Polen: Erneuerbare-Energien-Auktion 2021

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​​​​​​​​​veröffentlicht am 19. Mai 2021

 

Mit den in diesem Jahr bereits für den Zeitraum vom 26. Mai bis 11. Juni 2021 vorgesehenen Energieauktionen hat die Regierung die Investoren positiv überrascht. Für Photovoltaik-, Wind-, Biogas-, Wasser- und Geothermieanlagen sind insgesamt acht Auktionen geplant, deren Ergebnisse bis zum 30. Juni 2021 bekannt gegeben werden sollen. Die beliebtesten Auktionsrunden – für Wind- und Solarenergie – finden als Letzte statt: Am 8. Juni 2021 erfolgt eine Auktion für Wind- und Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von über 1 MW und am 11. Juni 2021 eine Auktion für kleine Anlagen mit einer Leistung von 1 MW oder weniger. Die Regierung geht davon aus, dass mit den reservierten Auktionsbudgets eine Förderung von Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtleistung von bis zu 1.800 MW (1.000 Anlagen bis 1 MW, 800 Anlagen über 1 MW) und von Onshore-Windprojekten mit einer Leistung von ca. 600 MW möglich ist.

 

Der Verordnungsentwurf zu den Referenzpreisen, d. h. den Preisen, die die Erzeuger bei der Auktion maximal anbieten dürfen, ist ebenfalls bekannt. Der vorgeschlagene Preis für Windenergie aus Anlagen mit einer Leistung über 1 MW ist im Vergleich zum Vorjahr erneut gesunken und beträgt nun 230 PLN/MWh – verglichen mit 250 PLN/MWh im letzten Jahr und 285 PLN/MWh vor zwei Jahren. Der Preis für Photovoltaikanlagen bis zu 1 MW soll auf 340 PLN/MWh sinken – gegenüber 385 PLN/MWh vor zwei Jahren und 360 PLN/MWh vor einem Jahr. Auf der anderen Seite müssen Photovoltaikanlagen mit einer Leistung über 1 MW mit einem Referenzpreis von 320 PLN/MWh rechnen – im Vergleich zu 340 PLN/MWh vor einem Jahr und 365 PLN/MWh vor zwei Jahren. Der starke Rückgang der Referenzpreise für Photovoltaik resultiert aus der rasant gestiegenen Zahl der Photovoltaik-Projekte, die an den Auktionen teilnehmen. Zu beachten ist, dass die Angebote aufgrund der starken Konkurrenz deutlich unter den Referenzpreisen liegen. In diesem Jahr ist davon auszugehen, dass die Preise auch für Anlagen bis 1 MW unter den Marktpreisen liegen werden.


Für Photovoltaik in Polen war das Jahr 2020 das beste aller Zeiten und es ist nicht auszuschließen, dass zum Ende dieses Jahres eine weitere Energieauktion organisiert wird.


Zumutbare Belebung des Windkraftausbaus

Einer der Gründe für das dynamische Wachstum des Photovoltaikmarktes mit großen PV-Anlagen in Polen ist die fehlende Konkurrenz der Windbranche. Das seit Mitte 2016 geltende Abstandsgesetz verbietet das Errichten von Anlagen in einem Abstand von weniger als dem Zehnfachen ihrer Gesamthöhe zu Gebäuden und verlangt gleichzeitig, dass Windkraftanlagen auf der Grundlage örtlicher Flächennutzungspläne aufgestellt werden, die in Polen aber selten sind. Also Folge des Abstandsgesetzes wurden viele begonnene Windkraftprojekte nicht fortgeführt. Zudem hat es die Entwicklung neuer Projekte praktisch unmöglich gemacht.


Glücklicherweise zeichnet sich jetzt ein Umschwung ab. Die Regierung hat angekündigt, die Vorschriften für den Bau von Windkraftanlagen noch in diesem Jahr ändern zu wollen. Ziel der geplanten Reform ist es, den Investitionsprozess für Onshore-Windenergie in Gemeinden zu erleichtern, die ihren Willen zur Aufstellung von Windenergieinfrastruktur bekunden. Nach den vorgeschlagenen Änderungen der „10H-Regelung“ wird die lokale Selbstverwaltung in Absprache mit den Einwohnern der richtige Entscheidungsträger für zukünftige Onshore-Windenergieinvestitionen sein. Die Gemeinden werden örtliche Flächennutzungspläne beschließen können, die die Aufstellung von Windenergieanlagen in einem geringeren als dem sich aus der 10H-Regelung ergebenden Abstand vorsehen, wobei jedoch der gesetzliche Mindestabstand von 500 Metern einzuhalten ist.

