Der neue Finance Act, 2018 in Kenia – die wichtigsten Fakten für Unternehmer

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veröffentlicht am 5. Dezember 2018


Der neue kenianische Finance Act, 2018 wurde am 21. September 2018 nach intensiver Diskussion des Gesetzesentwurfs im Parlament beschlossen. Das Gesetz legitimiert im Grunde alle steuer­rechtlichen Lösungsansätze und weitere, notwendige Gesetzesänderungen, die der Umsetzung des verabschiedeten Staatshaushalts dienen. Dieser Artikel gibt einen Überblick über die Auswirkungen des neuen Gesetzes auf die Besteuerung von Unterehmen in Kenia. Entsprechend wird der Fokus auf die unternehmensrelevanten (Steuer-) Gesetze gelegt.


    

Ertragsteuer (Income tax)

Ausweitung der Definition für Dividende und Gewinne

Inkrafttreten: 1. Juli 2018

Eine wichtige Änderung betrifft die Erweiterung der Definition der Dividenden im Ertragsteuerrecht. Der Begriff der Dividende wurde auf die Erträge aus Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen/Par­teien – bspw. den Erlass konzerninterner Schulden (Schuldenerlass) sowie den Erlass von externen Schulden eines ver­bunden­en Unternehmens (Vertragsübernahme oder Novation) – ausgedehnt. Dadurch unterliegen nach der neuen Rechtslage einige bei konzerninternen Transaktionen üblicherweise ange­wendeten Mechanismen für die Rückführung von Einkünften der Steuerpflicht. Als Dividenden werden jetzt auch jegliche andere Veranlagungen verstanden, die sich aus Anpassungen der Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen ergeben. Da in der neuen Definition keine Ausnahme für lokale Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen vorgesehen ist, kann die Gesetzesänderung dazu führen, dass künftig auch für lokale Unternehmensgruppen die An­wendung des Fremdvergleichsgrundsatzes für sämtliche konzerninterne Transaktionen zum Standard wird.


Kompensationssteuer (Compensating tax) wird ersetzt

Inkrafttreten: 1. Januar 2019

Die Kompensationssteuer wurde durch eine 30 Prozent - Steuer auf Dividenden aus „steuerfreien Einkünf­ten” ersetzt. Diese Maßnahme soll die Berechnung der Steuern vereinfachen. Das ist wichtig für künftige Regelungen bzw. die Definition der „steuerfreien Einkünfte”.


Wiedereinführung der Steuer auf geschätzte Einkünfte (Presumptive tax)

Inkrafttreten: 1. Januar 2019

Die präsumptive Steuer auf geschätzte Einkünfte wurde wieder eingeführt – und zwar in Höhe von 15 Prozent der von der Regierung eines County festgelegten Gebühr für eine Gewerbeerlaubnis oder Handels­lizenz. Damit sollen insbesondere auch Umsätze der zahlreichen nicht registrierten Kleinstunternehmer in Kenia erfasst werden. Die neue Steuer wird die Umsatzsteuer ersetzen und findet Anwendung auf in Kenia ansässige Unter­nehmen und Privatpersonen, die mit ihrem Geschäft einen Umsatz von weniger als 5 Mio. Kenia-Schilling (KES) erzielen. Die neue Steuer wird als effizientes Mittel für die Besteuerung des ständig wachsenden informellen Sektors erachtet und dient generell der Erhöhung der Steuereinnahmen des Landes.


Reduzierte Herstellungskosten

Inkrafttreten: 1. Januar 2019

Für Produktionsunternehmen, die gewisse Anforderungen des Energieministeriums erfüllen, werden die ab­zugs­fähigen Energiekosten um 30 Prozent des tatsächlich in Rechnung gestellten Elektrizitätspreises erhöht. Diese Maßnahme soll lokalen Produzenten helfen, die mit Produkten aus Ländern mit niedrigeren Herstellungskosten konkurrieren müssen.


Kapitalgewinnsteuer (Capital Gains Tax – GCT) im Versicherungssektor

Inkrafttreten: 1. Juli 2018

Mit dem neuen Gesetz erfolgte eine Klarstellung, dass die Kapitalgewinnsteuer auch auf die Übertragung von Vermögenswerten angewendet wird, die mit allgemeinen Lebensversicherungsgeschäften verbunden sind. Damit folgt die Änderung der geschäftlichen Praxis, dass Vermögenswerte generell zur Ertragsgenerierung gehalten werden.


