Jahressteuergesetz 2019 – Ausblick auf die Reform des Gemeinnützigkeitsrechts

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veröffentlicht am 10. Dezember 2019; zuletzt aktualisiert 29. Oktober 2020


Im Rahmen der Erörterung des Jahressteuergesetzes 2019 im Bundesrat und Bundestag wurde auch eine Reform des Gemeinnützigkeitsrechts diskutiert, aber nicht umgesetzt. Das Bundesministerium stellte damals einen eigenen Gesetzentwurf in Aussicht. Bisher liegt dieser Entwurf jedoch noch nicht vor.

Die Finanzministerien und Finanzminister der Länder haben am Donnerstag, den 24. September 2020, bei ihrem Treffen in Berlin einstimmig erneut eine dringliche Reform zur Entlastung des Ehrenamts und zur Entbürokratisierung des steuerlichen Gemeinnützigkeitsrechts gegenüber dem Bundesministerium der Finanzen angemahnt. Entsprechende Vorschläge des Bundesrats und der Finanzministerkonferenz lägen bereits seit langer Zeit vor. Die damals empfohlenen Reforminhalte hatten wir im Dezember 2019 vorgestellt.

Es bleibt abzuwarten, ob das Bundesministerium der Finanzen den angemahnten Gesetzentwurf zeitnah vorlegt. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie zeigen sich auch in diesem Vorhaben. Sobald hierzu neue Informationen vorliegen, werden wir unverzüglich über diesen Newsletter berichten.

 

 

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