Rückkehr einer zusätzlichen Unterstützung für Biogasanlagen in Form von „gelben Zertifikaten”

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​​​​​Die Betreiber von Biogasanlagen in Polen werden bald aufatmen können. Die Arbeiten an dem parlamentarischen Gesetzentwurf über die Änderung des Energiegesetzes nähern sich endlich dem Ende. Die Novelle sieht vor, dass die gelben und roten Zertifikate wieder gehandelt werden dürfen und somit eine wichtige Einnahmequelle wieder eingeführt wird. Zwar hat der Senat vor Kurzem einige kleine Änderungen vorgeschlagen, im Kern bleibt die Novelle aber unverändert und wird höchstwahrscheinlich bald in Kraft treten.
 

Blick in die Vergangenheit

Bis Ende 2012 wurden die Betreiber von Biogasanlagen in Polen mit mindestens drei Unterstützungsinstrumenten gefördert; zusätzlich nahmen die Investoren auch die finanzielle Unterstützung aus EU- oder staatlichen Geldtöpfen in Anspruch. Wie bei allen EE-Anlagen üblich, verkauften die Biogasanlagenbetreiber die erzeugte elektrische Energie für einen festen Preis. Der vom Vorsitzenden der Energiebehörde ermittelte Stromeinkaufspreis gleicht dem durchschnittlichen Stromverkaufspreis auf dem konkurrierenden Markt im vorherigen Jahr. 2012 betrug der Einkaufspreis 198,90 PLN (47,93 Euro)9 für 1 MWh des erzeugten Stroms. Als zweite Förderungssäule erhielten die Biogasanlagenbetreiber die sogenannten „grünen Zertifikate”. Die Herkunftszertifikate erhalten diejenigen Stromproduzenten, die den Strom aus erneuerbaren Energiequellen herstellen und in das Stromnetz einspeisen. Die Stromverkäufer, die den Strom an Endkunden verkaufen, kaufen die grünen Zertifikate entweder aufgrund von langfristigen Verträgen mit EE-Anlagenbetreibern oder erwerben sie an der Energiebörse. Zwar unterliegen die Energieunternehmen keinem Ankaufszwang, wenn sie aber der Energiebehörde nicht eine bestimmte Anzahl an Herkunftszertifikaten zur Einziehung vorlegen, müssen sie Ersatzgebühren entrichten. Da ein Herkunftszertifikat regelmäßig günstiger ist als die Ersatzgebühr, lohnt es sich, Zertifikate anzukaufen. Der Preis der grünen Zertifikate variiert sehr stark, derzeit liegt er bei ungefähr 210 PLN/MWh (50,61 Euro/MWh)9.
 
Bis Ende 2012 mussten auch gelbe und rote Herkunftszertifikate von Energieunternehmen erworben oder eine entsprechende Ersatzgebühr entrichtet werden. Der Wert der mit dem Symbol Ozg gekennzeichneten Ausgleichsabgabe war gleichzeitig der Preis für das gelbe Zertifikat, der den Betreibern von Kraft-Wärme-Kopplung-Anlagen (KWK-Anlagen) mit einer Kapazität von 1 MWel zugesprochen wurde. Dieser Preis lag 2013 bei 149,3 PLN/MWh (35,98 Euro/MWh)9. An der Energiebörse wurden die gelben Zertifikate für einen Stückpreis von rund 130 PLN (31,33 Euro)9 gehandelt. Demgegenüber betrug der Wert der Ausgleichsabgabe mit dem Symbol Ozk für das rote Zertifikat im Jahre 2013 29,84 PLN/MWh (7,19 Euro/MWh)9; er wurde für die Erzeugung von 1 MWh Energie in KWK-Anlagen mit einer Kapazität von 1 MWel zuerkannt.
 
2012 liefen sowohl die gelben als auch die roten Zertifikate aus. Zwar sollten beide Zertifikate weiterhin ausgegeben werden, jedoch erlosch die Pflicht zur Zahlung der Ausgleichsabgabe, die der entscheidende Impuls für den Erwerb der Zertifikate war. Der Verlust dieser so wichtigen Finanzierungsquelle wirkte sich fatal auf die Rentabilität der Biogasanlagen aus; einige von ihnen gerieten an den Rand des Bankrotts, und viele geplante Investitionen wurden nicht umgesetzt, weil sie sich nicht mehr rechneten.
 

Wiedereinführung von gelben und roten Herkunftszertifikaten

Am Freitag, dem 24.01.2014 wurde die Gesetzesnovelle, die das Energierecht unter anderem durch Wiedereinführung der Pflicht zum Erwerb gelber und roter Zertifikate änderte, vom Sejm (eine der beiden Kammern des polnischen Parlaments) der Republik Polen verabschiedet. Der Senat (die zweite Kammer des polnischen Parlaments) hat zwei Modifikationen der Novelle vorgeschlagen, die jedoch keine grundlegende Änderung bewirken. Nachdem die Novelle wieder vom Sejm verabschiedet wird (die vorgeschlagenen Änderungen, werden entweder angenommen, oder mit qualifizierter Mehrheit abgewiesen) wird das verabschiedete Gesetz dem Präsidenten der Republik Polen zur Unterzeichnung vorgelegt. Er muss innerhalb von 21 Tagen über die Unterzeichnung entscheiden und kann das Gesetz vom Verfassungsgerichtshof auf Verfassungsmäßigkeit überprüfen lassen. Der Präsident muss das Gesetz natürlich nicht unterschreiben - dann geht es wieder an den Sejm zurück. Er kann es aber auch an den Verfassungsgerichtshof weiterleiten, um es auf Verfassungsmäßigkeit überprüfen zu lassen. Es ist aber fast sicher, dass der Präsident das Gesetz unterzeichnet und es nach 14 Tagen „Legisvakanz” (vacatio legis) in Kraft tritt.
 
Die Eigentümer von Biogasanlagen haben also allen Grund zur Zufriedenheit. Nach dem mageren Jahr 2013, in dem sie keine Unterstützung aus dem Verkauf gelber/roter Zertifikate erhielten, während gleichzeitig der Preis für grüne Zertifikate auf einen historischen Tiefststand fiel, wird 2014 aller Voraussicht nach ein wesentlich besseres Jahr werden. Sehr zu begrüßen ist zudem, dass die Unterstützung durch gelbe/rote Zertifikate bis 2018 weitergeführt werden soll. Darüber hinaus soll für kleine Biogasanlagen mit einer Nennleistung bis zu 1 MW die Pflicht zum Erwerb gelber Zertifikate in den Jahren 2014 - 2018 prozentual stark steigen (siehe auch Grafik 3).
 
Grafik 3: Zukünftige Entwicklung des Anteils gelber Zertifikate

 Zukünftige Entwicklung des Anteils gelber Zertifikate
Quelle: Art. 4 des Gesetzes vom 24. Januar 2014 über die Änderung des Energiegesetzes und anderer Gesetze.
 
Eine derart starke Zunahme ist eine Quasi-Garantie für die Stabilität der Preise von gelben Zertifikaten – selbst wenn die Zahl der ausgegebenen gelben Zertifikate infolge der Errichtung neuer Biogasanlagen deutlich anwachsen sollte.
 
Ein gewisser Wermutstropfen besteht darin, dass es nicht sicher ist, ob die EU-Kommission die Einnahmen aus den gelben und roten Zertifikaten als unzulässige öffentliche Hilfe einstuft. Zwar hat die polnische Regierung bei den Arbeiten an dem Gesetz die EU-Kommission um ihre Zustimmung gebeten, diese hat es mit ihrer Stellungnahme, ob das Fördermodell mit EU-Recht vereinbar ist, allerdings nicht allzu eilig. Polen wird indes nicht auf die Entscheidung der EU-Kommission warten und das Gesetzgebungsverfahren fortsetzen. Für die Betreiber polnischer Biogasanlagen besteht beim Verkauf gelber/roter Zertifikate folglich das Risiko, deren Wert erstatten zu müssen (worst case scenario). In der Regel werden sie jedoch die Möglichkeit haben, mit Schadensersatzforderungen an den polnischen Staat heranzutreten.

9 Währungskurs von www.oanda.com/lang/de/currency/converter/, Abruf 18.02.2014.

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Dr. iur. Monika Behrens

Attorney at Law (Polen)

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