Erste Ausschreibungsrunde für Erneuerbare Energien in Polen

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Nach einer über sechsmonatigen Verzögerung finden in Polen die ersten Ausschreibungen für Erneuerbare Energien statt: eine für Biogasanlagen, die bereits in Betrieb sind, und eine weitere für volatile Neu-Anlagen mit einer maximalen Nennleistung bis 1 MWp.


Die umfangreiche Novellierung des polnischen Gesetzes über erneuerbare Energiequellen im Juni 2016 (im Folgenden: EEG-PL) hat die Politik der Förderung von grünen Energien ab dem 1. Juli 2016 neu ausgerichtet. Gemäß den geltenden Vorschriften gibt es kein garantiertes Energievolumen mehr, welches den instabilen Energieanlagen (Windkraft, PV) zusteht. Die EE-Anlagen wurden in 7 Gruppen eingeteilt. Zusätzlich müssen separate Ausschreibungsrunden für Anlagen bis 1 MWp und über 1 MWp organisiert werden. Dies bedeutet, dass jährlich 14 separate Ausschreibungsrunden organisiert werden können.

     

Gemäß dem Verordnungsentwurf zur Organisation der Auktionen (beim Verfassen des Beitrags noch nicht veröffentlicht) sollen 2016 drei Ausschreibungen stattfinden:
  1. für bestehende landwirtschaftliche Biogasanlagen mit einer Leistung bis 1 MW,
  2. für bestehende landwirtschaftliche Biogasanlagen mit einer Leistung über 1 MW,
  3. für volatile Anlagen, die erst nach Beendigung der Auktionen in Betrieb gesetzt werden, mit einer Leistung bis 1 MW.

Das Energieministerium begründete die begrenzte Anzahl der Ausschreibungen damit, dass die erste Runde Probecharakter hätte und Auktionen aus allen „Technologiekörben” erst 2017 stattfinden würden. Zudem will das Ministerium der polnischen Biogasbranche unter die Arme greifen, da wegen der extrem niedrigen Preise der grünen Zertifikate (am 9. August 2016 betrugen diese 56 PLN, während sie noch vor zwei Jahren bei 200 PLN lagen) viele der Anlagen kurz vor der Insolvenz stehen.

 

Gleichzeitig wurde auch der Entwurf einer Verordnung mit maximalen Angebotspreisen veröffentlicht, die die Bieter in den Auktionsrunden 2016 angeben können. Für alle Technologien hat das Ministerium Referenzpreise festgelegt, die der nachfolgenden Grafik zu entnehmen sind (bei der Umrechnung in Euro wurde der Währungskurs 1 EUR = 4,3 PLN zugrunde gelegt):

    

 

Abbildung 1: Neue Erneuerbare-Energien-Anlagen ≤ 1 MWh

(Zum Vergrößern bitte Grafik anklicken)


 


Abbildung 2: Neue Erneuerbare-Energien-Anlagen > 1 MWh

(Zum Vergrößern bitte Grafik anklicken)
 

Gleichzeitig mit dem Erlass der Verordnung über die Ausschreibungsrunde 2016 wird die Verordnung in Kraft treten, die die maximale Menge und den maximalen Wert der Energie festlegt, welche zum Kauf angeboten werden soll.
 
Das Ministerium beabsichtigt, in der ersten Auktionsrunde 3.804.996 MWh (Wert
2.092.747.932 PLN) von bestehenden kleineren Biogasanlagen und 4.156.887 MWh (Wert 2.286.287.784 PLN) von Anlagen über 1 MW zu kaufen. Teilt man die Strommenge durch den Wert, erhält man annähernd den Referenzpreis. Auf diese Weise möchte die Regierung der Biogasbranche eine goldene Brücke bauen. Wohlgemerkt ist der polnische Biogasmarkt nicht besonders groß – zurzeit sind nur 55 Biogasanlagen in Betrieb. Ziel ist es aber auch, die Konkurrenz zwischen den Bietern anzukurbeln. Deshalb entschied das Ministerium, die Menge der angebotenen Energie auf dem Niveau von 90 Prozent aller zurzeit arbeitenden Biogasanlagen (während der gesamten Förderungszeit) festzulegen.
 
Bezüglich der Auktion für kleinere volatile Anlagen rechnet das Ministerium damit, durch die Auktion 100 MW an neu installierter PV-Leistung erreichen zu können (für die Berechnung geht das Ministerium von einem durchschnittlichen Jahresertrag von 1.050 MWh/MW aus). Natürlich können an der Auktion auch Windkraftbetreiber teilnehmen, denn die Auktion ist für alle geplanten Anlagen zugelassen, die kleiner als 1 MW sind und deren durchschnittlicher Jahresertrag bei 3.504 MWh/MW oder weniger liegt. In dieser Anlagengröße wird die Photovoltaik ihre Stärke ausspielen können und es ist kaum zu erwarten, dass es viele Akteure aus der Windbranche geben wird.
 

zuletzt aktualisiert am 11.01.2017

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Dr. iur. Monika Behrens

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