Ghana setzt Steuerpflicht durch

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Von Ulrike Brückner, Rödl & Partner Berlin
 
Derzeit beweist Ghana erneut, warum der Staat im Westen Afrikas als Vorzeigemodell in Subsahara-Afrika gilt. So wurde Ende 2011 bekannt gegeben, dass Ghana die gesamte Steuerverwaltung reformieren wird. Der Vorgang ist bereits zu Beginn dieses Jahres gestartet und ist zeitlich nicht begrenzt, da in Zukunft möglichst alle Steuerpflichtigen erfasst werden sollen.
 
Auch Ghana ist bislang einer der Staaten, in denen die tatsächlichen Steuereinnahmen weit hinter dem Potenzial des Landes zurückbleiben. Steuern zu zahlen galt bisher eher als freiwillige Übung. Viele Ghanaer hatten bislang keine oder gleich mehrere Steuernummern. Bei verschiedenen Behörden mit zum Teil überlappenden Zuständigkeiten, die nicht untereinander vernetzt sind, bedeutet das eine enorme Ineffizienz, die sich negativ auf das Staatseinkommen auswirkt. Ghana, das stabilste Land in Westafrika mit einer Wachstumsrate von mehr als 10 Prozent im letzten Jahr und nicht umsonst auf Rang 67 der „Doing Business Rank” der Worldbank 2011, hat sich zum Ziel gesetzt, dieses Problem konsequent anzugehen. Die bisherigen mit der Steuererhebung befassten Behörden (unter anderem Customs Excise and Preventive Service (CEPS), Internal Revenue Service (IRS), Value Added Tax Service (VAT)) werden künftig zu einer Behörde zusammengeschmolzen, der Ghana Revenue Authority (GRA) mit eigener Zollabteilung. Diese Institution wird mit einer neuen Software zur e-Registrierung der Steuerpflichtigen ausgestattet, und jedem Registrierten wird automatisch eine (neue) Steuernummer (Tax Identification Number (TIN)) zugeteilt. Die GRA soll zudem mit dem Registrar Generals Department (RGD), welches für die Registrierung jedes Unternehmens einschließlich der ausländischen Investoren verantwortlich ist, elektronisch verlinkt werden, um so die lückenlose Erfassung der Steuerpflichtigen zu ermöglichen. Außerdem soll so ein permanenter Zugang der GRA zu Informationen über den jeweiligen Steuerzahler gewährleistet werden. 
 
Ziel ist es, alle bereits registrierten Steuerpflichtigen neu zu erfassen und selbstverständlich auch neue Steuerzahler zu gewinnen. Die Registrierungspflicht gilt für sämtliche Unternehmen, Partnerschaften, Selbstständige, Angestellte (inkl. Diplomaten), Ministerien aller Art und aller Ebenen, NGOs sowie auch alle Privatpersonen.
 
Die Reform ist Teil eines umfassenden Plans zur Modernisierung der Staatsverwaltung in den nächsten zwei Jahren. Die Regierung hofft, eine dynamischere, effizientere, effektivere und damit auch kundenfreundlichere Steuerverwaltung zu schaffen und mehr Einnahmen für den Fortschritt des Landes zu mobilisieren. Es wird erwartet, dass die jetzt initiierten Maßnahmen bereits bis 2014 zu einer Steigerung der freiwilligen Abgabe von Steuererklärungen um 80 Prozent führen werden. Zudem sollen die Steuereinnahmen zu einer Erhöhung des Bruttoinlandsprodukts um 18 Prozent beitragen.
 
Die Neu-Registrierung bedeutet für die bereits in Ghana niedergelassenen bzw. bereits registrierten Unternehmen natürlich einen erneuten Zeit- und Kostenaufwand. Dennoch sollte diese Entwicklung in Ghana sehr positiv gewertet werden – führen die erwarteten Mehreinnahmen im Staatshaushalt doch bei Realisierung der geplanten Infrastrukturprogramme auf lange Sicht zu einer deutlichen Aufwertung des Investitionsstandortes Ghana.

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