Europäischer Gerichtshof (EuGH) kippt PKW-Maut

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veröffentlicht am 25. Juni 2019 | Lesedauer ca. 2 Minuten

 
In einer aufsehenerregenden Entscheidung hat der EuGH die deutsche PKW-Maut am 18. Juni 2019 als unionsrechtswidrig scheitern lassen.
 
  
Österreich hatte nach langem Hin und Her bei der Vereinbarkeit der PKW-Maut mit EU-Recht schließlich Klage vor dem EuGH erhoben und damit nun in 3 von 4 Punkten Recht bekommen. So stimmt der EuGH zu, dass eine mittelbare Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit vorliege. Die PKW-Maut belaste tatsächlich nur Halter und Fahrer von in anderen Mitgliedstaaten zugelassenen Fahrzeugen, da für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge eine Kompensierung in Gestalt einer Steuerentlastung bei der KFZ-Steuer mindestens in Höhe der PKW-Maut vorgenommen werde. Insbesondere die zeitliche Verknüpfung der Entlastung bei der KFZ-Steuer mit Beginn der Erhebung der Infrastruktur war eines der Hauptargumente, die beiden Rechtsänderungen als einheitliche Maßnahme zu betrachten.
 
Außerdem stimmte der EuGH Österreich auch in den Punkten einer Beschränkung des freien Waren- und des freien Dienstleistungsverkehrs durch die PKW-Maut zu. Es komme im Ergebnis zu einer Verteuerung lediglich für ausländische Fahrzeughalter, während für Inländer die Kosten für Warenverkehr und Dienstleistungen (sowohl Dienstleistungserbringung als auch -erhalt) durch den Ausgleich über die KFZ-Steuer zumindest gleich blieben.
 
Was die Modalitäten der Ausgestaltung und des Vollzugs der PKW-Maut (stichprobenartige Überwachung, etwaige Untersagung der Weiterfahrt, nachträgliche Erhebung der PKW-Maut, mögliches Bußgeld, Zahlung einer Sicherheitsleistung) betrifft, sah der EuGH diese Regelungen als unionsrechtskonform an. Eine Diskriminierung sei nicht erkennbar. Die Regelungen wurden weder als unverhältnismäßig eingestuft noch als besondere Benachteiligung für ausländische Fahrzeughalter und -fahrer.
 
Damit ist die PKW-Maut in der bisherigen Form vom Tisch. Wie die Bundesregierung weiter vorgehen wird, bleibt zunächst offen. Nicht ausgeschlossen ist, dass eine „Maut für alle” im Zuge des für den Herbst 2019 angekündigten Klimaschutzkonzeptes noch einmal in die Diskussion eingebracht wird.
 
Die Verträge mit den beiden Betreiberunternehmen für das bisher geplante System, die bereits Ende 2018 geschlossen wurden, hat Bundesverkehrsminister Scheuer inzwischen gekündigt. So sind im Ergebnis statt Einnahmen für die Verkehrsinfrastruktur lediglich Kosten für den Steuerzahler entstanden und es werden durch die Rückabwicklung wohl noch weitere folgen!
 
Informationen zu den Ereignissen von der Verabschiedung des Gesetzentwurfs bis zum Verfahren vor dem EuGH und zur Ausgestaltung der „Infrastrukturabgabe” finden Sie in unserem Beitrag vom 21. Februar 2019 „Die PKW-Maut konkret: Daten und Fakten zur Infrastrukturabgabe”.
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