Devisenkrise in Weißrussland

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​Situation

Seit dem 19.12.2014 gelten in Weißrussland erhebliche Einschränkungen im Devisenhandel. 
 
Zusammengefasst gilt ab sofort:
  • Devisengeschäfte unterliegen strengsten Vorgaben.
  • Der freie Verkauf und Kauf von weißrussischen Rubeln ist ausgesetzt, der Wechselkurs ist eingefroren.
  • Es besteht die Gefahr einer massiven Abwertung des weißrussischen Rubel.
  • Mit weiteren Maßnahmen ist zu rechnen. Derzeit sind allerdings noch keine Kapitalverkehrsbeschränken vorgesehen, die Ausfuhr bestehender Fremdwährungsbeträge ist – im Rahmen der bereits geltenden Beschränkungen – noch möglich.
  • Das Internet wird unter weitgehende staatliche Zensur gestellt; sämtliche Internetseiten, Blogs und sozialen Netzwerke unterfallen nun den strengeren und oft willkürlich angewandten gesetzlichen Vorschriften über Massenmedien.
 

Die Maßnahmen im Einzelnen

​Maßnahme ​Beschreibung ​Rechtsgrundlage/Quelle
Zwangsgebühr beim Umtausch in Fremdwährungen​ ​Beim Kauf von Devisen durch juristische und natürliche Personen fällt ab sofort eine Gebühr in Höhe von 30 % der Gesamtsumme an (effektive Erhöhung um 23 %). Die Gebühr ist von Unternehmen beim Devisenkauf an der Börse zu entrichten. ​Pressemitteilung der Nationalbank der Republik Weißrussland vom 19.12.2014 abrufbar unter:
http://www.nbrb.by/Press/?nId=84&l=en
​Einfrieren des Wechselkurses

​Der offizielle Wechselkurs des weißrussischen Rubels ist durch die Nationalbank auf den Kurs vom 19.12.2014 eingefroren worden. Es gilt derzeit noch:
 
zum EUR: 13.390
zum USD: 10.890

​Veröffentlichung auf der offiziellen Internetseite der Nationalbank der Republik Weißrussland abrufbar unter: http://www.nbrb.by/engl/
​Verbot des Freiverkaufs für Unternehmen ​Der außerbörsliche Handel mit Devisen ist für Unternehmen, die in der Republik Weißrussland ansässig sind, vorläufig untersagt worden. Es gibt keine verlässlichen Angaben zu den Fristen dieses Verbots; inoffiziell wird von den Banken derzeit der 1. Februar 2015 kommuniziert. ​Pressenotiz der Nationalbank der Republik Weißrussland vom 19.12.2014 abrufbar unter:
http://www.nbrb.by/Press/?nId=84&l=en
​Erhöhung der Zwangsumtauschquote ​Ab dem 19. Dezember sind nunmehr 50 % der Umsatzsumme in Devisen zwingend zu verkaufen (vormals 30 %). ​Pressemitteilung der Nationalbank der Republik Weißrussland vom 19.12.2014 abrufbar unter:
http://www.nbrb.by/Press/?nId=84&l=en
​Schließung der Börse ​Die weißrussische Börse hat ihre Tätigkeit vorübergehend eingestellt. Am 19. Dezember 2014 hat bereits kein Handel mehr stattgefunden. Für den 20.12.2014 ist eine außerplanmäßige Börsensitzung angesetzt worden.

​Offizielle Internetseite der Börse abrufbar unter:
http://www.bcse.by/

​Keine Bankkredite in lokaler Währung ​Den Banken in der Republik Weißrussland ist die „Empfehlung” ausgesprochen worden, vorerst bis zum 1. Februar 2015 das Kreditportfolio in weißrussischen Rubel nicht weiter aufzustocken. Es ist damit zu rechnen, dass jede Kreditvergabe und die Nutzung von Finanzierungsinstrumenten jedenfalls für den weißrussischen Rubel derzeit ausfällt. ​Pressemitteilung der Nationalbank der Republik Weißrussland vom 19.12.2014 abrufbar unter:
http://www.nbrb.by/Press/?nId=84&l=en
​Strenge Kontrolle der Informationsquelle Internet ​Am 19.12.2014 ist ein Gesetzesentwurf „Über die Massenmedien” vorgelegt worden, wonach sämtliche Informationsbereitstellung im Internet den strengen Regeln für Massenmedien unterworfen wird. Dadurch soll u.a. die Information über die Devisenkrise strenger kontrolliert werden. Mit willkürlichen Eingriffen ist zu rechnen. ​Veröffentlichung auf dem nationalen Internetportal für Gesetze unter:
http://pravo.by/main.aspx?guid=3941&p0=2014118001
 

Empfehlungen

  • Sicherstellung ausreichender Reserven in weißrussischer Währung für die Begleichung von

- Steuern (nächster Stichtag: 22.12.2014)
- Löhnen und Gehältern
- laufenden Kosten, die in lokaler Währung beglichen werden.
 
Zu empfehlen ist eine Gesamtrücklage des Bedarfs von zwei Monaten.

