Die ökosoziale Steuerreform 2022 in Österreich

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veröffentlicht am 8. Dezember 2021 | Lesedauer ca. 2 Minuten


Mit der aktuellen Steuerreform in Österreich, die zum 1. Januar 2022 in Kraft treten wird, soll erreicht werden, dass geringe und mittlere Einkommen sowie Familien und Unternehmen steuerlich entlastet werden. Insbesondere in den Bereichen Lohn- und Einkommensteuer, der CO2-Besteuerung und in der Körperschaftsteuer soll mit einem netto 7,8 Mrd. Euro schweren Entlastungspaket ein deutliches Zeichen gesetzt werden.



Soziale Ökologisierung

Die Ökologisierung des Steuersystems soll nach dem Willen der Bundesregierung unter Beteiligung der Grünen insbesondere durch eine CO2-Bepreisung erreicht werden. Sie soll dazu beitragen, die Klimaneutralität in Österreich zu erreichen. Das wird jedoch in erster Linie zu erhöhten Kosten im Individualverkehr sowie bei Unternehmen führen und diese Kosten merklich in die Höhe treiben.

Ab dem 1. Juli 2022 wird der CO2-Ausstoß mit 30 Euro pro Tonne belastet. Die Belastung steigt danach rasch Jahr für Jahr an. Ab 2023 wird der Preis auf 35 Euro pro Tonne angehoben, im Jahr 2024 dann auf 45 Euro erhöht und 2025 schließlich mit 55 Euro seinen vorerst höchsten Wert erreichen.

Kritiker merken an, dass die Besteuerung zu niedrig ist, um Lenkungseffekte und Verhaltensänderungen in der Bevölkerung in ausreichendem Maße herbeizuführen.

Durch Entlastungsmaßnahmen in anderen Bereichen sollen die höheren Abgaben für den Klimaschutz kom­pen­siert werden. Für solche Zwecke ist ein regional gestaffelter Klimabonus vorgesehen, der 100 bis 200 Euro pro Jahr und Person ausmachen wird. Für Kinder wird es einen zusätzlichen Aufschlag in Höhe von 50 Prozent auf den regionalen Klimabonus geben.

Weitere 500 Mio. Euro hat der Staat für die Offensive für sauberes Heizen budgetiert, um den Austausch von Heizkesseln für Öl und Gas aus den Wohnungen und Häusern voranzutreiben.

Familien werden ferner von der Erhöhung des Familienbonus profitieren, der von 1.500 auf 2.000 Euro erhöht wird.


Lohn- und Einkommensteuer, Sozialabgaben

Der Grundfreibetrag bleibt bei 11.000 Euro. Abgesenkt wird die dritte Einkommensteuertarifstufe beginnend mit Juli 2022 für Einkommen zwischen 18.000 und 31.000 Euro pro Jahr von 35 auf 30 Prozent. Ab Juli 2023 wird dann Einkommen zwischen 31.000 und 60.000 Euro nur noch mit einem reduzierten Steuersatz von 40 statt bisher 42 Prozent versteuert. Die unterjährige Änderung von Steuersätzen ist ein Novum in Österreich und wird die Personalverrechnung vor Herausforderungen stellen. In der Einkommensteuer hat sich der Gesetz­geber zu einer praxistauglichen Lösung entschieden, wonach ein durchschnittlicher Jahressteuersatz von 32,5 bzw. 41 Prozent zur Anwendung gelangt.

Eine zusätzliche Entlastung für kleine Einkommen erfolgt durch eine Reduktion der Krankenversicherungs­beiträge, die ab Juli 2022 vorgesehen ist.


Körperschaftsteuer

Der Körperschaftsteuersatz wird im Jahr 2023 von 25 auf 24 Prozent und im darauffolgenden Jahr um einen weiteren Prozentpunkt reduziert. Körperschaften werden durch die Tarifreform um rund 700 Mio. Euro entlastet.


Weitere Maßnahmen

Der Investitionsfreibetrag (IFB) wird wiedereingeführt, um Investitionen ins Anlagevermögen anzuregen. Er ist als fiktive zusätzliche Betriebsausgabe von 10 Prozent ausgestaltet, bei „ökologischen“ Investitionen erhöht er sich auf 15 Prozent. Der IFB wird bei 1 Mio. Euro Anschaffungskosten je Jahr und Betrieb gedeckelt.

Der Gewinnfreibetrag wird von 13 auf 15 Prozent erhöht. Den Freibetrag können alle natürlichen Personen mit betrieblichen Einkunftsarten in Anspruch nehmen, unabhängig davon, ob sie ihren Gewinn mittels Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder per Bilanzierung ermitteln.

Als geringwertige Wirtschaftsgüter, die sofort zur Gänze als Betriebsausgabe abgesetzt werden können, gelten künftig alle abnutzbaren Anlagegüter im Wert von bis zu 1.000 Euro. Bisher lag die Grenze bei 800 Euro pro Wirtschaftsgut.


Fazit

Aus unserer Sicht stellt die Reform mit einer Nettoentlastung von 7,8 Mrd. Euro nicht nur die bislang höchste Entlastung im Zusammenhang mit einer Steuerreform, sondern auch einen standortpolitisch begrüßenswerten Schritt dar. Für deutsche Unternehmen werden aufgrund der Investitionsanreize und Senkung des Körper­schaft­steuersatzes Engagements in Österreich zunehmend attraktiver.

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