Verwaltung erhöht Ermittlungsdruck wegen Antidumpingzöllen auf Solarmodule: Branche muss Risikovorsorge betreiben

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Nach der Einführung endgültiger Antidumpingzölle auf Solarmodule und -zellen Ende 2013 hat die nationale und europäische Verwaltung ihre entsprechenden Ermittlungen in der Branche akut verstärkt.

 
Die Europäische Kommission hat die Einleitung einer teilweisen Interimsüberprüfung der Antidumping- und Ausgleichsmaßnahmen gegenüber den Einfuhren von Solarmodulen und -zellen mit Ursprung in oder versandt aus der Volksrepublik China bekannt gegeben. Dabei geht es um die Höhe und die Festsetzung des sog. Mindesteinfuhrpreises. Der Mindesteinfuhrpreis wurde im August 2013 festgelegt. Damit konnte bei der Einfuhr von Modulen und Zellen von bestimmten chinesischen Herstellern bei Einhaltung des Mindesteinfuhrpreises und weiterer Voraussetzungen die Erhebung des Antidumpingzolls verhindert werden.
 
Vor diesem Hintergrund ist bei der Europäischen Kommission auch eine Antiumgehungsklage eingereicht worden. Dabei geht es um die Einfuhren von Modulen und Zellen über Taiwan und Malaysia, bei denen angeblich versucht wird, den chinesischen Ursprung der Produkte zu verschleiern.
 
Zudem sind auch die Zollbehörden und das Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) aktiv geworden und haben erste Maßnahmen gegen Branchenunternehmen und deren Geschäftsführung ergriffen, insbesondere die Einleitung von Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Betrugsfälle und Umgehungstatbestände bei der Einfuhr von Solarmodulen und -zellen.
 
In Folge dieser Ermittlungen werden erhebliche Nacherhebungen von Antidumpingzöllen erwartet, sowie auch haftungs- und strafrechtliche Folgen. Marktteilnehmern wird daher zu gewisser Vorsicht und Sorgfalt geraten. Dies trifft auch Unternehmen, die unbewusst Teil von Umgehungsstrategien sind.
 
Weitere Informationen und eine von Rödl & Partner entwickelte Checkliste dazu finden Sie auch hier.
 
zuletzt aktualisiert am 07.09.2016
 

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Dr. Alexander Kutsch

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