  • Die demgegenüber überflüssigen Kapitalbestände in weißrussischer Währung sind zu ermitteln und gegebenenfalls abzuziehen. Hierbei müssen zwingend die bereits jetzt geltenden Voraussetzungen beachtet werden:
- Vorliegen eines Rechtsgrundes
- Beachtung bestehender Fälligkeiten (etwa bei Darlehen) bzw. sorgfältige Prüfung möglicher  
  Anpassungen
- Einhaltung aller Dokumentationspflichten
- Keine ungerechtfertigten oder unüblichen Entnahmen in bar
- Vermeidung von Scheingeschäften
- Einhaltung aller gesellschaftsrechtlichen Formalien bei Ausschüttungen
  • Bestehende Forderungen in weißrussischer Währung sollten vorrangig geltend gemacht werden, um der drohenden Abwertung der weißrussischen Währung so weit wie möglich begegnen zu können.
     
  • Wenden Sie sich bei allen devisenrechtlichen Geschäften oder der Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen jederzeit an uns. Auch vor Abschluss von neuen Verträgen empfehlen wir Ihnen, kurzfristig mit uns Kontakt aufzunehmen.
     
  • Beachten Sie lokale und internationale Medien; deutsche Medien scheinen die Situation derzeit nicht ausreichend zu verfolgen. Die folgenden Quellen sind nach unserer Erfahrung verlässliche Quellen und ausreichend aktuell:
- Homepage der Nationalbank der Republik Weißrussland (News and Press Releases) abrufbar unter: http://www.nbrb.by/engl/
- Information der Gesellschaft Belapan unter: http://en.belapan.com/ (kostenpflichtig)
- Financial Times (www.ft.com)
  • Von eigenen Veröffentlichungen oder Stellungnahmen zum Thema auf weißrussischen Internet-Angeboten raten wir ab und empfehlen, auch Mitarbeiter entsprechend zu instruieren.
 
Wir werden Sie hier über den aktuellen Stand weiter informieren.
 

Hintergrund

Übersetzung eines Auszugs aus der gemeinsamen Mitteilung der Regierung und der Nationalbank der Republik Weißrussland vom 19.12.2014:
 
„[...] ausgehend von der aktuellen wirtschaftlichen Situation in den Nachbarländern, insbesondere in der Russischen Föderation, sind durch die Regierung und die Nationalbank der Republik Belarus mehrere Maßnahmen zur Stabilisierung des inländischen Finanz- und Devisenmarktes der Republik Belarus und zur Erhöhung der Attraktivität für Anlagen in nationaler Währung getroffen worden.
 
Durch die Nationalbank werden Maßnahmen getroffen, die zur Erhöhung des Zinssatzes (bis zu 50 %) bei Einlagen in belarussischer Währung führen werden.
 
Sämtliche große Banken der Republik Belarus werden eine befristete Geldanlagemöglichkeit mit Garantien und dem Schutzmechanismus (Indexierung) gegen eine Abwertung des belarussischen Rubel einführen.
 
Es wird zum Schutz der Geldeinlagen in nationaler Währung vor Kursschwankungen beitragen und die Attraktivität der Einlagen in nationaler Währung gegenüber Devisen erhöhen.
 
Angesichts der hohen Anfrage nach Devisen auf dem inländischen Devisenmarkt ist die Entscheidung getroffen worden, vorläufig eine Gebühr von 30 % der Gesamtsumme beim Devisenkauf durch juristische und natürliche Personen einzuführen. Die Gebühr ist durch Unternehmen beim Devisenkauf an der Börse zu entrichten, durch natürliche Personen in Form einer Bankprovision beim Devisenkauf. Die Einnahmen sollen in den Staatshaushalt fließen.
 
Jeder Bürger wird dabei die Möglichkeit haben, im unbeschränkten Umfang Devisen zu kaufen. Für Unternehmen wird der börsliche Devisenhandel erlaubt, im Gegenzug hierzu ist der außerbörsliche Devisenhandel vorerst untersagt.
 
Zudem sind ab dem 19. Dezember – im Gegensatz zur früheren Rechtslage – 50 % der Umsatzsumme in Devisen zwingend zu verkaufen (vormals 30 %). Gleichzeitig wird die Finanz- und Kreditpolitik verschärft „zur Erhöhung des Geldwertes”. Hierzu ist den Banken in der Republik Belarus die Empfehlung ausgesprochen worden, vorerst bis zum 01. Februar 2015 das Kreditportfolio in belarussischen Rubel nicht weiter aufzustocken.
 
Die getroffenen Maßnahmen werden zur Erhöhung der Attraktivität der Einlagen in nationaler Währung beitragen sowie den Devisenmarkt in Zeiten der erhöhten Nachfrage stabilisieren und den Spekulationen mit Devisen entgegenwirken. [...]”
 
Für die englische Version s.: http://www.nbrb.by/Press/?nId=84&l=en 
 
zuletzt aktualisiert am 22.12.2014 

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Tobias Kohler

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