Weihnachtsgeld trotz Kündigung

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Immer wieder sorgen Sonderzahlungen wie Boni oder Weihnachtsgeld nach einer Kündigung für Streit. Wird damit die monatliche Leistung des Mitarbeiters honoriert, hat er auch bei vorzeitigem Ausscheiden Anspruch darauf, stellte nun das Bundesarbeitsgericht klar.
 
Geklagt hatte der Mitarbeiter eines Verlags, der regelmäßig mit dem Novembergehalt eine Zuwendung erhalten hatte, die das Unternehmen in einem Anschreiben an die Arbeitnehmer als „Weihnachtsgratifikation” ankündigte…
 
Die vollständige Kolumne finden Sie bei der WirtschaftsWoche online unter http://www.wiwo.de/finanzen/steuern-recht/rein-rechtlich-weihnachtsgeld-trotz-kuendigung/9157214.html.

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