 

Hinwendung an das Meer

Beim Stichwort Windenergie sollte man auch auf das wachsende Interesse an der Energieerzeugung in Offshore-Windparks hinweisen. Das Gesetz zur Förderung der Stromerzeugung in Offshore-Windparks ist im Februar dieses Jahres in Kraft getreten. Es sieht ein zweistufiges System zur Förderung von Offshore-Windpark-Energieerzeugern vor. Die erste Phase ist den am weitesten entwickelten Projekten mit einer installierten Gesamtleistung von 5,9 GW gewidmet; sie erhalten die Förderung durch eine individuelle Verwaltungsentscheidung des Präsidenten der Energieregulierungsbehörde (URE). Die Differenz zwischen dem sich aus dieser Entscheidung ergebenden Strompreis von 319,6 PLN/MWh und dem auf dem Wettbewerbsmarkt erzielbaren Preis wird die öffentliche Hand an die Erzeuger zahlen. In späteren Jahren soll die Förderung für Offshore-Anlagen – genauso wie für die anderen eingangs erwähnten Technologien – in Form von wettbewerbsfähigen EE-Auktionen erfolgen.


Insgesamt neun Anträge auf Förderung im Rahmen der ersten Phase sind bei der URE eingegangen. Die zugrunde liegenden Projekte erbringen eine Leistung von 5,9 GW und damit genauso viel, wie in dieser Phase zur Förderung vorgesehen war. Die am weitesten fortgeschrittenen Projekte haben bereits Standortgenehmigungen, Umweltentscheidungen und Anschlussverträge erhalten. Den Verkaufsstart für Energie aus Offshore-Windparks erklären die daran beteiligten Investoren für das Jahr 2026.

 

Wichtige Novelle des Gesetzes über erneuerbare Energiequellen

Ein weiteres Element zur Anpassung der polnischen Vorschriften an die RED-II-Richtlinie ist die noch im Entwurf befindliche Novelle des Gesetzes über erneuerbare Energiequellen. Die Regierung will damit die noch bestehenden, aber am 30. Juni 2021 auslaufenden staatlichen Förderprogramme für Erzeuger von Strom aus erneuerbaren Energiequellen erweitern. Dank der Änderungen wird es möglich sein, das auktionsbasierte Fördersystem bis zum 31. Dezember 2027 zu verlängern und somit die Auktionen für weitere sechs Jahre fortzusetzen. Ein weiterer wichtiger Vorschlag der Regierung ist die Begrenzung der Konzessionspflicht.

 

Sie besteht derzeit für Betreiber von EE-Anlagen mit einer Leistung ab 500 kW und soll nach den zu erwartenden Änderungen nur noch für Anlagen mit einer Leistung von mehr als 1 MW gelten, während andere in das Register der Kleinanlagen eingetragen werden. Die Begrenzung der Konzessionspflicht zugunsten einer Eintragung in das Register bedeutet eine gründliche Vereinfachung des Verfahrens, um eine Genehmigung für die Ausübung einer Geschäftstätigkeit im Rahmen der EE-Anlagen zu erlangen. Eine weitere wichtige von der Regierung vorgeschlagene Änderung betrifft die Abrechnung für Anlagen mit einer Leistung ab 500 kW, die eine EE-Auktion gewonnen haben. Nach den derzeitigen Regelungen wird der negative Saldo, also die Differenz zwischen dem vom Erzeuger in der Auktion angebotenen Preis und dem Strompreis auf dem Wettbewerbsmarkt, mit dem sogenannten positiven Saldo ausgeglichen, der entsteht, wenn der vom Erzeuger auf dem Wettbewerbsmarkt erzielte Preis höher ist als der in der Auktion angebotene Preis.

 

Nach dem aktuellen Gesetz über erneuerbare Energiequellen werden die Salden über 15 Jahre summiert und dann endgültig abgerechnet. Verbleibt nach der Verrechnung ein positiver Saldo, ist der Erzeuger verpflichtet, den Gegenwert des positiven Saldos zu zahlen. Nach dem vorgelegten Entwurf der Gesetzesnovelle soll die Saldoabrechnung alle drei Jahre statt alle 15 Jahre erfolgen und auch Projekte umfassen, die bereits im Fördersystem laufen. Diese Änderung kann sich negativ auf den Cashflow einiger Investoren auswirken, deren Planung vorsieht, den positiven Saldo erst nach Ablauf des Förderzeitraums zurückzubekommen.


 

 

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