Einheitliches europäisches Berichtsformat (ESEF) für kapitalmarktorientierte Unternehmen

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zuletzt aktualisiert am 4. September 2019 | Lesedauer ca. 2 Minuten


Die Harmonisierung der Finanzberichterstattung kapitalmarktorientierter Unternehmen in der EU geht in eine neue Runde. Nach dem Beschluss der Transparenzrichtlinie in 2013 folgt nun mit der Verabschiedung des Entwurfs der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) für ein einheitliches europäisches elektronisches Berichtsformat (European Single Electronic Format, ESEF) durch die Europäische Kommission, der nächste Schritt in Richtung internationale Vergleich­barkeit und Digitalisierung. Betroffene Anwender müssen für Geschäftsjahre, die ab dem 1. Januar 2020 beginnen, ihre Jahresfinanzberichte im neuen Format veröffentlichen.

 


Mit der Einführung eines einheitlichen elektronischen Berichtsformats erfolgt die Umsetzung der Transparenz­richtlinie. Ziel ist es, den Zugang zu Finanzinformationen, deren Analyse und Vergleichbarkeit zu verbessern und so das Vertrauen in den europäischen Kapitalmarkt zu stärken.


Betroffene Unternehmen, Zeitrahmen und Format

Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind, müssen für Geschäfts­jahre die ab dem 1. Januar 2020 beginnen, ihre Finanzberichte in einem einheitlichen und digitalen Format veröffentlichen. Das bedeutet, dass Investoren, Analysten und Behörden künftig alle IFRS-Konzernabschlüsse von kapitalmarktorientierten Unternehmen in der EU in einem maschinenlesbaren Format zur Verfügung stehen werden.


Ab 2020 sind zunächst die primären Abschlussbestandteile des IFRS-Konzernabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und sonstigem Ergebnis, Eigenkapitalveränderungsrechnung und Kapitalflussrechnung) sowie zehn allgemeine Unternehmensinformationen (wie Name, Sitz und Rechtsform) auszuzeichnen. Nach einer Übergangsphase von zwei Jahren ist ab 2022 die Auszeichnung auf die gesamten Anhangangaben auszuweiten.


Das von der ESMA vorgeschlagene Format verpflichtet die Erstellung der Jahresfinanzberichte in der eXtensible HyperText Markup Language (XHTML-Format) unter Verwendung der Inline Extensive Business Reporting Language (iXBRL). XHTML ermöglicht die einfache für Menschen lesbare Darstellung. Außerdem werden durch die Verwendung von iXBRL die ausgezeichneten Informationen maschinenlesbar. Basis für die einheitliche Auszeichnung der Informationen in iXBRL ist die von der ESMA veröffentlichte Taxonomie. Sie basiert auf der vom IASB entwickelten IFRS-Taxonomie und kann durch die ESMA erweitert werden. Aufgrund des regel­mäßigen EU-Endorsements von neuen IFRS Standards oder Standardänderungen wird die Verordnung und die darin festgelegte Taxonomie periodisch aktualisiert werden.


Herausforderung für betroffene Unternehmen

Die Einführung des neuen Berichtsformats ist für die betroffenen Unternehmen mit großem Aufwand verbunden. Zunächst ist die neue Basistaxonomie von den Unternehmen anzupassen und ggf. um unternehmensspezifische Informationen zu erweitern, die im Bereich der verpflichtenden Berichterstattung liegen. Hierzu sind Erwei­terungstaxonomien (extensions) zu erstellen, die mit der Basistaxonomie verknüpft werden (sog. anchoring). Bei der Auszeichnung werden dann auf Basis der Taxonomie die einzelnen Elemente der primären Abschlussbestandteile und später dem Anhang zugeordnet. Der Aufwand der erstmaligen Auszeichnung sollte dabei nicht unterschätzt werden.


Aufgrund der regelmäßigen Änderung der IFRS wird sich auch die Taxonomie in den Folgeperioden stetig ändern und somit wiederkehrend zu Anpassungsbedarf führen. Darüber hinaus sollten betroffene Unternehmen die systemtechnische Umsetzung des neuen Berichtsformats und die abschließende Veröffentlichung in iXBRL analysieren. Je nach eingesetzten Systemen kann sich hier unterschiedlich starker Handlungsbedarf ergeben.


Teils kann die Auszeichnung und Veröffentlichung in der vorhandenen Software erfolgen, teils werden neue Anwendungen zum Einsatz kommen müssen.

 

Lesen Sie mehr in unserem Artikel vom 28. Januar 2020: Regierungsentwurf zur Umsetzung der elektronischen Finanzberichterstattung nach ESEF veröffentlicht

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