Förderung von Public-Private-Partnerships (PPP)

Inkrafttreten: 1. Juli 2018

Wenn ein Unternehmen im Rahmen einer PPP-Vereinbarung für die Regierung tätig ist, findet ein besonderer Steuersatz Anwendung. Das dient der Förderung der Zusammenarbeit der Regierung mit dem privaten Sektor, insbesondere im Hinblick auf die Umsetzung der Agenda zur Entwicklung des Landes (sog. Big-4-Plan).


Änderungen bei der Anwendung der Quellensteuer (Withholding tax)

Inkrafttreten: 1. Juli 2018
Es wurde eine Quellensteuer für Zahlungen an Nichtansässige eingeführt, die in Kenia ohne eigene Betriebs­stätte wirtschaftlich tätig sind:
  • Management- oder Beratungsgebühren:  Vorgeschlagener Steuersatz iHv. 20 Prozent des Bruttobetrags
  • Liegegelder: Vorgeschlagener Steuersatz iHv. 20 Prozent des Bruttobetrags
  • Versicherungsprämien (außer der Prämie für Flugzeugversicherung): 5 Prozent des zu zahlenden Brutto­betrags

   

Mehrwertsteuer

Ausgenommene Güter

Inkrafttreten: 1. Juli 2018
Der Mehrwertsteuersatz in Kenia beträgt 16 Prozent. Jedoch sind ab sofort bestimmte Güter von der Mehr­wert­steuer befreit, so z.B.:
  • Maschinen und Anlagen mit den HS-Codes 84 und 85 für die Warenherstellung;
  • Spezialisierte Ausrüstung für die Entwicklung und Generierung von Solar- und Windenergie einschließlich Tiefzyklus-Batterien für Nutzung und Speicherung von Solarenergie;
  • Importierte oder vor Ort erworbene Güter für direkte und ausschließliche Nutzung in der Umsetzung von PPP-Projekten mit der Regierung.

  

Änderungen im Steuerverfahrensrecht

Verlängerung der Steueramnestie

Die Frist für die Erklärung zu bislang nicht deklarierten Auslandseinkünften wurde vom 30. Juni 2018 auf den 30. Juni 2019 verlängert.


Betroffene Steuerzahler können ihre Erklärungen für 2017 noch bis einschließlich 30. Juni 2019 einreichen.

Auf die im Rahmen der Amnestie überwiesenen Geldmittel werden die Bestimmungen des Gesetzes über Einkünfte aus Straftaten und die Bekämpfung der Geldwäsche aus dem Jahr 2009 (Proceeds of Crime and Anti-Money Laundering Act, 2009) sowie andere Gesetze über die Registrierung und die Überprüfung von Finanz­transaktionen nicht angewendet – mit Ausnahme von Einkünften aus Terrorismus, Wilderei und Drogenhandel.

        

Sonstige unternehmensrelevante Gesetzesänderungen im Zusammenhang mit dem Finance Act, 2018

Stempelsteuergesetz (Stamp Duty Act), Kapitel 480

Änderung: Abschaffung der Stempelsteuer in Sonderwirtschaftszonen.

Bedeutung: Die Maßnahme wird die Steuererhebung erleichtern und weitere Anreize für Unternehmen zur

Ansiedlung in den Sonderwirtschaftszonen schaffen.


Zentralbankgesetz (Central Bank Act), Kapitel 491

Änderung: Unternehmen, die sich der Refinanzierung von Hypotheken widmen, sollen künftig grundsätzlich denselben Anforderungen unterliegen wie Banken.

Bedeutung: Die Änderung soll den Weg für die Gründung einer kenianischen Gesellschaft zur Refinanzierung von Hypotheken (Kenya Mortgage Refinancing Company – KMRC) ebnen. Die KMRC wird eine große Rolle in der Umsetzung des Wohnungsbauprogramms der Big Four Agenda spielen. Obwohl die KMRC noch nicht gegründet wurde, hat sie von der Weltbank und anderen lokalen Geschäftsbanken bereits 18,2 Mrd. KES gesammelt.


