Energiereform in Spanien

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Von Juan Fernando Cuervas-Mons und Juan Herrero, Rödl & Partner Madrid

In den letzten Jahren haben sich die Rahmenbedingungen für Erneuerbare Energien in Spanien drastisch verändert. Die Auswirkungen der im Juli dieses Jahres in Angriff genommenen „Energiereform” beeinträchtigen die in diesem Industriebereich tätigen Unternehmen erheblich.
 
Die Rahmenbedingungen für die spanische Energiewirtschaft, insbesondere im Bereich der Erneuerbaren Energien, haben sich drastisch verändert; hiervon sind die Akteure des Stromsektors (Versorger, Anbieter, Vermarkter, Erzeuger,...) unterschiedlich stark betroffen. Ziel der Reform ist es, dem sog. Tarifdefizit ein Ende zu setzen. Dabei wurde die Einspeisevergütung für Erneuerbare Energien dahingehend verändert, dass die bisherige Produktionsprämie durch einen Tarif ersetzt wird, der auf der Grundlage der Produktion und der installierten Leistung der Anlage basiert. Die Gesamtvergütung sollte einem Projekt im Verlauf der technischen Lebensdauer eine „angemessene” Rentabilität vor Steuern sichern. Diese bemisst sich an der Rentabilität staatlicher Schuldpapiere auf dem Sekundärmarkt mit einer Laufzeit von 10 Jahren zuzüglich eines Spread und wird alle 6 Jahre, auch rückwirkend, überprüft.
 
Die reale Rendite der Anlage hängt von den Merkmalen des Projekts ab. Allgemein gilt, dass die Kürzungen proportional zur Größe der Anlagen sind. Laut Daten der Union Española Fotovoltaica (UNEF) kommt es zu einer Kürzung von 27 Prozent gegenüber der ursprünglichen Ertragsplanung.
 
Aufgrund der Neuregelung der Einspeisevergütung können die erwarteten Erträge nur für die nächsten 6 Jahre quantifiziert werden. Danach kann sich die staatlich festgelegte „angemessene” Rentabilität ändern. Eine verlässliche Planung ist somit nur für diesen 6-Jahres-Zeitraum möglich; die Auswirkung der Änderung insgesamt muss unter Berücksichtigung unterschiedlicher Szenarien ermittelt werden.
 

Finanzielle Folgen der Reform

Die Reduzierung der Einnahmen hat zusammen mit Abschreibungen der Solaranlagen auf ihren Zeitwert dazu geführt, dass statt Gewinnen nun Verluste ausgewiesen werden, wodurch sich auch das Eigenkapital der Unternehmen vermindert. Eine weitere wichtige Auswirkung dieser Reform ist der Rückgang des Zuflusses an liquiden Mitteln; hierdurch wird die Fähigkeit, die Verbindlichkeiten zu bedienen, beeinträchtigt. Man schätzt, dass die Erzeuger von photovoltaischer und solarthermischer Energie mit ca. 30 Mrd. Euro verschuldet sind. Nach Informationen der UNEF sind die Produzenten von photovoltaischer Energie nicht mehr in der Lage, den Schuldendienst zu leisten; die Kreditinstitute könnten sich daher gezwungen sehen, Projekte zu refinanzieren oder zu übernehmen. Allerdings gestaltet sich dies schwierig, da einer Rendite von 6 Prozent aus photovoltaischer Energie mit einem Abschreibungszeitraum von 13 bis 14 Jahren Refinanzierungskosten von 9 Prozent und bis zu 20 Jahre für den Rückfluss der Investition gegenüberstehen. Hieraus könnte sich eine Gefährdung des gesamten Finanzsystems ergeben.
 
Werden die in den Kreditverträgen vereinbarten Bilanzkennzahlen (sog. Covenants) nicht eingehalten, beeinträchtigt dies die Kreditwürdigkeit und führt zu Problemen bei zusätzlichem Finanzierungsbedarf. U.U. kann die Bank sogar den Vertrag kündigen und die Rückzahlung des Kredits verlangen. Welche Konsequenzen sich in der Rechnungslegung bei vorzeitiger Kündigungsmöglichkeit aufgrund der Nichteinhaltung von Covenants ergeben, war in den spanischen Vorschriften bisher nicht explizit geregelt. Das Spanisches Institut für Rechnungslegung und Prüfung ICAC (El Instituto de Contabilidad y Auditoria de Cuentas) weist jedoch darauf hin, dass (entsprechend IAS 1) langfristige Darlehen als kurzfristig auszuweisen sind, wenn vor Aufstellung des Jahresabschlusses kein Verzicht auf die Ausübung der Kündigungsmöglichkeit vereinbart wurde. Damit reduziert sich das Working Capital.
 

 Bitte beachten Sie:

  • Der Ertrag von Photovoltaikprojekten in Spanien verringert sich durch die neuen Rahmenbedingungen um durchschnittlich 27 Prozent gegenüber der Ausgangsprognose.
  • Es entsteht die Gefahr, dass die Covenants nicht eingehalten werden können, was zu einer erheblichen Verringerung des ausgewiesenen Working Capital führt.
  • Durch die Reformen reduziert sich der Zufluss an liquiden Mitteln in diesen Sektor.
     

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Juan Fernando Cuervas-Mons

Volkswirt, Jurist

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