Kündigungsschutz ausgeweitet

PrintMailRate-it
Unternehmen, die regelmäßig Leiharbeiter einsetzen, müssen diese auch bei der Betriebsgröße mitzählen. Für Mitarbeiter in vielen Kleinstbetrieben gilt dann auch der Kündigungsschutz.
 
Auslöser dieser Grundsatzentscheidung des Bundesarbeitsgerichts war ein Angestellter in einem Kleinbetrieb mit zehn Mitarbeitern, der sich gegen eine ordentliche Kündigung gewehrt hatte. Denn neben ihm und seinen Kollegen beschäftigte das Unternehmen regelmäßig Leiharbeiter und hatte damit auch dauerhaft mehr als zehn Mitarbeiter…
 
Die vollständige Kolumne finden Sie bei der WirtschaftsWoche online unter http://www.wiwo.de/finanzen/steuern-recht/rein-rechtlich-kuendigungsschutz-ausgeweitet/7723724.html.

Weitere Informationen

Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu