Das EU-Settlement Scheme – Abwesenheitszeiten während des Zeitraums des ununterbrochenen Aufenthalts im Vereinigten Königreich

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veröffentlicht am 20. Januar 2021 | Lesedauer ca. 2 Minuten

  

Nach dem Ende der Brexit-Übergangsphase am 31. Dezember 2020 können EU-Bürger, die bis zum 30. Juni 2021 erfolgreich einen Antrag im Rahmen des EU Settlement Schemes stellen, zwar weiterhin im Vereinigten Königreich1 leben und arbeiten, aber jede längere Abwesenheit aus dem Vereinigten Königreich während des vorgeschalteten fünfjährigen Zeitraums des ununterbrochenen Aufenthalts könnte ihren zukünftigen dauerhaften Aufenthaltsstatus („settled status") gefährden, selbst wenn sie über einen vorübergehenden Aufenthaltsstatus („pre-settled status") verfügen. 

     

    

Ununterbrochener Aufenthaltszeitraum

Es ist allgemein bekannt, dass sich EU-Bürger und ihre Familienangehörigen für den dauerhaften Aufenthaltsstatus qualifizieren, nachdem sie sich für einen ununterbrochenen Zeitraum von fünf Jahren im Vereinigten Königreich aufgehalten haben („continuous qualifying period"). Personen, die kürzer als fünf Jahre in Großbritannien leben, qualifizieren sich stattdessen für den vorübergehenden Aufenthaltsstatus und können beantragen, dass er in den dauerhaften Aufenthaltsstatus  geändert wird, sobald sie sich fünf Jahre ununterbrochen im Vereinigten Königreich aufgehalten haben.

   

Der „ununterbrochene Aufenthaltszeitraum" wird in der Anlage „EU" zu den Einwanderungsregeln („Immigration Rules Appendix EU") als Aufenthaltszeitraum definiert, der vor 23 Uhr (GMT) am 31. Dezember 2020 begonnen hat und nicht durch eines der folgenden Ereignisse unterbrochen wurde:

   

1. Zeit(en) der Abwesenheit aus dem Vereinigten Königreich, die in einem beliebigen 12-Monats-Zeitraum insgesamt sechs Monate überschreitet/en (vorbehaltlich einiger Ausnahmen, die nachstehend erläutert werden);

   

2. Gefängnisstrafe; oder

   

3. Deportations-, Ausschluss- oder Abschiebungsentscheidung oder -anordnung.

 

Die im obigen ersten Punkt genannten Ausnahmen sind:

  • einmalige Abwesenheit wegen eines Auslandsaufenthalts von bis zu 12 Monaten aus einem wichtigen Grund (z. B. Geburt, schwere Krankheit, Studium, Berufsausbildung oder Arbeitseinsatz im Ausland);
  • obligatorischer Militärdienst im Ausland von beliebiger Dauer;
  • Auslandsaufenthalt als Staatsbediensteter oder als Familienmitglied eines Staatsbediensteten; oder
  • Auslandsaufenthalt als Angehöriger der Streitkräfte oder als Familienmitglied eines Angehörigen der Streitkräfte

       

Abwesenheitszeiten

Die wichtigsten Punkte, die bei Abwesenheitszeiten zu beachten sind, sind erstens, dass das Wort im  Plural steht: „Abwesenheitszeit(en)", was bedeutet, dass sich die Obergrenze von sechs Monaten nicht auf einen einzelnen Zeitraum außerhalb des Vereinigten Königreichs beschränkt, sondern auch die Gesamtdauer mehrerer kürzerer Reisen umfassen kann.

 

Die Regeln beziehen sich auch auf Abwesenheitszeit(en) während eines „beliebigen 12-Monats-Zeitraums", was bedeutet, dass das nicht auf ein Kalenderjahr beschränkt ist, sondern einen beliebigen Zeitraum von 12 aufeinanderfolgenden Monaten betrifft.

 

Weiterhin ist zu beachten, dass es sich hierbei nur um Beispiele handelt und die Liste nicht abschließend ist. Das Innenministerium hat angedeutet, dass auch längere Abwesenheitszeiten im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie unter diese Ausnahme fallen können.

 

Überschreitung der sechsmonatigen Abwesenheitszeit

Abwesenheitszeit(en) von mehr als sechs Monaten, die nicht unter eine der Ausnahmen fallen, unterbrechen den ununterbrochenen Aufenthaltszeitraum einer Person. Wenn die Person nach der/den Abwesenheitszeit(en) am 31. Dezember 2020 vor 23 Uhr in das Vereinigte Königreich zurückkehrte, begann der Fünfjahreszeitraum für die Erlangung des dauerhaften Aufenthaltsstatus ab dem Datum der Rückkehr in das Vereinigte Königreich erneut zu laufen. Solche Personen müssen bis zum 30. Juni 2021 erneut einen Antrag auf Erlangung des vorübergehenden Aufenthaltsstatus stellen und behalten auf diese Weise ihr Recht auf spätere Aufwertung zum dauerhaften Aufenthaltsstatus.

 

Wenn jedoch jemand mit vorübergehendem Aufenthaltsstatus die zulässige Abwesenheitszeit überschritten hat und nach dem 31. Dezember 2020, 23 Uhr, in das Vereinigte Königreich zurückgekehrt ist oder zurückkehrt, ist ein Neubeginn des fünfjährigen ununterbrochenen Aufenthaltszeitraums nach der Definition des ununterbrochenen Aufenthaltszeitraums in den Einwanderungsregeln in diesem Fall nicht möglich (weil er vor dem 31. Dezember 2020, 23 Uhr, begonnen haben muss). Wenn eine solche Person beabsichtigt, nach Ablauf ihres vorübergehenden Aufenthaltsstatus im Vereinigten Königreich zu bleiben, und sich nicht auf eine der oben genannten Ausnahmen berufen kann, muss sie stattdessen die Beantragung eines Visums nach dem neuen punktebasierten Einwanderungssystem des Vereinigten Königreichs in Betracht ziehen.

  

Es sollte beachtet werden, dass der vorübergehende Aufenthaltsstatus nur infolge einer zweijährigen Abwesenheit aus dem Vereinigten Königreich verloren geht und nicht infolge einer sechsmonatigen Abwesenheit, sodass dieses Problem nur diejenigen betrifft, die beabsichtigen, auf unbestimmte Zeit im Vereinigten Königreich zu bleiben und nach Ablauf ihres vorübergehenden Aufenthaltsstatus einen Antrag auf Zuerkennung des dauerhaften Aufenthaltsstatus zu stellen.

 

Daher kann eine längere Abwesenheitszeit während des ununterbrochenen Aufenthaltszeitraums den Aufenthalt im Vereinigten Königreich auf unbestimmte Zeit nicht verhindern, aber die Gründe für solche Abwesenheitszeiten und deren Daten müssen sorgfältig analysiert werden, um die Risiken vollständig einschätzen zu können und um die optimale Strategie für das weitere Vorgehen festzulegen. 

 

[1] Die Bezugnahme auf das Vereinigte Königreich umfasst ebenfalls die Channel Islands und die Isle of Man.

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