Eigenverbrauch in Spanien erwacht zum Leben: „Sonnensteuer” wird gestrichen

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​Die spanische Regierung erfüllt mit dem Streichen der „Sonnensteuer” eines der Versprechen, das zu ihrer Wahl im Juni 2018 geführt hatte. Für die Zukunft sind weitere Reformen zum verstärkten Ausbau der Erneuerbaren Energien in Spanien geplant.

 

Der Eigenverbrauch in Spanien wird von der neuen spanischen Regierung unter dem Ministerpräsidenten Sanchez von steuerlichen Lasten befreit.

 

Als erste Maßnahme wird die sogenannte „Sonnensteuer – impuesto al sol” gestrichen, die eine Durchleitungsgebühr für eigenerzeugten Strom darstellte und von der Vorgängerregierung eingeführt wurde, um das bestehende Tarifdefizit zu bekämpfen.

 

Das am vergangenen Freitag vorgestellte Gesetz stellt nun klar, dass „die eigenverbrauchte Energie frei von jeglichen Zuschlägen oder Gebühren” sei. Von der Steuer sind somit nur noch ins Netz eingespeiste Überschüsse betroffen.

 

Als weitere Folge der jetzt veröffentlichten Gesetzesreform (RDL 15/2018) entfällt die Registrierungspflicht für Eigenverbrauchsanlagen bis zu einer Größe von 100 kWp. Zudem werden der Genehmigungsweg sowie die notwendigen Messeinrichtungen der installierten Anlagen deutlich vereinfacht.

 

Durch die Reform soll auch die Möglichkeit der Verrechnung von Überschüssen mit Energiekonsum aus dem Netz geschaffen werden; Einzelheiten hierzu wird der Gesetzgeber noch bekannt geben.

 

Die Sonnensteuer war neben den sehr teuren und umständlichen Registrierungspflichten im Eigenverbrauchsregister eines der entscheidenden Hindernisse bei der Förderung des Eigenverbrauchs in Spanien. Diese Hindernisse sind nun weggefallen, weshalb mit einem starken Ausbau von PV-Installationen zur Eigenstromproduktion zu rechnen ist.

 

Ermöglicht wird in diesem Zusammenhang auch die Installation von Gemeinschaftsanlagen, die von mehreren Eigentümern betrieben werden und damit nicht zwingend eine unmittelbare Nähe zum Endverbraucher haben. Diese Variante eignet sich somit besonders für Eigentumswohnungen in den Innenstädten Spaniens. 

 

Wirtschaftlich ist der Eigenverbrauch in Spanien für den Endkunden attraktiv. Die Endkundenpreise betragen zurzeit etwa 0,16 €/kWh für einen Haushalt bis 4,6 kW Anschlusskapazität. (Energiepreis + Durchleitungsgebühren + Stromsteuer + USt) und mit der Anschlussgebühr insgesamt ca: 0,21 €/kWh.

 

Bei der Installation von Anlagen zur Produktion und Eigenverbrauch sind, unabhängig von der jetzt weggefallenen Stromsteuer, verschiedene rechtliche und steuerliche Voraussetzungen zu erfüllen und zu überwachen, damit eine ausreichende Investitionssicherheit erreicht wird. Im Hinblick auf die Absicherung von Aufdachanlagen ist anzumerken, dass die für den Betrieb notwendigen Miet- bzw. Pachtverträge im spanischen Grundregister eintragungs- und damit publizitätsfähige Rechte sind. Eventuell bestehende vorrangige Hypotheken sind jedoch zu beachten und im Rahmen von gesonderten Vereinbarungen mit den Kreditgebern entsprechend anzupassen. Im Falle von Freiflächenanlagen wird im Rahmen des Eigenverbrauchs für Unternehmen zunehmend das Contracting-Betriebsmodell Anhänger finden.

 

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