ESG im Facility Management – Rolle rückwärts durch das sog. Omnibus-Paket?

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​veröffentlicht am 2. Mai 2025



Mit dem Green Deal und einer Vielzahl von Richtlinien und Verordnungen hat sich Europa ehrgeizige Ziele gesetzt, um bis 2050 klimaneutral zu werden. Viele Initiativen, die auch hohe Aufmerksamkeit von Facility Managern bekommen haben, sind seit 2019 in Kraft getreten oder auf den Weg gebracht worden. Mit der Veröffentlichung des sog. Omnibus-Pakets der EU-Kommission im Februar 2025 stellt sich jetzt die Frage, ob dadurch der eingeschlagene Weg verlassen werden soll und die zu erwartenden Veränderungen auch eine Auswirkung auf die Rolle des Facility Managements bei der klimaschutzorientierten Optimierung des Gebäudebetriebs haben werden. Der Beitrag analysiert die Vorschläge des Pakets, ordnet sie ein und kommt zu dem Ergebnis, dass die Auswirkungen auf das Facility Management gering sein dürften.

​Das Omnibus-Paket zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

​Die Entwicklung der europäischen Gesamtwirtschaft und geopolitische Veränderungen haben die Frage der Wettbewerbsfähigkeit Europas zunehmend in den Mittelpunkt gerückt. Mit Schlagworten wie Bürokratieabbau und übermäßige Regelungsdichte wurden zentrale Wachstumsbremsen identifiziert, die u. a. durch die Empfehlungen des sog. Draghi-Berichts konkret beschrieben wurden.

Das jetzt veröffentlichte Omnibus-Paket der EU Kommission beschreibt darauf aufbauend Vorschläge für die Anpassung einer Reihe von Regularien, die einen Beitrag zu einer besseren wirtschaftlichen Entwicklung Europas leisten sollen. Bestehende Richtlinien und Verordnungen sollen damit drastisch vereinfacht werden. Weitere Vorschläge sollen folgen, damit mittelfristig der Verwaltungsaufwand für Unternehmen um mindestens 25 Prozent, für KMU sogar um mindestens 35 Prozent verringert werden kann.

Die im Februar veröffentlichten Vorschläge fokussieren zunächst zum Teil erhebliche Vereinfachungen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Sie umfassen u. a. Änderungen an der Richtlinie über die Nachhaltigkeits-
berichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD), an der Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD) und am CO2-Grenzausgleichssystem (Carbon Adjustment Mechanism, CBAM). Das Omnibus-Paket enthält zudem einen Entwurf eines delegierten Rechtsakts zur Taxonomie zur öffentlichen Konsultation.

Für Facility Manager von besonderem Interesse dürfte der Vorschlag sein, dass die Anwendung sämtlicher in der CSRD vorgesehenen Berichtspflichten ebenso verschoben werden sollen wie die Umsetzungsfrist der CSDDD.

Welche konkreten Anpassungen werden vorgeschlagen?

Die Vorschläge sollen sowohl große als auch kleine Unternehmen entlasten. Die Verschlankung der Anforderungen wird vor allem dafür sorgen, dass von KMU weniger Nachhaltigkeitsinformationen berichtet werden müssen, wenn sie Teil der Wertschöpfungsketten von größeren Unternehmen oder Finanzinstituten sind.

So sollen alle Unternehmen mit bis zu 1.000 Beschäftigten und 50 Mio. Euro Umsatz vom Anwendungsbereich der CSRD ausgeschlossen sein. Die Zahl der durch die Regelung betroffenen Unternehmen sinkt damit deutlich. Für Unternehmen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen, wird die Kommission zudem einen delegierten Rechtsakt zur Überarbeitung und Vereinfachung der Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (European Sustainability Reporting Standards, ESRS) erlassen. Und schließlich soll eine Ausnahmeregelung gelten für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und einem Umsatz von weniger als 450 Mio. Euro.

Auch die Berichterstattung über sog. taxonomie-konforme Tätigkeiten soll erleichtert und vereinfacht werden. Eine freiwillige Berichterstattung soll den Unternehmen, die nicht in den Anwendungsbereich der geänderten Richtlinien fallen, selbstverständlich jederzeit möglich bleiben.

Daneben sollen vereinfachte Sorgfaltspflichten sowohl den sehr großen Unternehmen (einschließlich Unternehmensgruppen, Lizenz- und Franchisesystemen), die in den Anwendungsbereich der CSDDD fallen als auch ihren Partnern in der Wertschöpfungskette, einschließlich KMU, zugutekommen.

​Und schließlich hat die Kommission mögliche Änderungen am delegierten Taxonomie-Rechtsakt über die Offenlegungspflichten sowie an den delegierten Rechtsakten zur Klimataxonomie und zur Umwelttaxonomie vorgeschlagen. Damit soll eine Vereinfachung der Meldebögen und in der Folge eine Verringerung der Datenpunkte um fast 70 Prozent erreicht werden. Die Einführung von Mindestschwellen soll zudem dafür sorgen, dass die Offenlegung der Taxonomiekonformität für Unternehmen mit weniger als zehn Prozent taxonomiefähiger Tätigkeiten nicht verpflichtend ist. Zudem soll der Umfang der obligatorischen Berichterstattung über operative Ausgaben und die Vereinfachung bestimmter Kriterien für die „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ verringert werden.

