projekten unmittelbar relevante Themen aufgegriffen, etwa Praxisfragen aus dem Bereich der Verwahrstellentätigkeiten.
 

Ausblick

Die „Questions and Answers” der ESMA sollen und werden auch künftig regelmäßig überarbeitet und aktualisiert werden. 
 
Neue Fragen zur praktischen Anwendung der AIFM-Richtlinie können daher nach wie vor – wie eingangs erwähnt - auch von Markteilnehmern bzw. der Öffentlichkeit an folgende Emailadresse gesandt werden: AIFMD-questions@esma.europa.eu
 
Für Fragen, die sich speziell auf technische Fragen zu IT-Themen beziehen, wurde zudem die folgende, gesonderte Emailadresse eingerichtet: info.it.aifmd@esma.europa.eu.

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Sebastian Schüßler

Rechtsanwalt, Leiter Taskforce Digitale Transformation Geschäftsfeld Rechtsberatung

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