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Schiedsgerichtsentscheidungen müssen Anerkennungsverfahren durchlaufen

Die Zivilkammer des estnischen Staatsgerichtshofs hat eine Entscheidung über die Verbindlichkeit von Schiedsgerichtsentscheidungen getroffen.

Nach dem Gesetz sind nur Entscheidungen permanenter Schiedsgerichte verbindlich und durchsetzbar.

Der Gerichtshof entschied, dass aufgrund eines fehlenden Kontrollsystems zur Prüfung der dauerhaften Aktivität eines Schiedsgerichts allein aufgrund des Namens nicht der Schluss gezogen werden kann, dass es sich um ein permanent eingerichtetes Schiedsgericht handelt. Da für einen Gerichtsvollzieher nicht feststellbar ist, ob eine Entscheidung durch ein auf Dauer eingerichtetes Gericht getroffen wurde, kann er eine Schiedsgerichtsentscheidung nicht als Vollstreckungstitel nutzen.

Jede Entscheidung von Schiedsgerichten muss daher vor deren verbindlicher Umsetzung ein Anerkennungsverfahren durchlaufen.

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Alice Salumets

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