China verschärft Zollprüfung beim Import von Markenprodukten

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Neben Steuerbehörden sollen künftig auch die Zollämter verstärkt Unternehmen unter die Lupe nehmen. Denn Peking hat erkannt, dass man mit Steuergeldern und Importabgaben viel Geld verdienen kann. Verrechnungspreise und Lizenzgebühren stehen nun im Fokus. Chinas Zollvorschriften verlangen, Lizenzgebühren in den Zollwert mit einzurechnen. Bei Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen werden oft Produkte mit Markenlogo nach China importiert, aber keine Lizenzgebühren in den Verrechnungspreis eingerechnet, sondern erst beim Verkauf an Dritte eingepreist. Wenn solches, regelwidriges Vorgehen dem scharfen Blick der Zöllner auffällt, ist die schlechteste Variante das Scheckbuch zu zücken und dem Beamten einen roten Umschlag zu überreichen! 
 
Der sichere Weg wäre, alle zu verzollenden Kosten einzurechnen und das entsprechend zu dokumentieren. Es geht nichts über ein gutes Compliance-Management, das Unternehmen gegen eventuelles Fehlverhalten absichert. Selbst wenn die Zollbehörde dann Verstöße feststellt, gibt es Raum für Klarstellungen. Die Kooperation mit den Zollbeamten und die Pflege guter – und sauberer – Beziehungen sind dabei unerlässlich. Wer dies zu mühsam findet, kann auch einen Zollagenten einschalten.
 

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Qing Cheng

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