Welche Auswirkung wird eine veränderte Nachhaltigkeitsberichterstattung auf das Facility Management haben?

​Aktuell sind zahlreiche Initiativen der FM-Branche erkennbar, die sich mit den delegierten Rechtsakten sowie den in diesen beschriebenen Datenpunkten und dem möglichen Beitrag des Facility Managements zur Nachhaltigkeitsberichterstattung beschäftigen. Umfangreich identifizierte Kataloge, welche Daten z. B. vom FM-Dienstleister gesammelt und aufbereitet werden sollen, müssen nach der Ankündigung der EU-Kommission perspektivisch einer Revision unterzogen werden.

In der Praxis der Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und FM-Dienstleister dürfte sich nur in wenigen Fällen etwas ändern, weil in FM-Verträgen soweit ersichtlich bislang kaum auf die geltenden Richtlinien Bezug genommen wird. Die Änderungsvorschläge der EU-Kommission scheinen also noch rechtzeitig vorgelegt worden zu sein, damit sich der FM-Markt sinnvoll darauf einstellen kann.

Die Kommission hat zugesagt, die europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (European Sustainability Reporting Standards, ESRS) mit dem Ziel zu überarbeiten, die Zahl der Datenpunkte erheblich zu verringern, gegebenenfalls als unklar erachtete Bestimmungen zu präzisieren und die Kohärenz mit anderen Rechtsvorschriften zu verbessern.  Auch sektorspezifische Standards sollen künftig nicht mehr von der Kommission eingeführt werden können. Das muss die FM-Branche abwarten, um die bislang geleisteten Vorarbeiten weiterzuentwickeln und in die Praxis der FM-Verträge zu integrieren.

Das Prinzip der „doppelten Wesentlichkeit“ wird durch das Omnibus-Paket im Übrigen nicht verändert. Ebenso wenig wird vorgeschlagen, Regelungen anzupassen, die Vorgaben zur Energieeffizienz, dem Umgang mit Abfall und Recycling oder anderen Bereichen des Umwelt- und Artenschutzes machen. Auch die CO2-Einsparziele des Gebäudesektors bis 2035 und schließlich bis 2050 bleiben ohne Veränderung.

Damit bleibt die Frage, ob und in welchem Umfang das Facility Management einen Beitrag zur Nachhaltigkeitsberichterstattung beitragen kann für Unternehmen im Anwendungsbereich inhaltlich durch das Omnibus-Paket unverändert.

Die Änderungen führen perspektivisch zu einer einfacheren und kostengünstigeren Datenerfassung und -aufbereitung. Sie machen somit gegebenenfalls aufwendige Projekte zu einem differenzierten Datenkonzept und seine technischen Voraussetzungen im konkreten Einzelfall bis auf Weiteres obsolet und sollen Unternehmen so entlasten ohne die Klimaschutzziele der EU zu gefährden.

Es muss in diesem Zusammenhang immer wieder in Erinnerung gerufen werden, dass die viel diskutierten Regelungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung auch bisher keine neuen inhaltlichen Anforderungen über die bestehende Rechtslage hinaus gestellt haben. Thema dieser Regelungen war und ist nach wie vor lediglich die Pflicht über die Aktivitäten in diesem Segment der unternehmerischen Tätigkeiten zu berichten. Diese Pflicht zur Berichterstattung soll nunmehr deutlich vereinfacht werden. An den Anforderungen, den Gebäudebestand z. B. energieeffizienter zu machen und den Einsatz erneuerbarer Energien zu erhöhen, haben weder die bisherigen noch die jetzt geplanten Regeln etwas geändert. Das ist zu begrüßen.

Fazit

Für engagierte Verbände, Berater und Unternehmen bedeutet die Vorlage des Omnibus-Pakets eine Überarbeitung der bisherigen Grundlagen. Dazu muss die Kommission allerdings erst noch tätig werden, sodass unklar ist, wann diese wertvolle Arbeit sinnvoll fortgesetzt werden kann.

Facility Manager sollten aber schon wegen der unveränderten Anforderungen an die klimaorientierte Optimierung des Gebäudebestands ihre Anstrengungen in diesem Bereich unbedingt fortsetzen. Das gilt sowohl für die häufig geforderten Optimierungsvorschläge im Detail wie auch für die Entwicklung von umfassenderen Konzepten zur Reduzierung der Klimawirkung des Gebäudebestands insgesamt. Das 
Erreichen der Klimaziele in diesem Sektor ist ganz entscheidend für die Erreichung der übergeordneten Zielsetzung bis 2045 bzw. 2050.

Eine vereinfachte Nachhaltigkeitsberichterstattung, wie sie das Omnibus-Paket aktuell vorschlägt, ist kein Grund, insoweit nachzulassen. Von einer „Rolle rückwärts“ beim Klimaschutz kann hier keinesfalls die Rede sein. Es handelt sich vielmehr um eine positive Vereinfachung, die im besten Fall sogar die Bereitschaft von Unternehmen, sich für einen optimierten Gebäudebetrieb zu engagieren, erhöht.​


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