Notwendige Lizenzen für den Markteinstieg in Nigeria

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veröffentlicht am 5. Dezember 2018


Nigeria ist kein leichtes Terrain für ausländische Investoren. Dieser Artikel wird einen Überblick über die für die Aufnahme des Geschäftsbetriebs in Nigeria notwendigen Genehmigungen und Lizenzen geben.

 

Das Geschäftsumfeld in Nigeria birgt für aus­ländische Investoren einige Heraus­forderungen. Platz 145 für Nigeria in der Welt­bank-Rang­liste des „Ease of Doing Business Index” bestätigt diese Tat­sache. Die aktuelle Regierung versucht, die Probleme zu adressieren und das Doing Business in Nigeria für aus­län­dische Investoren zu erleichtern. Im letzten Jahr wurden mehrere Reformen umgesetzt, die vom sog. Enabling Business En­vi­ron­ment Secretariat (EBES, Übersetzung sinngemäß: „Geschäftsklimaverbesserungsamt”) unter der Ägide des Presidential Enabling Business Environment Council (PEBEC, Übersetzung sinngemäß „Geschäfts­klima­verbes­serungs­rat des Präsidenten”) vorangetrieben wurden. Die Reformen waren u.a. auf die Ver­ein­fachung von wichtigen Prozessen wie:

 

  • die Ausstellung von Visa,
  • die Registrierung von Unternehmen,
  • den Zugang zu Krediten und
  • die Entrichtung von Steuern

 

ausgerichtet. Jedoch ist im Compliance-Bereich noch viel mehr zu tun. Unternehmensgründer und Inves­toren sollten leichteren Zugang zu Informationen darüber haben, welche Genehmigungen, Lizenzen und Regis­trie­rungs­bescheini­gungen sie für ihre Geschäftstätigkeit in Nigeria benötigen. Im Interesse der (noch) mangel­haften Transparenz werden im Folgenden einige Genehmigungen und Lizenzen aufgeführt, die nach dem Gesetz erforderlich sind.


Erforderliche Lizenzen und Registrierungsdokumente:

 

1. Corporate Affairs Commission (CAC)

Übersetzung etwa „Kommission für Unter­nehmens­ange­legen­heiten”

Jedes Unternehmen, das in Nigeria tätig werden will, ist verpflichtet, sich bei der Corporate Affairs Commission (CAC) als aktives Unternehmen registrieren zu lassen. Nach den Vorschriften des niger­ianischen Unter­nehmens­rechts (sog. Companies and Allied Matters Act (CAMA), § 370) ist jedes Unternehmen verpflichtet, jährlich Steuererklärungen einzureichen (mit Ausnahme des Gründungsjahrs). Unternehmen und Non-Profit-Organisationen müssen ihre jährlichen Steuererklärungen mit einer Kopie ihres geprüften Jahresabschlusses einreichen.

 

2. Nigerian Investment Promotion Commission (NIPC)

Übersetzung etwa „Nigerianische Investi­tions­förderungs­kommission”

Die NIPC ist eine wichtige Anlaufstelle für ausländische Investoren. Jedes Unternehmen mit ausländischer Beteiligung ist bei der NIPC zu registrieren.
 

3. Nigerian Immigration Service (Nigerianische Einwanderungsbehörde)

Unternehmen mit ausländischer Beteiligung müssen vor Beginn der Tätigkeit eine Geschäftserlaubnis (Business Permit) beim Innenminister (bzw. bei der nigerianischen Einwanderungsbehörde) beantragen. Sollen Ausländer eingestellt werden, müssen Ausnahmegenehmigungen für Expats (sog. Expatriate Quota) für die jeweiligen Positionen beantragt werden. Dabei muss nachgewiesen werden, dass die Stelle, die mit einem Ausländer besetzt werden soll, nicht durch einen nigerianischen Staatsangehörigen ausgeübt werden kann.
 

4. Steuerbehörde

Jedes Unternehmen hat nach der Gründung 6 Monate Zeit, sich bei der entsprechenden Steuerbehörde an­zu­melden:
  • Einzelunternehmer und Personengesellschaften bei der lokalen Steuerbehörde des jeweiligen Bundesstaates (State Inland Revenue Service), und
  • Kapitalgesellschaften bei der übergeordneten Steuerbehörde (Federal Inland Revenue Service, FIRS).


Nach der Registrierung wird dem Unternehmen eine Steueridentifikationsnummer (TIN) verliehen. Diese TIN wird auf allen Rechnungen, für den Steuerabzug bzw. bei der Überweisung der Steuern angegeben. 

 

5. Nigerianische Zentralbank (Central Bank of Nigeria)

Ausländische Investoren, die das Gesellschaftskapital - entweder als Eigenkapital, oder als Fremdkapital (Dar­le­hen) - nach Nigeria einführen wollen, müssen durch ihre jeweilige Geschäftsbank bei der nigerianischen Zen­tral­bank innerhalb von 24 Stunden ab Tätigen der Investition eine Genehmigung für die Kapitaleinfuhr (Certificate of Capital Importation, CCI) beantragen. Die CCI garantiert die Rückführung des Kapitals sowie der Gewinne, die auf die Investition zurückzuführen sind.
 

6.  Special Control Unit Against Money Laundering (SCUML)

Übersetzung etwa „Sonderkontrolleinheit gegen Geldwäsche”

Finanzinstitute und bestimmte andere Nichtfinanz-Institutionen (DNFIs) müssen sich gemäß der Vorgaben des nigerianischen Geldwäscherechts bei der SCUML registrieren.

  
7. Standard Organization of Nigeria (SON, Übersetzung etwa: „nigerianische Stan­dar­di­sie­rungs­orga­nisa­tion”) / National Agency for Food and Drug Administration and Control (NAFDAC)

Über­setzung etwa: „Nationale Behörde für Verwaltung und Kontrolle von Lebensmitteln und Medikamenten”

Für Produkte, die für den nigerianischen Markt hergestellt werden, muss eine Lizenz (sog. standard certi­fication) der SON eingeholt werden. Für die Herstellung, den Vertrieb und den Import von Lebens­mitteln oder Medikamenten muss eine Lizenz bei der NAFDAC beantragt werden.


Fazit

Die aufgeführten Dokumente und Lizenzen sind standardmäßig für die Ausübung einer Geschäftstätigkeit in Nigeria erforderlich. Für einige Branchen – z.B. Telekommunikation, Öl und Gas – müssen zusätzlich spezielle Genehmigungen beantragt werden. Eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Institutionen sowie weitere Vereinfachungen des regulatorischen Rahmens werden künftig eine Struktur schaffen, die Unternehmern und Investoren eine bessere Orientierung im nigerianischen Markt geben und auch mehr Compliance im laufenden Geschäftsbetrieb ermöglicht.


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