ESMA-Konsultation „Call for evidence” zum EU-Pass nach der AIFM-Richtlinie und Nicht-EU-AIFM

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Am 7. November 2014 hat die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) ihr Konsultationspapier „Call for evidence on AIFMD passport and third country AIFMs” veröffentlicht. Mit dem derzeit nur in englischer Sprache auf der Homepage der ESMA abrufbaren Dokument lädt die Behörde Marktteilnehmer dazu ein, Feedback zum EU-Pass nach der AIFM-Richtlinie und damit verbunden auch zu Nicht-EU-AIFM, das heißt zu Managern Alternativer Investmentfonds (AIF) abzugeben, die ihren satzungsmäßigen Sitz nicht in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union haben. Ziel dieses Call for evidence ist es, allgemeine Informationen und Erfahrungswerte aus der Praxis zu den Kernfragen dieser bedeutsamen Themengebiete zu sammeln, um die für den weiteren Ausbau der Regelungen zur Behandlung grenzüberschreitender Maßnahmen erforderliche Stellungnahme der ESMA gegenüber der Europäischen Kommission vorzubereiten.
 

Hintergrund

Im Hinblick auf ausschließlich EU-interne Sachverhalte (das heißt sowohl AIFM als auch AIF haben ihren Sitz in EU-Mitgliedstaaten) sind die entsprechenden Vorgaben der AIFM-Richtlinie bereits anwendbar. Dementsprechend sind auch die zugehörigen Regelungen im Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), vorbehaltlich der Geltung von Übergangsvorschriften bereits mit dessen Inkrafttreten wirksam geworden. Dagegen gelten die Bestimmungen der AIFM-Richtlinie für Sachverhalte mit Drittstaatenbezug (das heißt für Sachverhalte unter Beteiligung von Nicht-EU-AIFs und Nicht-EU-AIFM) erst ab dem Zeitpunkt, der in einem wohl für 2015 zu erwartenden, von der Europäischen Kommission zu erlassenden Rechtsakt festgesetzt werden wird. Konsequenterweise wurden die von der AIFM-Richtlinie geforderten Regelungen zwar ebenfalls in das KAGB eingebracht, jedoch sind diese bislang noch nicht anwendbar (siehe auch unser Beitrag im Fonds-Brief Juli 2013).
 
Zur Vorbereitung dieses Rechtsakts hat die ESMA bis zum 22. Juli 2015 der Europäischen Kommission gegenüber insbesondere eine Empfehlung zur Anwendung des EU-Passes auf Drittstaatensachverhalte, das heißt auf den Vertrieb von Nicht-EU-AIF durch EU-AIFM in den Mitgliedstaaten und zur Verwaltung und/oder zum Vertrieb von AIF durch Nicht-EU-AIFM in den Mitgliedstaaten abzugeben. In Folge könnte die Europäische Kommission bereits binnen dreier Monate nach Eingang der Empfehlung – vorausgesetzt diese fällt positiv aus – den vorgenannten Rechtsakt erlassen. Im Ergebnis würde dies bedeuten, dass die Regelungen zum EU-Pass auch auf Nicht-EU-AIFs und Nicht-EU-AIFM ausgedehnt werden würden.
 

Fragenkatalog im „Consultation Paper”

Um die zu erhebenden Informationen zu strukturieren, beinhaltet das Consultation Paper einen umfangreichen Fragenkatalog. Hier werden zum einen bereits vorliegende Erfahrungswerte im Rahmen des EU-Passes für EU-interne Sachverhalte adressiert, etwa im Hinblick auf operative Probleme. Zum anderen können aber auch Stellungnahmen zu den erwarteten Auswirkungen einer Erstreckung der Regelungen zum EU-Pass auch auf Drittstaatensachverhalte, etwa im Hinblick auf Veränderungen der Wettbewerbsstruktur abgegeben werden. Einen ersten Überblick bietet dabei Annex 1 des Konsultationspapiers, in dem die gesamten Fragen zusammengefasst dargestellt werden.
 

Weitere Schritte

An einer Teilnahme am Konsultationsverfahren („Call for evidence”) sollten Interessierte beachten, dass Antworten auf den vorgegebenen Fragenkatalog bzw. sonstiges Feedback bei der ESMA nur bis zum 8. Januar 2015 eingereicht werden können. Um die folgende Bearbeitung durch die ESMA zu erleichtern, sind die Marktteilnehmer dazu angehalten, das gesondert auf der Website der ESMA abrufbare Antwort-Formblatt für die Abgabe von Input zu verwenden. Mit diesem standardisierten Dokument können die im Consultation Paper genannten Fragen direkt bearbeitet und versandfähig abgespeichert werden.
 
Alle Beiträge sollen online unter www.esma.europa.eu unter dem Button „Your input – Consultations” eingereicht werden.

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Sebastian Schüßler

Rechtsanwalt, Leiter Taskforce Digitale Transformation Geschäftsfeld Rechtsberatung

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