Ländernachrichten Litauen

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Zugriff aller Aktionäre auf vertrauliche Informationen

Ein kürzlich im litauischen Parlament eingereichter Änderungsvorschlag zum Gesellschaftsrecht räumt jedem Gesellschaftsaktionär (unabhängig von der Größe seines Anteils) die Möglichkeit ein, auf vertrauliche Informationen des Unternehmens zuzugreifen. Derzeit besitzen ein solches Recht nur Aktionäre, die mindestens 50 Prozent der Stimmrechte an der Gesellschaft haben. Die Änderungen werden hinsichtlich der Vorbereitung des OECD-Beitritt Litauens 2018 eingeleitet.
 

Novelle des litauischen Vergabegesetzes

Die am 1. Juli 2017 in Kraft getretene neue Vergabegesetz-Novelle führt zahlreiche rechtliche und technische Änderungen ein, welche die Vergabeverfahren für öffentliche Aufträge regeln.
 
Darüber hinaus hat der Litauische Oberste Gerichtshof nach Erhalt eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine Entscheidung über die Rechtmäßigkeit einer umstrittenen Vorschrift im Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen getroffen.
 
Streitpunkt war die Vereinbarkeit einer Vorschrift, wonach sogenannte Hauptarbeiten (vom Auftraggeber definiert) lediglich vom Auftragnehmer und nicht von dessen eingesetzen Unterauftragnehmern erbracht werden durften. Der Oberste Gerichtshof entschied, dass diese Bestimmung die Dienstleistungsfreiheit einschränkt und hat sie verworfen. Somit können jetzt auch Unterauftragnehmer die Hauptarbeiten im Zuge eines öffentlichen Auftrags durchführen.
 

Gesetzesänderung zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Am 29. Juni 2017 verabschiedete das litauische Parlament Änderungen des Gesetzes über die Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Bei Durchführung einer Transaktion über 10.000 Euro in bar muss ein Unternehmen fortan vor der Durchführung Informationen über den endgültigen wirtschaftlichen Eigentümer („Beneficial Owner”) ihres Kunden anfordern.

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Michael Manke

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