Ländernachrichten Estland

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​Länderbezogene Berichterstattung („Country-by-Country Reporting“) für Großunternehmen

Im März 2017 hat das estnische Parlament Änderungen des Gesetzes zum Steuerinformationsaustausch und des Steuergesetzes verabschiedet, um die für Großunternehmen verpflichtende länderbezogenen Berichterstattung einzuführen.

Ein steuerlich in Estland ansässiges Unternehmen gilt als ein berichtendes Unternehmen, wenn sein konsolidierter Umsatz 750 Millionen Euro übersteigt und es grenzüberschreitende Tätigkeiten ausübt, d. h. wenigstens ein Mitglied der Unternehmensgruppe seinen steuerlichen Sitz in einem anderen Staat hat (auch eine Betriebsstätte). In der Regel ist die Muttergesellschaft des Konzerns das berichtende Unternehmen.

Ein länderbezogener Bericht ist ein Bericht multinationaler Unternehmensgruppen, der in zusammengefasster Form Informationen über die Gruppe beinhaltet.

Das berichtende Unternehmen muss die für die Einreichung des länderbezogenen Berichts erforderlichen Informationen sammeln und den Bericht bei der estnischen Steuerbehörde zum 31. Dezember des Kalenderjahres, das dem als Berichtsjahr geltenden Geschäftsjahr folgt, einreichen.

Hat die Gruppe mehr als eine Gesellschaft, welche der Definition des berichtenden Unternehmens entspricht, wird das berichtende Unternehmen von der Gruppe festgelegt und der Steuerbehörde mitgeteilt. Ist ein steuerlich in Estland ansässiges Mitglied der Gruppe kein berichtendes Unternehmen, benachrichtigt es die Steuerbehörde darüber, wer berichtendes Unternehmen ist (Benachrichtigungsfrist: innerhalb von 6 Monaten ab Ende des Geschäftsjahres, das als Berichtsjahr der Gruppe gilt).

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Alice Salumets

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