Coronavirus: Was Arbeitgeber bei der Wiederaufnahme der Arbeit und Produktion in China beachten müssen

PrintMailRate-it

veröffentlicht am 21. Februar 2020 | Lesedauer ca. 3 Minuten

 
Angesichts des jüngsten Coronavirus-Ausbruchs in Wuhan, Provinz Hubei, stehen Arbeitgeber in China vor verschie­denen Herausforderungen, nicht nur aus wirt­schaft­licher Sicht, sondern auch aus arbeitsrechtlicher Sicht und unter Berück­sich­tigung der allgemeinen Gesundheit und Sicherheit ihrer Arbeitnehmer. 

 

 

 

Allgemeine Gesundheits- und Sicherheitsverpflichtungen

In dieser Hinsicht müssen neben den kürzlich erlassenen Notfall­maßnahmen der chinesischen Regierung und diversen lokalen Vorschriften auch langjährige allgemeine Gesetze und Vorschriften im Zusammenhang mit öffentlicher Gesundheit und Arbeitssicherheit befolgt werden. Derartige Rechte und Pflichten sind in grund­­legenden Gesetzen wie dem Arbeits­vertragsgesetz der Volks­republik China („VR China”), dem Arbeits­gesetz der VR China (Kapitel 6), dem Arbeitsschutz­­gesetz der VR China oder in speziellen industriebezogenen Ge­setzen und Vorschriften festgelegt.
 
Darüber hinaus müssen chinesische Arbeitsverträge Bestimmungen über die Arbeits­sicherheit der Arbeitnehmer enthalten, die jedoch oft eher allgemeiner und beschreibender Natur sind.

 

Kernpunkte neuer Bekanntmachungen und bestimmungen zum Coronavirus

Seit dem Ausbruch des Coronavirus (Covid-19) wurden in China eine Reihe von Mitteilungen über die Vor­beugung und Bekämpfung von Epidemien sowie über die sichere Produktion bei der Wiederaufnahme der Arbeit veröffentlicht.
 
Im Folgenden geben wir acht praktische und allgemeine Vorschläge für Unternehmen bei der Wiederaufnahme von Arbeit und Produktion:
 

1. Eine „Task-Force” einrichten

Wir empfehlen, dass Arbeitgeber spezielles Personal bestimmen, das für den Umgang mit den im Unternehmen durchzuführenden Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen verantwortlich ist. Die Task Force kann auch einen bestimmten Aktionsplan in schriftlicher Form zu Dokumentations­­zwecken aufsetzen und bestehende interne Gesundheits- und Sicherheits­­­vorschriften, die in Arbeits­ver­trägen oder unternehmens­internen Vorschriften fest­gelegt sind, überprüfen und aktualisieren.
 

2. Schulung und spezielles Training

Arbeitgeber sollten auch in Erwägung ziehen, spezielle Schulungen für ihre Mitarbeiter zu organisieren, um sie über notwendige Vorsichtsmaßnahmen zu informieren und zu unterrichten (z.B. häufiges Hände­waschen, Ver­wendung von Desinfektionsmitteln, Vermeidung von Massenansammlungen) und für ein erhöhtes Sicherheits­bewusstsein zu sensi­bilisieren.
 

3. Interne Personalverwaltung

  • Darüber hinaus sollten Arbeit­geber ein internes Management vor Ort einsetzen, um den Gesundheitszustand der Mitarbeiter täglich zu überprüfen und zu testen, Informationen darüber zu sammeln, ob die Mitar­beiter mit Personen in Kontakt waren, die sich mit dem Coronavirus angesteckt haben, und ob sie epidemische Gefähr­dungszonen (insbesondere Wuhan/Hubei) besucht haben.
  • Im Allgemeinen sollten die nationalen und lokalen Anforderungen befolgt werden, die an den ver­schiedenen Standorten unter­schied­­­lich sein können.
  • Arbeitgeber sollten sich insbesondere an die nationalen und lokalen Quarantänebestimmungen halten und darauf achten, dass ihre Mitar­beiter diese Bestimmungen befolgen. 
     

Mit Blick auf lokale Sonderregelungen ergeben sich für Peking zusätzlich folgende Vorgaben:

  • KINDERBETREUUNG WÄHREND DER EPIDEMIE
Am 13. Februar 2020 veröffentlichten das „Beijing Human Resources and Social Security Bureau” und die „Beijing Municipal Commission of Education” die „Notice on Issues of Wages and Bene­fits for Parents who stay at Home due to Delayed Schools Reopening”, in der es heißt, dass der Arbeitgeber während der Zeit der Seuchen­­­prä­vention und -bekämpfung aufgrund der Ver­zögerung beim Beginn von Grund- und Sekundarschulen und Kinder­gärten die Arbeitnehmer veranlassen kann, minder­jährige Kinder zu Hause zu betreuen und ent­sprechende Ar­beiten mit flexiblen Mitteln zu erledigen. 
  • QUARANTÄNEBESTIMMUNGEN FÜR PEKING

Am 14. Februar 2020 veröffentlichte das „Office of the Leading Group for Prevention and Control of the New Coronavirus Pneumonia Epidemic” in Peking eine Mitteilung, in der es hieß, dass von diesem Tag an alle Personen, die nach Peking zurückkehren, 14 Tage lang zu Hause bleiben oder unter inten­siver Beo­bachtung stehen sollten. Die Quaran­täne kann zu Hause oder z.B. in einem Hotel durchge­führt werden.  

