Japan – Vorschläge für Steuerreformen 2013

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von Mathias Müller und Delia Leitner, Rödl & Partner Nürnberg und München
 
Die japanische Regierung plant für 2013 Steuerreformen, die insbesondere auch den Wiederaufbau in den vom Tsunami betroffenen Gebieten unterstützen soll. Im Folgenden Im Bereich der persönlichen Einkommensteuer wurde der Höchststeuersatz für Einkommen von über 40 Millionen Japanischen Yen auf 45 Prozent festgesetzt. Außerdem wurde für Darlehen zum Wohnungsbau eine Erhöhung der maximalen Abschreibungen auf 5 Millionen Japanische Yen bei besonders energieeffizienten Bauten und 4 Millionen. Japanische Yen bei gewöhnlichen Gebäuden vorgesehen, die zwischen Anfang 2014 und Ende 2017 erworben wurden.
 
Bei der Unternehmensbesteuerung sind Sonderabschreibungen für die Beschaffung von Produktionsmitteln und für Investitionen im Bereich Energiesparen/regenerative Energien für weitere 2 Jahre vorgesehen. Gleiches gilt, wenn Investitionen getätigt werden, die Geschäfte von kleinen und mittelständischen Unternehmen im Bereich Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, Handel und Dienstleistungsindustrie fördern. Des Weiteren wurde die maximal abzugsfähige Steuergutschrift für Forschung und Entwicklung von 20 auf 30 Prozent der Körperschaftsteuer erhöht.
 
Als Anreiz zur Schaffung neuer Arbeitsplätze gewährt die Regierung zudem eine Steuergutschrift pro neuem Mitarbeiter von 400.000 Japanischen Yen statt bisher 200.000 Japanischen Yen. Soweit in der früheren Evakuierungszone neue Betriebe gegründet werden, werden zusätzlich zu den anderen Vergünstigungen Steuergutschriften für Investitionen in der früheren Evakuierungszone eingeführt.

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Mathias Müller

Steuerberater, MBA (Chicago), Certified Public Accountant (III, USA)

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