Gesetzesentwurf zur Modernisierung des Schiedsrechts in den Niederlanden

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Von Derya Bandak, Rödl & Partner Nürnberg
 
Bereits seit dem 1. Dezember 1986 ist das niederländische Schiedsrecht in den Artikeln 1020 ff. des niederländischen Zivilprozessgesetzbuches (Wetboek van Burgerlijke Rechtsvordering) geregelt. Nunmehr sollen nach über 25 Jahren diese Regelungen modernisiert werden, damit sie dem neuesten Stand der Rechtsentwicklung entsprechen. Zielsetzung des Gesetzesentwurfs ist es zudem, das Schiedsverfahren an sich attraktiver zu gestalten und zugleich wirtschaftliche Vorteile für die Niederlande zu erzielen.
 
Der Gesetzesentwurf ist lediglich ein Änderungsgesetz; eine vollständige Erneuerung ist nicht vorgesehen. Das nationale und das internationale Schiedsgerichtsverfahren werden gleichgestellt, wobei folgende Änderungsvorschläge in diesem Zusammenhang besonders hervorzuheben sind:
  • Modernisierung: Einführung der elektronischen Schriftform; dies bedeutet in der Konsequenz, dass zukünftig Schriftsätze auch per E-Mail eingereicht werden können.
  • Kodifikation von „Best Practices”; der Entwurf enthält Regelungen über die schriftliche Runde und die Ortsbesichtigung. Folglich wird die bisherige gängige Praxis zukünftig gesetzlich verankert werden.
  • Geringere Prozesskosten: Die Verpflichtung zur Hinterlegung des Schiedsgerichtsurteils beim (ordentlichen) Gericht wird gestrichen.
  • Wegfall von Instanzen: Künftig soll nur noch das Oberlandesgericht (gerechtshof) ein Schiedsgerichtsurteil aufheben können; mittels dieser Neuerung sollen ebenfalls Kosten gesenkt werden.
  • Mehr Vertrauen der Verbraucher in die Schiedsgerichtsbarkeit: Dem Entwurf zufolge sollen Schiedsgerichtsklauseln der AGB-Kontrolle unterliegen. Dies bedeutet in der Konsequenz, dass ein Verbraucher – trotz des Bestehens einer solchen Vertragsklausel – sich innerhalb eines Monats für den ordentlichen Gerichtsweg entscheiden kann.

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Martin Wambach

Diplom-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, IT-Auditor IDW

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