Neues Bauvertragsrecht tritt am 1.1.2018 in Kraft!

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veröffentlicht am 20. April 2017

 

Am 9.3.2017 hat der Bundestag mit breiter Mehrheit für den Regierungsentwurf zur Reform des Bauvertragsrechts gestimmt. Nunmehr wurde es auch vom Bundesrat gebilligt. Das neue Gesetz enthält unter anderem erstmals Regelungen zum Bau- und Architektenvertrag. Da die bisherigen Bestimmungen des BGB zum Werkvertrag insbesondere für größere Bauvorhaben nur unzureichend ausgestaltet sind, war eine Überarbeitung und Ergänzung längst überfällig. Das Gesetz soll am 1.1.2018 in Kraft treten.

 

 

Wichtige Hinweise für die Praxis

 

Wesentliche Neuerungen sind insbesondere:

  • das einseitige Anordnungsrecht des Bestellers,
  • die ausdrückliche Regelung der Kündigung aus
    wichtigem Grund,
  • der Anspruch auf Zustandsfeststellung,
  • das Recht des Architekten zur Abnahme von Teilleistungen,
  • das Sonderkündigungsrecht im Architektenvertrag sowie
  • die Regelung zur gesamtschuldnerischen Haftung zwischen Architekt und bauausführendem Unternehmen.

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Dr. Julia Müller

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Vergaberecht

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