 

Jedoch gibt es aufgrund einer neu veröffentlichten Bekanntmachung des „People's Government of Beijing Municipality" vom 21. Februar 2020 sieben Ausnahmen zu den Quarantänebestimmungen, bspw. für Personen, die sich in den vergangenen 14 Tagen nicht in China aufgehalten haben und über einen der beiden internationalen Pekinger Flughäfen direkt nach Peking eingereist sind. Personen, auf die das zutrifft, haben bei der Einreise ein Formular über den Gesundheitszustand auszufüllen sowie eine Erklärung zum Gesundheitszustand abzugeben, eine Temperaturmessung zu akzeptieren, eine Maske zu tragen und Abstand zwischen Personen zu halten. Eine weitere Ausnahme betrifft Personen, die während der Quarantäne besondere Bedürfnisse haben (z.B. Schwangere oder Kranke); sie können unter Befolgung der ärztlichen Anweisungen zu medizinischen Untersuchungen die Quarantäne verlassen.

 

4. Bereitstellung von Equipment

Darüber hinaus wird Arbeitgebern empfohlen, die erforderliche Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen. Alle Arbeitseinheiten sollten mit Masken, Thermometern, Desinfektionsmitteln und anderer notwendiger Schutzaus­rüstung ausgestattet sein.

 
5. Regelmässige Reinigung und Desinfektion

Arbeit­geber sollten für die regelmäßige Reinigung und Desinfektion des Arbeitsplatzes, insbesondere der Ge­mein­­schaftsräume, sorgen und Aufzeichnungen darüber führen.
 

6. Belüftung am Arbeitsplatz

Der Arbeitsplatz sollte ent­sprechend den nationalen und lokalen Vorschriften häufig gelüftet werden, entweder durch natürliche Belüftung oder durch Lüftungs­geräte.
 

7. Besondere Maßnahmen für Kantinen

Wenn möglich, wird empfohlen, dass Mitarbeiter nicht alle gleich­zeitig in die Betriebs­kan­tine gehen, um Massen­ansammlungen zu vermeiden.
 

8. Notfallmaßnahmen

Arbeitgeber, die von einem Coronavirus-Fall oder einem Verdachtsfall erfahren, sind verpflichtet, den Fall der zuständigen örtlichen Gesundheits- oder Krankheits­prä­ventionsbehörde rechtzeitig und wahrheitsgemäß zu mel­den. Sie sollten auch dafür sorgen, dass der betreffende Mitarbeiter umgehend medizinisch behandelt wird und die erforderlichen Quarantänerichtlinien befolgt.
 
Bitte beachten Sie, dass die oben genannten Kernpunkte lediglich eine Zusammenfassung und grundsätzliche Vorschläge sind, die auf unterschied­lichen lokalen Vorschriften beruhen, aber in keinem Fall ein umfassendes Maßnahmenpaket darstellen, da die notwendigen Maßnahmen vom Standort und der speziellen Branche des Unternehmens abhängen. Arbeitgebern wird empfohlen, die nationalen und lokalen Entwicklungen in den Städten, in denen sie tätig sind oder Arbeitnehmer beschäftigen, häufig zu prüfen und zu analysieren. So haben bspw. in Peking mehrere lokale behördliche Abteilungen am 11. Februar 2020 gemeinsam eine „Notice to Further Strengthen the Prevention and Control of the Epidemic in Commercial Buildings, Shopping Malls and Restau­rants” herausgegeben. Darüber hinaus hat das „Beijing Municipal Emergency Management Bureau” am 12. Februar 2020 eine „Notice on the Five Strict Implemen­tation Measures to Ensure the Safety of Production during the Resumption of Production” herausgegeben.

  

Konsequenzen bei Nichteinhaltung

Nach dem chinesischen Arbeitsrecht und dem Arbeitsver­tragsrecht haben Arbeit­nehmer, wenn der Arbeitgeber keinen ausreichenden Sicherheitsschutz bietet, das Recht, Beschwerde gegen lebens- und gesundheits­gefährdende Handlungen des Arbeit­gebers einzulegen und derartige Handlungen den Regierungsbe­hörden zu melden. Die Beschäftigten können sich auch weigern, riskante Aufträge oder Anweisungen auszu­führen oder sogar ihren Arbeitsver­trag fristlos kündigen, wenn sie eine solche Anweisung erhalten. In solchen Fällen ist der Arbeit­geber in der Regel verpflichtet, eine Abfindung an den Arbeitnehmer zu zahlen.
 
Darüber hinaus kann jede Nichteinhaltung der oben genannten Verpflichtungen zu Verwaltungs­­sanktionen, zivil­recht­licher Haftung oder sogar zu strafrecht­licher Verfolgung führen.
Deutschland Weltweit Search Menu