Wenn Arbeitgeber Mitarbeiter ausspähen

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Arbeitgeber dürfen unter bestimmten Umständen E-Mails ihrer Mitarbeiter mitlesen, Gespräche abhören oder Arbeitsplätze per Video überwachen. Doch haben diese Eingriffe in die Privatsphäre enge Grenzen.
 
Neben den Ausspähskandalen der NSA rückt ein weiteres Thema immer stärker in den Vordergrund: Die zunehmende Überwachung von Mitarbeitern durch ihre Arbeitgeber bei der Nutzung von Telekommunikationsmitteln…
 
Die vollständige Kolumne finden Sie bei der WirtschaftsWoche online unter http://www.wiwo.de/finanzen/steuern-recht/rein-rechtlich-wenn-arbeitgeber-mitarbeiter-ausspaehen/9165050.html.

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Dr. Michael S. Braun

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth)

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