Aktuelle Ansätze der Prozessvertretung im Arbeitsrecht

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Bei arbeitsrechtlichen Prozessvertretungen liegt das Augenmerk darauf, im Einvernehmen mit dem Mandanten widerspruchsfrei eine optimale Lösung zu finden. Deshalb sollte das Vorgehen zwischen Mandant und Anwalt v.a. während einer arbeitsrechtlichen Maßnahme genau abgestimmt sein, um auch bei schwierigen Prozesssituationen gemeinsam den größtmöglichen Erfolg ohne Rückschläge zu erzielen.
 
Welche Besonderheiten, aber auch welche Möglichkeiten bestehen bei der arbeitsgerichtlichen Prozessvertretung? Da arbeitsgerichtliche Angelegenheiten zu einem der alltagsrelevanten Themenfelder gehören, sollten die Besonderheiten einer arbeitsrechtlichen Maßnahme eine hohe Beachtung finden, um mit Voraussicht Fehler zu vermeiden.
 

Arbeitsgerichtliche Prozessvertretung – Unterschiede zwischen individuellem und kollektivem Arbeitsrecht

Neben der „klassischen” Kündigungsschutzklage eines Mitarbeiters gibt es darüber hinaus noch eine Vielzahl weiterer Felder, in denen die Vertretung des Arbeitgebers außergerichtlich oder vor Gericht notwendig werden kann. Jeder einzelne Bereich ist dabei mit vielen individuellen Eigenheiten bestückt, die ein Unternehmen und insb. die Personalabteilung immer wieder vor Herausforderungen stellen. Hierzu zählen bspw.:
  • Kündigungsschutz (z.B. Beendigungen oder Änderungen von Arbeitsverhältnissen)
  • Fragen im laufenden Arbeitsverhältnis (z.B. Klage auf Lohnzahlung; Entfernung einer Abmahnung; Erteilung eines Zeugnisses)
  • Besondere Feststellungen (z.B. Befristungskontrolle; Vorliegen eines Kleinbetriebes)
  • Fragen bei Umstrukturierungen (z.B. Fragen zum Betriebsübergang)
 
Auch im kollektiven Arbeitsrecht ist eine Vielzahl von Fallgestaltungen denkbar, in denen die Vertretung des Unternehmens außergerichtlich oder gerichtlich notwendig werden kann. Hier finden sich Anwendungen hauptsächlich bei:
  • allgemeine Beschlussverfahren (Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte des Betriebsrats)
  • Ausschluss oder Kündigung eines Betriebsratsmitglieds
  • Durchführung von Wahlverfahren (Bestellung des Wahlvorstandes, Anfechtung einer Betriebsratswahl)
 
Nicht zuletzt der richtige Umgang mit dem Betriebsrat stellt Unternehmen und auch die Personalabteilung regelmäßig vor große Herausforderungen und bedarf nicht selten der anwaltlichen Hilfestellung.
 
All diese verschiedenen Themenfelder können Teil einer arbeitsrechtlichen Maßnahme sein. Jeder der vorstehenden Punkte birgt einige Besonderheiten in sich und sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden.
 

Durchführung von personellen Maßnahmen – Maßgeschneidert zum Erfolg

Wichtig bei einer personellen Maßnahme ist es, vorausschauend zu agieren, die einzelnen Maßnahmen vorzubereiten und die jeweiligen arbeitsrechtlichen Vorgaben zu beachten. Für eine erfolgreiche arbeitsrechtliche Maßnahme ist es wichtig und sinnvoll, folgende Schritte zu beachten:
 
 
Der wesentliche Schritt einer erfolgreichen arbeitsrechtlichen Maßnahme sollte die Vorbereitung darstellen. Ohne eine entsprechende Vorbereitung kann es während der eigentlichen arbeitsrechtlichen Vertretung – ob außergerichtlich oder gerichtlich – regelmäßig zu „bösen Überraschungen” kommen, die einem erfolgreichen Abschluss, auch unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten, entgegenstehen.
 
Wohlgemerkt ist die tatsächliche Durchführung nicht immer so einfach wie auf dem Papier. „Klassische” Fehler und Probleme, die auftreten können, lassen sich durch Beratung sowie grundlegende Schulung im Arbeitsrecht und deren Besonderheiten vermeiden. Sie sind somit der Schlüssel zur erfolgreichen Umsetzung einer Maßnahme und der kontinuierlichen Verbesserung der Personalarbeit im Unternehmen.
 
In den Fällen, in denen eine Vorbereitung und Planung einer arbeitsrechtlichen Maßnahme nicht mehr möglich ist, ist die Erfahrung von beratender Seite umso wichtiger, um „die Fahrtrichtung noch zu wenden” und die arbeitsrechtliche Maßnahme zu einem erfolgreichen Abschluss zu führen. Ein Zögern bei Inanspruchnahme anwaltlicher Beratung, auch unter dem Gesichtspunkt der Vermeidung von vermeintlich unnötigen Kosten, kann sich dabei schnell als teure Fehleinschätzung herausstellen.
 

„Kreative Prozessführung” – Wenn es eigentlich schon zu spät ist

In Arbeitsprozessen kann vieles schiefgehen, was mitunter sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber ärgerlich ist. Ist bei der Kündigung des Arbeitsverhältnisses der Kündigungsgrund fraglich oder die Kündigung durch einen falschen Vertreter unterschrieben, führt dies regelmäßig zur Unwirksamkeit einer ausgesprochenen Kündigung.
 
Ebenso bei als „Arbeitsplatzverdichtung” ausgegebener Stellenabbau oder fehlerhaften Betriebsratsanhörungen ist mitunter kein klarer Weg im arbeitsgerichtlichen Prozess gegeben. Ein kreatives „um-die-Ecke-denken” mag manchmal als Lösung interessant erscheinen. Wichtiger ist jedoch vielmehr, von der „schlechten” Ausgangsgrundlage in verschiedene Richtungen zu forschen um letztlich einen guten Ausgang zu erzielen. Hier sind besondere Erfahrungen in der arbeitsrechtlichen Beratung gefragt, um die Ziele einer arbeitsrechtlichen Maßnahme zu erreichen.
 

Fazit für einen Erfolg – Vorrausschauende Planung und kein unüberlegtes Handeln

Um im facettenreichen Gebiet der arbeitsrechtlichen Vertretung – außergerichtliche oder gerichtliche – Prozesse erfolgreich zu führen, ist zusammenfassend ein wohlüberlegtes Vorgehen von Nöten. Die richtige Einschätzung der Situation erfordert vorausschauendes Denken und Analysieren, um mit einer maßgeschneiderten Prozessführung gemeinsam die Rechte Ihres Unternehmens zu vertreten und auch dann erfolgreich zu sein, wenn es vermeintlich schon zu spät ist.
 
zuletzt aktualisiert am 23.09.2015
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