Bankengesetz (Banking Act), Kapitel 488

Änderung: Banken müssen Informationen über nächste Familienangehörige sammeln und die Liste der An­gehörigen jährlich aktualisieren.
Bedeutung: Die verschärften Anforderungen dienen der Entdeckung und der Untersuchung von Korruptions- und Wirtschaftsverbrechen. Trotz der potenziellen Verletzung des Verfassungsrechts auf Privatsphäre wird diese Maßnahme einen bedeutenden Beitrag zur Bekämpfung der Korruption leisten.
Änderung: Die Zentralbank erhält das Recht, Bedingungen für Einlagen und Abhebungen bei Banken und Finanzinstituten festzulegen.

Bedeutung: Die Regelungen werden weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Korruption, der Geldwäsche und anderer Wirtschaftsverbrechen enthalten.


Obwohl die Richtlinien noch nicht veröffentlicht wurden, werden sie ihrem Inhalt nach wahrscheinlich nicht wesentlich von den vorherigen Richtlinien der Zentralbank zu großen Transaktionen abweichen.
Änderung: Banken dürfen Kredite zu unterschiedlichen Zinssätzen anbieten, vorausgesetzt, der jeweilige Zinssatz liegt max. 4 Prozent über dem Zinssatz der Zentralbank.
Bedeutung: Dadurch können die Banken ihre Produktpalette erweitern und unterschiedlichen Kunden auf Grundlage ihrer Kreditwürdigkeit Kredite zu verschiedenen Zinssätzen anbieten.

  
The Accountants Act, Nr. 8 aus 2008

Änderung: Die Anforderungen an Buchhalter werden strenger. So wurden bspw. die Bußgelder für Verstöße gegen das Gesetz verschärft und variieren jetzt zwischen 500.000 und 2.000.000 KES. 

Bedeutung: Die strikteren Compliance-Vorgaben für Buchhalter sollen helfen, die Irreführung Dritter durch falsche Buchungsberichte und Abschlüsse zu verhindern. Die Einhaltung der neuen Gesetzesvorschriften wird auch die Standardisierung der Branche fördern.


Employment Act,  Nr. 11 aus 2007

Änderung: Das Gesetz erweitert den Finance Act, 2018 und führte eine neue obligatorische Abgabe an den Nationalfonds für Wohnungsbau (National Housing Development Fund) ein. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer werden jeweils 1,5 Prozent des Bruttolohns des Arbeitnehmers an den Nationalfonds abführen, allerdings nicht mehr als 5.000 KES.
Bedeutung: Der Nationalfonds für Wohnungsbau ist ein neues Regierungsprojekt für den Bau von günstigen Wohnungen, eines der Ziele der Big Four Agenda.

Diese Maßnahme wird die Netto-Einkünfte der Arbeitnehmer reduzieren. Der Entwurf befindet sich im Entwicklungsstadium. Wir erwarten, dass die Umsetzung dieser Gesetzesvorschrift auf Widerstand stößt.

Gesetz über Einkünfte aus Straftaten und die Bekämpfung der Geldwäsche (The Proceeds of Crime and Anti-Money Laundering Act), Nr. 9 aus 2009
Änderung: Künftig gelten striktere Due-Diligence-Maßnahmen in Bezug auf Transaktionen mit Personen und Finanzinstituten aus besonders risikoreichen Ländern.

Bedeutung: Die Änderung soll die Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung fördern. Die Maßnahmen sind notwendig, werden aber von ehrlichen Geschäftsleuten aus risikoreichen Ländern, die in Kenia Geschäfte tätigen wollen, sicherlich als lästig und beschwerlich empfunden werden.

 

Fazit

Der neue Finance Act wird den kenianischen Finanzsektor sicherer machen und der Regierung mehr Steuer­einnahmen bescheren. In Kenia tätige Unternehmer müssen sich auf einige Änderungen v.a. im Bereich des Steuerrechts einstellen – z.B. die Ausweitung des Begriffs der Dividenden und der damit einhergehenden Steuerpflicht. Steueranreize werden insbesondere für das produzierende Gewerbe und für PPP-Projekte gesetzt. Der Geldverkehr wird zur Bekämpfung von Terrorismus, Geldwäsche und Korruption künftig mehr Regulierung erfahren.


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