Ländernachrichten Lettland – Mai 2018

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In Lettland registrierte Banken dürfen nicht mehr mit Mantelgesellschaften arbeiten

Erst kürzlich verabschiedete das Parlament der Republik Lettland Änderungen des Gesetzes zur Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie zum Vergaberecht. Beide Änderungen sehen weitere Beschränkungen für Offshore- und Mantelgesellschaften in Lettland vor.

In Lettland registrierte Banken dürfen nicht länger mit Mantelgesellschaften arbeiten und deren Konten nutzen. Dies wird durch die jüngsten Änderungen des Gesetzes zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vom 26. April 2018 festgelegt. Nach diesen Änderungen ist eine Mantelgesellschaft eine juristische Person, die eine oder mehrere der folgenden Voraussetzungen erfüllt:

  1. Ihr ist keine tatsächliche wirtschaftliche Tätigkeit zuzuordnen und die Tätigkeit dieser juristischen Person hat einen geringen wirtschaftlichen Wert oder überhaupt keinen wirtschaftlichen Wert, und der Bank stehen keine ausreichenden Beweise zur Verfügung, die das Gegenteil beweisen würden;
  2. Gesetze und Vorschriften des Landes, in dem die juristische Person eingetragen ist, sehen keine Verpflichtung einer juristischen Person zur Erstellung und Einreichung von Abschlüssen an Aufsichtsbehörden, einschließlich des Jahresabschlusses, vor;
  3. Die juristische Person hat keine Geschäftsstelle (Räumlichkeiten) für die Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit in dem Land, in dem die betreffende juristische Person eingetragen ist.

 

Mit diesen Änderungen soll verhindert werden, dass das lettische Finanzsystem für Geldwäscheaktivitäten missbraucht wird. Das Verbot gilt für Finanzinstitute (Banken), Zahlungsdienstleister, E-Geld-Institute, Makler und Investment-Management-Unternehmen.

Darüber hinaus hat das Parlament der Republik Lettland am 26. April 2018 Änderungen des Gesetzes über das öffentliche Auftragswesen verabschiedet, wonach in Steuerparadiesen oder steuerfreien Ländern registrierten Unternehmen die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen untersagt wird. Zudem fand eine genaue Definition, was ein Offshore-Land bzw. - Gebiet ist, Einzug in das Gesetz.

Ein Offshore-Land oder -Gebiet ist demnach ein Land oder Gebiet mit niedrigen Steuern oder vollständiger Steuerfreiheit, mit Ausnahme von Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums und ihrer Hoheitsgebiete, Mitgliedstaaten oder Gebiete des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen der Welthandelsorganisation oder Länder und Gebiete, die mit Lettland bzgl. der Öffnung des Marktes für öffentliche Aufträge internationale Abkommen geschlossen haben.

Die Änderungen des Vergaberechts treten am 1. Juni 2018 in Kraft.

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