Bord of Investment Thailand: Neues Investitionsförderungsgesetz verabschiedet

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​von Martin Klose
 

Am 15. September 2015 hat das thailändische Kabinett das neue Investitionsförderungsgesetz verabschiedet. Das durch die staatliche Investitionsförderungsbehörde (Board of Investment – BOI) entworfene Gesetz tritt an die Stelle der bislang geltenden Fassung aus dem Jahre 1977, welche sich im Kontext des aktuellen Investitionsumfelds als veraltet und ineffektiv erwies. Die gesetzlichen Neuerungen sollen potenziellen Investoren ein attraktives Regelwerk für geplante Investitionsprojekte zur Verfügung stellen. Als Neuerungen hervorzuheben sind insbesondere die Schaffung verschiedener Investitionsanreize sowie die Gewährung von Steuererleichterungen, mit dem Ziel, sowohl lokale als auch ausländische Investitionen anzukurbeln.
 

Die Anreize sollen dazu beitragen, den Entwicklungsbedarf des Landes in den Bereichen Forschung und Entwicklung sowie auf dem Gebiet des Technologietransfers zu decken. Die Steuererleichterungen für Unternehmen erstrecken sich in diesem Zusammenhang auf den Import von hochtechnisierten Maschinen sowie von Rohstoffen, die für den Ausbau dieser Bereiche eingesetzt werden. Importeure entsprechender Produkte profitieren zusätzlich von einer Körperschaftsteuerbefreiung für die Dauer von 13 Jahren, gefolgt von einer Steuerermäßigung in Höhe von 90 Prozent für einen Zeitraum von weiteren 10 Jahren. Die bisherigen Regelungen sahen einen Steuererlass von 8 Jahren sowie eine anschließende Steuererleichterung in Höhe von 50 Prozent für die Dauer von weiteren 5 Jahren vor.
 

Zudem können Investitionskosten steuerlich angerechnet werden. Auch im Bereich der Dividendenbesteuerung sieht das Gesetz Privilegien vor. Die Neuerungen tragen ebenfalls zu einer Beschleunigung von Einfuhrprozessen bei, indem die Überprüfung importierter Ware auch durch Außenstehende gestattet sein soll. Nach Ansicht des BOI überwiegen die Vorteile in Form einer zu erwartenden Zunahme investitionswilliger Unternehmen die mit den Maßnahmen verbundene erhöhte Kostenlast.
 

Das neue Investitionsförderungsgesetz berücksichtigt zudem die einschlägigen Regelungen der Welthandelsorganisation WTO.  Es soll im weiteren Verfahren der gesetzgebenden Versammlung vorgelegt werden und tritt voraussichtlich im Jahr 2016 in Kraft. 
 

zuletzt aktualisiert am 23.10.2015

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